09.09.2024 - 5.4 Anpassung des Projektes „Sicherstellung der hau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Datum:
- Mo., 09.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Gesundheit
- Bearbeitung:
- Martina Schmidt
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Hahn-Fricke merkt an, dass sie davon ausgegangen sei, dass das Projekt 2024 automatisch auslaufe. In der Konsolidierungsliste stehe jedoch drin, dass der Beschluss vom Kreistag aufgehoben werden müsse.
Frau Rimbach erklärt, dass im November 2023 das Maßnahmenpaket für 2024 beschlossen worden sei. So werde es aktuell in 2024 abgearbeitet und bearbeitet. In der Haushaltsplanung 2023 sei die Mittelfristplanung mit durchgelaufen. Daher seien die Haushaltsmittel langfristig mitgeplant. Es bestehe eine Trennung zwischen Inhalt und Haushaltsbezug. Die Konsolidierungsliste beinhalte die Mittel unter der Ziffer 8. In der Novembersitzung des OVG werde vorgeschlagen, dass diese Maßnahmen wirklich beendet seien und dass nur noch die laufenden Verträge abgearbeitet würden. Damit werde das Maßnahmenpaket zurückgegeben, sodass das Projekt Ende 2024 finanziell und inhaltlich beendet sei. Intern sei konkret geschaut worden, was das Netzwerk Weiterbildungsverbund mache, wo der Kreis als Gesundheitsregion hin wolle und was der Kreis brauche. Es sei zu dem Schluss gekommen, dass die Ausbildung der nicht-ärztlichen Praxisassistent*innen (NäPas) effektiv und sinnvoll sei. Ab 2025 habe der Kreis dafür jedoch kein Geld mehr. Sie schlage daher vor, dass nicht die ganzen 101.000 € in der Planung zurückgegeben würden, sondern den Betrag minus das, was man für die Ausbildung der NäPas bräuchte. Daher stehe im zweiten Absatz des Fazits, dass das Maßnahmenpaket neu gestrickt werde und dafür 21.000 € bräuchten, aber nicht 101.000 €. Inhalt des Maßnahmenpakets seien die fünf Maßnahmen, wovon vieles im Fachdienst Gesundheit bearbeitet werde, aber der Zuschuss für die NäPas nochmal Anreiz und Ausgleich für die Praxen dienen solle.
Frau Brügmann interessiere, warum bei den NäPas relativ wenig Zustimmung und Reiz bestünde.
Frau Dr. Emken antwortet, dass deutlich mehr Praxen es gerne machen würden. Die Praxisausbildung sei deutlich verlängert. Zudem sei bei der Ärztekammer ein Ausbildungsblock ausgefallen. Die Maßnahmen könnten nicht in dem beschlossenen Zeitrahmen umgesetzt werden. Das Ergebnis sei hier Resultat durch die Verzögerung bei der Ärztekammer SH.
Frau Hahn-Fricke betont, dass immer schon berichtet worden sei, dass es sehr wenig NäPas gebe. Dieses Jahr habe nur eine die Ausbildung abgeschlossen. Es würden zehn gefördert, dies werde jedoch nie ausgeschöpft.
Frau Dr. Emken antwortet, dass im Jahr 2022 acht von 10 abgeschlossen hätten, weil es eine kurze Ausbildung gewesen sei. Nun sei die Ausbildung von unter der Woche auf das Wochenende verlegt worden und finde über einen viel längeren Zeitraum statt. Dies führe insbesondere bei den Frauen dazu, dass sich weniger angemeldet hätten. Nun überlege die Ärztekammer SH wieder ein anderes Format anzubieten, damit es wieder besser angenommen werde. Insgesamt seien zehn oder elf ausgebildet worden. Die Ausbildungsform am Wochenende sei nicht angenommen worden, da es sich um 20 Wochenende in 1,5 Jahre handele und dies nicht familienfreundlich sei. Die Ausbildung solle nun wieder unter der Woche mit Ausfall in der Praxis stattfinden. Es werde gehofft, dass dadurch wieder mehr ausgebildet werden könnten.
Frau Hahn-Fricke merkt an, dass der Arzt oder die Ärztin keinen Gehaltszuschuss benötigen, wenn die Ausbildung am Wochenende stattfinde. Nun solle dies wieder geändert werden zu unter der Woche. Sie fragt ob dies nun öfter geändert und ob die kassenärztliche Vereinigung dies mache.
Frau Dr. Emken erklärt, dass man gedacht habe, es arbeitgeberfreundlich zu machen. Dies sei eine Fehlentscheidung gewesen. Jemand der vier oder fünf Tage die Woche arbeite, lasse sich nicht zusätzlich am Wochenende ausbilden. Sie würden auch einen Freizeitausgleich haben wollen. Daher habe sich das System selbst zerlegt. Vorher habe die Ausbildung blockweise stattgefunden, daher hätten im Jahr 2022 acht abgeschlossen. Jetzt bestehe ein Problem durch das Angebot.
