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ALLRIS - Auszug

14.11.2024 - 4.5 Budget 2025 - Fachbereich V Teilbereich Jugendh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rydz möchte wissen, wie es im TP 3634 zu der Erhöhung gekommen sei, obwohl kein Anstieg an jungen Menschen zu verzeichnen sei. Frau Terschüren erklärt, dass es seit 2021 ein neues Gesetz gebe, das dem Kreis eine zusätzliche Verantwortungen für junge Volljährige zugewiesen habe. Die Bedarfe und Verantwortungen seien gestiegen. Die Jugendhilfe sei bis zum 27. Lebensjahr zuständig.

 

Auf Nachfrage von Frau Saggau teilt Herr Heinze mit, dass im TP 3634 auch die Schulbegleitungen abgebildet seien. Er ergänzt, dass der Ansatz mit 5,4 Mio. € beplant und derzeit bereits 9 Mio. € ausgegeben worden seien. Es lägen 180 neue Anträge auf Schulbegleitung vor, die zu den bestehenden 300 Fällen hinzukämen. Eine Schulbegleitung würde in Monaten ohne Ferien 5.000 - 6.000 € kosten. Somit seien die Kosten vergleichbar hoch, wie eine stationäre Unterbringung. Der ungebremste Anstieg der Fälle sei in seinem Fachdienst nicht zu bewältigen. Herr Rydz möchte wissen, wie lange eine Schulbegleitung im Durchschnitt benötigt werde. Dies sei laut Herrn Heinze sehr individuell. Es gebe Kinder, die nur für ein Jahr eine Starthilfe benötigen, es gebe aber auch Kinder, die längere Maßnahmen bräuchten zum Beispiel Kinder mit Autismus. Im Durchschnitt könne von 2 bis 3 Jahren ausgegangen werden. Durch die derzeitige Belastung im Fachdienst könne kaum überprüft werden, ob Bewilligungen ggf. auslaufen könnten. Ebenso bestehe die Gefahr, dass nicht alle Neuanträge in der erforderlichen Tiefe und Breite geprüft werden können. Herr Heinze erklärt, dass er seinen Mitarbeiter*innen sehr dankbar sei. Diese würden zurzeit pro Vollzeitkraft ca. 100 Fälle ohne Berücksichtigung der 180 Neuanträge betreuen. Fachlich erforderlich sei eine Fallbelastung von 50- 60 Fällen, eine Stellenbemessung laufe aktuell im Fachdienst Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung.  Von 5 Mitarbeiter*innen hätten 3 Überlastungsanzeigen geschrieben, da das Pensum nicht zu schaffen sei. In der Stellenplanung für 2025 seien keine neuen Stellen eingeplant worden.

 

Frau Saggau erklärt, dass sie dringenden Handlungsbedarf sehe und dankt Herrn Heinze für die Offenheit. Sie fragt nach dem Pooling an Schulen. Herr Heinze machte darauf aufmerksam, dass er immer betont habe, dass das Pooling-Modell kein Sparplan sei, sondern im besten Falle lediglich Kosten abdämpfen könne. Das Ziel sei, die Kinder zu fördern und sie voran zu bringen, damit diese sich selbstständig in die Gesellschaft einbringen können.

 

Der Landrat führt aus, dass die Probleme im Schulgesetz verankert seien. Es handele sich um die Auswirkungen des Inklusionsmodells. Der Kreis sei den gestiegenen Kosten ausgeliefert und müsse diese tragen. Es gebe an einigen Stellen der Kreisverwaltung eine Mangelverwaltung, zum Beispiel im Jugendamt oder der Ausländerbehörde. Da kein neues Personal eingeworben worden sei, müsse intern umbesetzt werden. Die Verantwortung liege bei ihm.

 

Herr Pohlmann stellt fest, dass es sich um hohe Kosten für vergleichsweise wenig Kinder handele. Dennoch sei die Aufgabe sehr wichtig.

 

Herr Pohlmann schlägt bezüglich der Konsolidierungsliste vor, dem Punkt 24 - Fachkräftegewinnung für Kitas/Kindertagespflege zuzustimmen und 800.000 € einzusparen. Frau Lüdemann fragt nach, ob der Knick in der Geburtenrate sich auf den Kita-Bedarf auswirke oder wie die Verwaltung die Konsolidierungsmaßnahme sehe. Herr Krützfeldt erläutert, dass die Entwicklung sich kurzfristig binnen ein bis zwei Jahren bemerkbar mache, zunächst bei den Krippen- und Kindertagespflegeplätzen. Die mittelfristige Entwicklung bleibe abzuwarten. Mit Blick auf die personelle Situation in den Kitas würden in den nächstes Jahre die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen und die OGS greife ebenfalls Personal ab. So gesehen würden Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung weiterhin sehr wichtig bleiben.

 

Herr Clasen weist auf eine notwendige Umbuchung von einem Teil der Mittel von TP 3633 auf TP 3632 hin. Die Gesamtsumme bleibe unverändert. Weiter gebe es einen Aufwachs der Mittel zu Demokratiostärkung von 20.000 €, die aus einem anderen Bereich (TP 1111) aufgrund des Zuständigkeitswechsels zu verbuchen seien.

 

Frau Oelschlägel weist darauf hin, dass den Vertreter*innen der freien Träger die Haushaltsdaten nicht bekannt seien. Deshalb würden diese sich enthalten. Frau Terschüren erklärt, dass man sich hierzu nunmehr verbindlich für die kommenden Haushaltsberatungen eine Verfahrensänderung überlegen werde, so dass künftig allen Mitgliedern des JHA rechtzeitig fü rdie Budgetberatungen ein gleicher Informationsstand vorliegt.

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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Haushalt 2025 mit den im Sachverhalt geschilderten Änderungen zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

3

 

 

3

SPD

2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

AfD

1

 

 

1

FDP

1

 

 

1

Freie Träger

 

 

5

5

gesamt

9

 

5

14

 

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Anlagen zur Vorlage