19.09.2024 - 5.6 Geplante Änderung des Kindertagesförderungsgese...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 19.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Michael Krützfeldt
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 4. Ziel 4 - wirtschaftliche Entwicklung; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Wenzel stellt die Änderungen vor. Es werde landesseitig ein Anstellungs- statt Betreuungsschlüssel angesetzt. Für den Kreis sei dies teilweise negativ, da die Qualität in der Kinderbetreuung in den letzten Jahren ab 2020 deutlich hochgefahren worden sei. Die Kreise, die demnächst möglichst wenig Personal bezahlen müssten, würden jetzt belohnt. Er arbeite seit sechs Jahren beim Land im Rahmen von Qualität mit und diese Finanzierungsänderungen werden zu einer deutlichen Qualitätseinbuße führen. Das Land spare damit 70 Mio. € pro Jahr. Es sei fraglich, wer dies dann übernehme. Die meisten, die dies treffe und die dies ausbaden müssten, seien die örtlichen Träger der Jugendhilfe, die Kommunen und die Träger. Es gebe somit eine einseitige Belastung, die zu Qualitätseinbußen führe. Träger und auch Kommunen würden sich fragen, ob sie noch als Kitaträger fungieren wollen. Das Ziel der Kitareform sei eine Entlastung der Kommunen gewesen, die nunmehr zu einer Mehrbelastung geworden sei. Es gebe zudem einen pauschalen Abzug der Personalkostenförderung, einen sogenannten Neubaubonus usw.. In der Kindertagespflege gebe es außerdem eine Erhöhung der laufenden Geldleistungen bei einer Senkung des Refinanzierungswertes. Dies werde alle Kreis über 20 Mio. € kosten und sei damit keine Entlastung der kommunalen Haushalte, sondern eine Mehrbelastung. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Arbeitsverbände beschreibe, dass es wenig bzw. keine Transparenz in dem Gesetzgebungsverfahren gegeben habe. Einige Anpassungen, wie z.B. die Erhöhung des Neubauzuschlages, seien ohne die Beteiligung der kommunalen Landesverbände erfolgt. Dies komme mit einem erheblichen Vertrauensverlust der Kommunen einher. Eltern sind Finanzierungsbeteiligte. Das Festhalten am Elternbeitragsdeckel in der bisherigen Höhe führe dazu, dass ein Finanzierungsbeteiligter von der Schließung der Finanzierungslücke ausgenommen werde. Man habe sich entschieden, Eltern nicht neu zu belasten. Dies führe in der Finanzierungslücke dazu, dass die anderen Finanzierungsbeteiligten einen höheren Betrag aufwenden müssen. Es sei ein hohes Politikum, das auf die Schultern des Kreises, sowie den Kommunen abgegeben wurde. Herr Wenzel wird weiterhin die Politik auf dem aktuellen Stand halten.
Herr Pohlmann erklärt, dass der Zeitplan der Gesetzgebung laut Vorlage sehr eng sei. Wenn jemand den Zeitplan oder Ähnliches noch ändern könne, dann seien es die Landtagsabgeordneten. Die anderen würden sich zu Wort melden und es werde ein parlamentarisches Verfahren geben.
Frau Saggau erklärt, dass sie eigentlich auch vom Fach komme und die Zusammenfassung gelesen habe. Trotzdem erschließe sich ihr diese nicht richtig. Sie wisse nicht, wie man aus der Misere herauskomme und finde es für alle Beteiligten nicht zumutbar. Das Gesetz solle am 01.01.2025 umgesetzt werden. Sie finde es gut, dass sich alle zusammengesetzt hätten und es die AG78 gebe. Aber sie sei trotzdem hilflos, obwohl sie in der Materie Erfahrungen habe.
Frau Schultz merkt an, dass sie in dem Bereich arbeite. Das Gesetz sei geplant worden, um das Alte zu verabschieden. Der Gemischtwarenladen Kita sollte damit vereinfacht und organisiert werden, doch es seien kompliziert aufeinanderfolgende Bausteine geworden, die keiner mehr begreife. Sie sei froh, dass es bei ihrem Träger ein Controllingteam gebe, die sich um die Finanzierung kümmern würden. Inhaltlich seien ihr ein paar Sachen aufgefallen, die ihr überhaupt nicht passen. Sie wolle darüber nicht diskutieren, sondern diese dem Ausschuss zur Kenntnis geben. Dabei gehe es z.B. um die außerplanmäßige Schließung, bei der Geld zurückgefordert werden müsse. Dafür gebe es keine weiteren Ausführungsbestimmungen. Es sei sehr wichtig Fortbildungen und Weiterbildungen zu machen, diese hingen jetzt aber von den Verfügungszeiten und der Zusage der Leitungskraft ab. Genau so sehe es bei den Leitungsfreistellungen aus. Für die Prüfungen der SQKM Kontrolle des Kreises, die nun wegfielen, gebe es bisherig eine gut funktionierende Abteilung in der Kreisverwaltung. Sie erkundigt sich, was nun mit den Mitarbeiter*innen passiere. Außerdem verstehe sie nicht mehr die Kindertagespflegeerstattungen. Sie fragt, ob die Tagespflegepersonen besser oder schlechter gestellt seien als die Kitas mit dem neuen Gesetz. Außerdem erkundigt sie sich, wer später die 100 Mio. € zahlen werde. Sie befürchte, dass der Kreis und die Gemeinden davon einen großen Anteil zahlen müssten.