Frau Glage erkundigt sich, über welchen Betrag in den Vorjahren bei den NäPas gesprochen worden sei.
Frau Dr. Emken antwortet, dass es sich um 1.000 € pro Arbeitgeber gehandelt habe.
Frau Glage erwähnt, dass angesprochen worden sei, dass mit hauseigenem Personal mit Ärzt*innen in Kontakt geblieben werden solle. Sie habe auf einer Veranstaltung der Seniorenwoche am 21.08.24 Frau von der Decken gehört. Sie habe von der Hausärzt*innengewinnung auf dem Land gesprochen. Das Land habe einen 10-Punkte-Maßnahmenkatalog erstellt, um Hausärzt*innen auf dem Land zu gewinnen. Fraglich sei, ob der Kreis Kenntnis über diesen Maßnahmenkatalog habe. Es sollte nachgeschaut und sich informiert werden, weil sonst das Netzwerk gegen den Landesmaßnahmenkatalog laufe.
Frau Rimbach bedankt sich für den Hinweis. Von der Veranstaltung und dem Katalog sei noch nichts bekannt. Sie würden sich informieren, da Doppelstrukturen nicht gewollt seien. Dem Kreis könne es nur helfen, wenn seitens des Landes in diesem Bereich Bestrebungen laufen, die das Ansinnen unterstützen.
Frau Hahn-Fricke kommt auf die Summen zu sprechen. Die CDU wolle nichts mehr, außer das, was noch müsse, weil z.B. noch laufende Verträge bestünden. Sie würden also auch keine Unterstützung der NäPas und nicht die vorgeschlagenen 21.000 € wollen. Sie erkundigt sich, was sei, wenn dies alles wegfalle.
Frau Rimbach erklärt, dass sich der alte Haushaltsansatz in 2025 auf 345.600 € belaufe. Dies sei aus der Mittelfristplanung für 2025 aus dem Jahr 2023. Nun komme die Haushaltskonsolidierung und es solle geguckt werden, was nur noch mindestens gebraucht werde. Die Verwaltung habe dies auf mindestens 75.000 € aufgrund der laufenden Verträge festgelegt. Nach Abzug könnten also 270.600 € zurückgegeben werden. Dies sei in Zeile acht der Haushaltskonsolidierungsliste angegeben. Die 75.000 € setzen sich zusammen aus dem Klinikfördervertrag und der Wohngeldförderung. So sei der Stand zur Abgabe der Haushaltskonsolidierungsliste. Im Laufe des Sommers 2024 sei im Fachdienst Gesundheit geprüft worden, was zusätzlich noch benötigt würde. Auf der Basis sei die vorliegende Berichtsvorlage erstellt worden, die dann im November zur Beschlussfassung eingebracht werden würde. Die Verwaltung würde sich von den 270.600 € gerne 25.000 € wieder holen. Dies ergäbe dann zusammen mit den 75.000 €, 100.000 €, die die Verwaltung benötige. Je nach dem wie im November beschlossen werde, könnten entweder 270.600 € im Haushalt zurückgegeben werden oder nur 245.600 €.
Frau Hahn-Fricke bedankt sich für die Erklärung. Die CDU bleibe jedoch bei der Einstellung, dass dies alles nicht zielführend sei und alles Aktuelles und alles Neue beendet werden solle.
Frau Brügmann erklärt, dass die SPD gerne die Ausbildung der NäPas aufrechterhalten wolle. Dort könne man sicher sein, dass nur das Geld abgerufen werde, was tatsächlich benötigt werde. Die SPD sei für die Fortführung unter der Voraussetzung, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) dort ein gutes Angebot macht, wie Frau Dr. Emken es geschildert habe. Sie verdeutlicht, dass es nur um die Ausbildung der NäPas gehe und nicht um das Onlinetool oder Ähnliches. So würden maximal 10.000 € abgerufen, wenn sich zehn Personen anmelden würden.
Frau Hahn-Fricke bittet um eine Pause, damit sich untereinander beraten werden könne.
Pause 19:30 bis 19:45
Frau Glage bedankt sich für die Beratungspause. Nach den heutigen Erkenntnissen werde der Antrag der CDU zurückgezogen. Er werde in der nächsten Sitzung fraktionsübergreifend neu gestellt. Es würde zu den Verträgen mit 75.000 € gestanden und dass maximal 10.000 € für die Ausbildung der NäPas eingestellt würde. Es werde sich gewünscht, dass das Ausbildungskonzept der KV vorgelegt werde. Es solle zunächst ein Jahr für die NäPas laufen, um zu sehen wie der Zuspruch sei und dies dann eventuell zu verlängern. Dieser Antrag komme zur nächsten Sitzung fraktionsübergreifend.
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