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ALLRIS - Auszug

21.11.2024 - 4.4 Antrag auf Förderung des Sozialkaufhauses in Ba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kitschke erläutert, dass sich das Sozialkaufhaus im Transformationsprozess befinde und man auf einem guten Weg sei. In 2024 habe es durchschnittlich 2.600 zahlende Kund*innen pro Monat gegeben. Durch die Förderung der Aktivregion sei eine Caféecke eingerichtet worden, die gut angenommen werde. Leider sei das Sozialkaufhaus aber noch nicht vollständig allein tragfähig, weshalb ein erneuter Antrag gestellt worden sei.

 

Herr Hövermann lobt die getätigten Maßnahmen. Dennoch sei vor einem Jahr entschieden worden, die Förderung auf ein Jahr zu begrenzen. Er gibt bekannt, dass die CDU-Fraktion aufgrund der Haushaltslage der Ablehnung der Förderung zustimmen werde.

 

Frau Lüdemann teilt mit, dass über den Antrag ihrer Wohnortgemeinde auf Erlass der Müllgebühren für die Sozialkaufhäuser nach wie vor vom WZV keine Entscheidung getroffen worden sei. Sie schließt sich den Ausführungen von Herrn Hövermann bezüglich der Haushaltslage an. Gleichzeitig stellt sie dar, dass es sich um eine sehr schwere Entscheidung handele, da das Sozialkaufhaus eine wertvolle Einrichtung sei. Frau Koch möchte wissen, was mit den Sozialkaufhaus passieren werde, wenn dieses keine Förderung mehr erhalte. Frau Vallentin führt aus, dass immer versucht werde, Drittmittel einzuwerben. Der anvisierte Umsatz sei leider noch nicht ganz erreicht worden. Für Oktober und November seien 20.000 € geplant worden, es konnten 18.000 € erreicht werden. Frau Kitschke ergänzt, dass das größte Einsparpotential bei den Personalkosten liege. Weniger Personal würde allerdings auch weniger Umsatz bedeuten, so dass dies nicht sinnvoll erscheine. Das Sozialkaufhaus sei ein Teil der Daseinsvorsorge und man werde um den Erhalt kämpfen.

 

Frau Altenhöner gibt zu bedenken, dass eine Ablehnung bedeute, dass wegen 30.000 € eine komplette Struktur zerschlagen werde, die für viele Menschen sehr wichtig sei. Frau Koch schließt sich dem an und warnt vor deutlich höheren Folgekosten, wenn die Einrichtung geschlossen werde. Die weitere Förderung müsse als Sozialrendite gesehen werden. Zudem sei die aktuelle Förderung bei einer Schließung umsonst gezahlt worden.

 

Frau Vorpahl beantragt eine Sitzungsunterbrechung von 18:25 bis 18:30 Uhr. Anschließend lässt Frau Vorpahl über die Vorlage abstimmen.

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Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss beschließt, der Antrag der Arbeit und Beschäftigung Diakonie Altholstein GmbH vom 01.10.2024 auf Förderung des Sozialkaufhauses „Anziehungspunkt“ in Bad Bramstedt für 2025 wird abgelehnt. 

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Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich zugestimmt

 

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

5

 

 

5

SPD

 

2

 

2

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

AfD

 

 

 

-

FDP

 

 

1

1

Freie Wähler

1

 

 

1

gesamt

8

2

1

11

 

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Anlagen zur Vorlage