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ALLRIS - Auszug

14.11.2024 - 4.4 Qualität im Ganztag - Vorbereitungen für den Re...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kohlmorgen erkundigt sich, wie ausgelastet das Fortbildungsprogramm sei und ob die Erhöhung von 25.000 € notwendig sei. Herr Füller erklärt, dass das Fortbildungsprogramm insgesamt eine Auslastung von rund 90 % verzeichne. Der Betrag von nun 100.000 € sei bereits 2018 geplant worden, allerdings sei das Programm zu diesem Zeitpunkt noch nicht voll ausgestaltet gewesen, so dass nicht die komplette Summe benötigt worden sei. Inzwischen laufe das Programm in Gänze.

 

Es gebe inzwischen Fortbildungen an fünf Standorten und es werde genau nachgefragt, welche Schulungsbedarfe bestehen. Die Erhöhung sei für die Unterstützung der Schulen vorgesehen. Es sei eine stärkere Vernetzung notwendig und der der Ganztag müsse inhaltlich unterstützt werden. Es gebe durch den Rechtsanspruch neue Herausforderungen in der Ganztagsbetreuung, da auch Kinder mit besonderem Förderbedarf oder Schulbegleitungen teilnehmen werden. Es gehe darum, Standards durch den Kreis zu setzen, da das Land dies nicht vorsehe und bislang keinerlei Informationen herausgebe. Der Kreis sei nicht der Schulträger und könne keine sachlichen Vorgaben machen. Festgelegte Standards böten die einzige Möglichkeit, um verbindliche Regelungen zu treffen.

 

Herr Kraft weist darauf hin, dass hinlänglich bekannt sei, was passiere, wenn präventive Anteile nicht gut geregelt seien. Am Ende würden hohe Folgekosten entstehen, deshalb sei eine gut aufgestellte Regelversorgung unerlässlich. Frau Terschüren und Frau Prohn bekräftigen dies. Herr Heyl ergänzt, dass die Fortbildungen sehr wichtig seien, da häufig Quereinsteiger*innen in der Betreuung tätig seien. Er fragt nach, wie die Angebote in anderen Kreisen aussehen. Herr Füller teilt mit, dass es in den anderen Kreisen keine vergleichbaren Angebote gebe. In den Kreisen Steinburg und Herzogtum-Lauenburg würde es zwar zentral einige Angebote geben, ansonsten würden große Träger ein eingeschränktes Angebot für viel Geld anbieten.

 

Frau Saggau dankt für die Ausführungen. Für die Diskussion über freiwillige Leistungen sei es sehr wichtig, die Hintergründe zu kennen. Letztlich werden die Kommunen durch das Angebot entlastet und das Jugendamt werde handlungsfähig gehalten. Auf Nachfrage von Herrn Rydz seien Schulungen ständig notwendig. Es gebe stetig Personalwechsel und neue Herausforderungen. Der Bedarf werde erst enden, wenn alle Schulträger entsprechende Angebote selber finanzieren könnten. Das pädagogische Personal werde komplett durch die Schulträger finanziert, das Land beteilige sich mit lediglich 15 % an den Gesamtkosten. 

 

Herr Pohlmann erkundigt sich, wie hoch der Mittelabruf für das Angebot bisher gewesen sei. Frau Mc Gregor teilt mit, dass in 2023 rund 50.000 € gebucht worden seien, in 2024 bisher 36.000 €. Herr Füller führt aus, dass zum Jahresende noch diverse Rechnungen zu bezahlen seien. Unter anderem müsse das zweite Programmheft noch gedruckt und bezahlt werden. Er gehe davon aus, dass die eingestellten 75.000 € ausgeschöpft werden.

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt ebenso wie der Bildungs- Kultur und Sportausschuss, der Hauptausschuss möge dem Kreistag empfehlen zu beschließen:

 

Zur dauerhaften Bewältigung der Aufgabenstellung Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) und der steigenden Bedarfe durch den Rechtsanspruchsprozess an Ganztagsschulen im Kreis Segeberg wird durch die Verwaltung eine Anpassung des Etats „Qualität im Ganztag“ von derzeit 75.000€ auf jährlich 100.000€ ab 2025 vorgenommen. Der neue Betrag ist bereits im Haushaltsentwurf 2025 enthalten.

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Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich zugestimmt

 

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

3

 

 

3

SPD

2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

AfD

1

 

 

1

FDP

 

1

 

1

Freie Träger

5

 

 

5

gesamt

13

1

 

14

 

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Anlagen zur Vorlage