Frau Saggau spricht die finanzielle Verschiebung an. Früher hätte man für fünf Gruppen sechs Mitarbeiter*innen gehabt und nun hätte man 4,9.
Herr Wenzel antwortet, dass der Kreis ein Schreiben vom Land bekommen habe, wobei auf Paragraphen verwiesen wird, die es gar nicht gebe. Die große Sorge sei das Betreuungspersonal. Früher sei das Mindestpersonal bei fünf Gruppen sechs Personen gewesen, nach dem neuen Gesetz seien es nur noch 4,9. Dies beinhalte auch die Krippe mit Kindern, die noch gewickelt werden müssten. Das Betreuungspersonal werde sich gut überlegen, ob sie in diesem Bereich weiterarbeiten wollen. Eltern würden noch weniger Ansprechpartner*innen haben. Auch die Belastung als Ansprechpartner*in der Eltern werde immer höher. Er äußert sich zum Wegfall der Prüfungen. Diese werde es in dem bekannten Ausmaß nicht mehr geben. Aus der Not heraus werde es häufig so sein, dass man nur noch Mindestgruppengröße haben werden werde. Sein Fachdienst habe sich vorgenommen zu versuchen, den Willen des Landes zu übersetzen. Sie würden beratend tätig werden, damit die Kitas wüssten, was das Land von ihnen wolle. Die SQKM Kontrolle wird mehr raus aus der Kontrolle und hin zur Beratung kommen. Zum System der Kindertagespflege erklärt er, dass die Zahlen der betreuten Kinder landesweit zurückgingen und die Betreuungsumfänge weniger würden. Häufig gebe es noch freie Plätze bei Kindertagespflegepersonen, die z.B. nur vier Tage die Woche oder nur bis mittags eine Betreuung anbieten können. Eltern werden häufig auch durch Einrichtungen unter Druck gesetzt. Dies passiere unter anderem, weil viele Kitas keinen Platz im Elementarbereich anbieten würden, wenn das Kind nicht in die Krippe gegangen sei. Es sei sehr viel Druck auf das System und auch die Eltern. Herr Krützfeldt sei an das Land herangetreten, ob die Kindertagespflegepersonen zu Zweitkräften gemacht werden könnten, um sie später in den Kitas zu haben. Das Land lehnt dies jedoch ab, weil sie nicht dafür qualifiziert seien. Frau Schultz ergänzt, dass es für die Kindertagespflegepersonen die Möglichkeit gebe, Fortbildungen zu machen. Dies seien zum Teil fast 650 Stunden, die 5.000 € kosten würde und die keiner übernehme.
Herr Pohlmann wünsche sich, dass das neue Gesetz ein Jahr später in Kraft treten würde.
Herr Wenzel erwähnt, dass die ganze Umstellung von der Kita-Datenbank leben würde. Der Fachdienst hat gegenüber dem Land sehr deutlich gemacht, dass die Datenbank jetzt gebraucht werde. Ab dem 01.01.2025 solle damit gearbeitet werden und bis zum heutigen Tage sind die notwendigen Programmierarbeiten nicht erledigt.
Frau Prohn regt an, die Eltern mobil zu machen und auf sich aufmerksam machen zu lassen.
Herr Pohlmann erwidert, dass die Eltern sich in erster Linie wünschen würden, dass die Kitas nicht so häufig zu machen müssten und man eine andere Betreuung organisieren müsse. Eine geschlossene Kita sei für sie die schlechteste Qualität. Insofern sei die Interessenlage bei den Eltern nochmal eine andere als von den Trägern.
Herr Wenzel antwortet Frau Prohn, dass die Verwaltung sich genau diese Frage gestellt hätten, ob die Eltern nicht das beste „Instrument“ wären, um inhaltlich weiterzukommen. Die Landeselternvertretung sei gefragt worden, ob Qualität oder Betreuung wichtiger sei, wenn sie sich entscheiden müssten. Zunächst wäre dies die Betreuung. Bei den Eltern sei somit kein großer Ansatzpunkt vorhanden. Für sie werde es nicht teurer und sie würden erstmal das bekommen, was sie brauchen.
Anlagen zur Vorlage
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1,4 MB
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1,6 MB
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(wie Dokument)
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330,8 kB
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