09.07.2024 - 4.13 Schülerbeförderung: Einführung eines landesweit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.13
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 09.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Miriam Kesselboth
- Ziele:
- 1. Ziel 1 - moderner öffentlicher Dienstleister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Ab dem 01.01.2025 können alle Schüler*innen der in der Vorlage aufgeführten 2. Fallgruppe mit Wohnsitz im Kreis Segeberg das Bildungsticket beantragen. Die Verwaltung wird beauftragt, den bestehenden Aufgabenübertragungsvertrag des Kreises Segeberg mit dem Kreis Herzogtum Lauenburg (OLAV, Zentrale Stelle Schülerfahrkarten) um die Abwicklung des Bildungstickets zum 01.01.2025 zu erweitern. Die laufenden Verwaltungs-und Dienstleistungskosten sowie die einmalig anfallenden Initialkosten trägt der Kreis Segeberg.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zwecks Einführung des Bildungstickets für die Schüler*innen der 2. Fallgruppe, für den Zeitraum ab Schuljahresbeginn 2024/2025 bis zum 31.12.2024 eine Übergangslösung für die Antragstellung zu schaffen. Gegebenenfalls anfallende Kosten für die Programmierung einer web-Oberfläche zur Antragsbearbeitung trägt der Kreis Segeberg. Ggfs. anfallende Personalkosten zur anschließenden Antragsbearbeitung übernimmt der Kreis stellenplanneutral.
Der Kreistag genehmigt vorsorglich gem. § 57 KrO i.V.m. § 82 GO die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Haushalt 2024 im Teilplan 241, Schülerbeförderung, in Höhe von ca. 470.000,00 EUR sowie die Kosten für die Programmierung einer web-Oberfläche im TP 241 in Höhe von (noch offen). Die Deckung ist über Mehrerträge im Teilplan 547, ÖPNV, sichergestellt.
3. Die Eltern/Schüler*innen beteiligen sich ab Schuljahresbeginn 2024/2025 mit einer Summe in Höhe von 29 EUR monatlich an den Kosten für das Bildungsticket. Den Differenzbetrag zwischen der vorstehend genannten Eigenbeteiligung durch die Eltern/Schüler*innen und den Kosten für das Bildungsticket trägt der Kreis Segeberg.
4. Zwecks Umsetzung des Bildungstickets sind entsprechende Richtlinien zu schaffen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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419,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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322,6 kB
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