25.09.2024 - 5.5 Abfallwirtschaftsbericht des WZV 2024, Nr. 2
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Datum:
- Mi., 25.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Wasser-Boden-Abfall
- Bearbeitung:
- Carmen Jensen-Schmidt
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Jaouadi lobt die Kooperation in Tensfeld mit den Gartenmöbeln. Sie stellt folgende Fragen:
1) Wertstofftonne: Ist die Höhe der Gebühren absehbar?
2) Zukunft Bioabfall: Wie lange dauert der Austritt aus der BAV?
3) Vollelektrisches Sammelfahrzeug: Gibt es einen Unterschied zu den Benzinern in Bezug auf das Fassungsvermögen?
4) Upcycling: Warum werden die Möbel nicht an das Sozialkaufhaus gegeben?
5) Verbesserung Bioabfallqualität: Gibt es dazu ein Feedback?
Frau Pribik-Finnern antwortet wie folgt:
1) Die Höhe der Gebühren sei nicht absehbar. Sie seien aktuell in den Abstimmungsvereinbarungen mit dem Systemträger, der die Ausschreibungen im Namen des Grünen Punktes durchführe. Erst wenn diese abgeschlossen seien, wisse man, was verhandelt worden sei.
2) Es sei eine Ausschreibung mit der BAV für die Bioabfälle gemacht worden im Kreis Segeberg mit Plön, der Stadt Norderstedt und Neumünster. Die Ausschreibung laufe noch zwei Jahre, die abgewartet werden müssten. Der BAV sei ein Verbund/Zusammenschluss, bei dem keine Kündigungsfristen bestünden.
3) Es gebe keinen Unterschied zu den Benzinern. Daher sei das Fahrzeug ein super Erfolg.
4) Das Sozialkaufhaus habe kein Interesse gezeigt. Der WZV würde es selber machen, da die Kunden auf dem Wertstoffhof ohnehin vor Ort wären.
5) Es habe keine Rückmeldungen gegeben. Bioplastik sei nicht kompostierbar und jeder habe seine eigenen Interessen.
Herr Wersig kommt auf den Einbaustopp der Mülldeponie zu sprechen. Er erkundigt sich, inwiefern der WZV mit dem Land in Verbindung sei, damit es irgendwann weitergehe. Oder ob sie irgendwann geschlossen werde.
Frau Pribik-Finnern hoffe, dass es weitergehe. Sie seien nicht im täglichen Austausch mit dem LFU, aber regelmäßig. Es laufe ein Gerichtsverfahren gegen den Einbaustopp, das der WZV eingeleitet habe. Zudem sei ein Planfeststellungsverfahren angestoßen zur Erhöhung der Deponie. Für das Ministerium wäre eine Deponie auf Deponie denkbar. Das heißt, dass einmal abgedichtet werden müsse, bevor die Deponie erhöht werden könne. Das wäre aus Sicht des WZV wirtschaftlich ungünstig. Das Planfeststellungsverfahren ist sehr umfangreich, und es müssen gewisse Auflagen für die Deponie erfüllt werden. Innerhalb des Planfeststellungsverfahrens müsste das Sickerwassererfassungssystem durchfahren werden, damit festgestellt werden kann, dass diese noch intakt sei und noch tragfähig ist. Davon hänge viel ab. Das Bestreben sei, die Deponie weiter in Betrieb zu halten.
Herr Nobis erkundigt sich, ob jemals über eine Müllverbrennungsanlage im Kreis nachgedacht worden sei.
Frau Pribik-Finnern antwortet, dass dies ein Vielfaches an Kosten bedeute und einen geeigneten Standort benötige. Es gebe in Stapelfeld, Neustadt und Kiel Müllverbrennungsanlagen in der Nähe. Es müsste auch genügend Abfälle geben, die man dort hinbringen könne. Sie seien gerade dabei ihre Abfälle wieder neu auszuschreiben. Am 01.01.2026 würde, wenn die Ausschreibung durch sei, entschieden sein, zu welcher Anlage die Abfälle gebracht würden. Das Land habe genug bestehende Verbrennungskapazitäten. Die Deponiekapazität seien das Problem, da z.B. Asbest nicht in die Verbrennungsanlage könne.
Herr Knobbe spricht die Maßnahmen zur Verbesserung der Biomüllqualität an. Es gebe Biokunststoffbeutel, die in den Supermärkten vertrieben würden. Diese seien nicht gewollt. Er fragt, wieso dies ein Anlass sei, Tonnen nicht mitzunehmen und wieso die Beutel dann überhaupt verkauft würden.
Frau Pribik-Finnern erklärt, dass dies ein Störstoff sei. Es sei Plastik, das nicht kompostierbar sei. Die Tonnen blieben daher stehen, wenn sie nicht regulär befüllt seien. Der Markt könne nicht kontrolliert, sondern nur die Kunden aufgeklärt werden. Es gebe laut Satzung des WZV ein Verbot, aber nicht vom Gesetzgeber. Das ganze Fahrzeug könnte abgelehnt werden, wenn es zu viele Störstoffe enthalte.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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620,9 kB
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