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ALLRIS - Auszug

13.11.2024 - 4.2 Schülerbeförderung: Richtlinien zur finanzielle...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hansen verweist auf eine verschickte E-Mail, in der auf notwendige Änderungen in der Richtlinie und dem Beschlussvorschlag hingewiesen werde. Es werde künftig einen Festzuschuss des Kreises in Höhe von 20 € geben, unabhängig von der Preisentwicklung des Deutschlandtickets.

 

Frau Jaouadi stellt fest, dass es zwei unterschiedliche Zeiträume gebe. Im Beschlussvorschlag sei der 01.09.2024 als Beginn genannt, für die Berechnung sei jedoch vom 01.08.2024 ausgegangen worden. Herr Mozer erklärt, dass der 01.08. Schuljahresbeginn laut Schulgesetz sei, der 01.09. sei faktischer Beginn nach den Sommerferien. Frau Jaouadi bittet darum, bis zum BKS eine Klärung herbeizuführen, ob die Berechnung anzupassen sei oder das Datum im Beschlussvorschlag geändert werden müsse.

Anmerkung der Verwaltung:

Es gilt der faktische Schuljahresbeginn, d. h. das Datum in der DrS/2024/078-01/Richtlinie. Dementsprechend ist die Kostenberechnung in der DrS/2024/078 auf der Grundlage von vier Monaten zu aktualisieren und wird entsprechend im Ergebnishaushalt berücksichtigt. Abzüglich der Eigenbeteiligung und der anteiligen Rückflüsse aus den D-Ticketerlösen über die Verkehrsverträge ergeben sich für den Kreis Segeberg für 2024 (ab Schuljahresbeginn) Kosten von ca. 376.000 EUR, die vollständig über die erhöhten Landesmittel abgedeckt werden können; dies gilt auch für die zusätzlichen Verwaltungskosten (für Abo, Chipkarten) für die hinzukommenden 4.700 SuS i.H.v. ca. 40.000 EUR (Finanzierung über laufende Verkehrsverträge).

 

Außerdem fragt Frau Jaouadi nach, ob inzwischen der Preis für die Erstellung der Webmaske für OLAV bekannt sei. Frau McGregor weist darauf hin, dass Fragen zu diesen Kosten im BKS gestellt werden müssten.

Anmerkung der Verwaltung:

Die Kosten für die Webmaske sind derzeit noch nicht bekannt.

 

Herr Knobbe merkt an, dass für Schüler*innen, die keinen Anspruch auf Schülerbeförderung haben, geprüft werden müsse, ob diese im Kreis wohnen und dort zur Schule gehen. Er möchte wissen, wie hoch dieser Aufwand sei und ob der Aufwand nicht die auszuzahlende Summe überschreite. Herr Hartmann bittet darum, auch diese Frage im BKS zu platzieren, da die Bearbeitung im Fachdienst Kita, Jugend, Schule, Kultur erfolge.

Anmerkung der Verwaltung:

Das Deutschland-Schulticket, ist für alle nicht anspruchsberechtigten Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg. Der Schulort ist hierbei nicht prüfungsrelevant. Für den Zeitraum der Übergangslösung (01.09.-31.12.24) können die Eltern/Schüler*innen den Zuschuss des Kreises online beantragen. Zur Minimierung des Aufwandes ist die Antragsstellung nur einmalig möglich. Dem Kreis liegt der Antrag dann im PDF-Format vor und wird von dem/der Sachbearbeiter*in durch in Augenscheinnahme geprüft. Anschließend werden die Daten in eine Excel-Tabelle übernommen. Die Tabelle bildet die Grundlage für die Auszahlung über einen automatisierten Zahllauf. Mittels eines Zahllaufes muss nicht jede Erstattung gesondert ausgezahlt werden. Es ist davon auszugehen, dass der überwiegende Teil der Antragstellenden bisher noch nicht im Buchungssystem erfasst ist. Somit sind dort neue Partner anzulegen.

Die Bearbeitung ist auszuführen, da anderenfalls keine Landesmittel fließen würden. Dies würde im absoluten Unverhältnis stehen, da der o.g. Arbeitsaufwand deutlich weniger Ressourcen bindet, als die ca. 1.200.000 EUR Landesförderung. 

Für den Zeitraum der Übergangslösung gibt es aus Sicht der Verwaltungen keinen anderen effektiveren Lösungsansatz.

 

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Richtlinien zur finanziellen Förderung eines Deutschland-Schultickets im Zeitraum 01.09.2024 bis zum 31.12.2024 gemäß Anlage 1 der Beschlussvorlage DrS/2024/078-01 treten zum 01.09.2024 in Kraft und sind befristet bis zum 31.03.2025.

 

2. Der Kreis Segegerg beteiligt sich mit 20 € monatlich an den Kosten des Deutschland-Schultickets. Die darüber hinaus anfallenden Kosten tragen die Eltern/Schüler*innen selbst.

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Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

5

 

 

5

SPD

2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

AfD

 

 

 

-

FDP

 

 

 

-

Freie Wähler

1

 

 

1

gesamt

10

 

 

10

 

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Anlagen zur Vorlage