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ALLRIS - Auszug

04.07.2024 - 5.2 Vorstellung des Bündnisses Kindeswohl

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Terschüren merkt an, dass der TOP von Frau Schenk unter Berichte der Verwaltung aufgeführt sei. Dies sei nicht korrekt, da Frau Schenk als Vertreterin einer Initiative der freien Träger der Jugendhilfe anwesend sei. Sie sei dafür nicht von der Verwaltung beauftragt worden, sondern habe darum gebeten, das Anliegen der Initiative vorzutragen.

Frau Oelschlägel merkt an, dass die TOPs zum KJR und VJKA ebenfalls keine Berichte der Verwaltung seien.

Herr Pohlmann streicht „der Verwaltung“ aus TOP 5.

Frau Schenk hält ihre Präsentation. Diese ist dem Protokoll angehängt.

Herr Pohlmann erklärt, dass das Kinderheim Stipsdorf seit langem einen sehr guten Ruf habe. Er erkundigt sich nach dem täglichen Pflegesatz für die Unterbringung und wie hoch der Anteil der Personalkosten davon sei.

Frau Schrenk antwortet, dass dies eine konkrete Anfrage an die NGD sei und sie dies nicht genau sagen könne. Sie schätzt 150 € bis 180 € pro Tag. Der Anteil der Personalkosten der Einrichtung mache dabei fast den gesamten Bereich aus.

Frau Prohn erkundigt sich ob es nur in Schleswig-Holstein ein Problem sei oder deutschlandweit. Sie fragt nach den Kindern, die keinen Platz bekommen würden.

Frau Schenk erwidert, dass es nicht nur ein spezielles Problem von SH sei. Kolleg*innen aus Bayern und Baden-Württemberg hätten andere Tagessätze. Bei Ihnen sei das Problem nicht so groß. Es gebe aber andere Bundesländer, in denen das Problem ähnlich sei.

Auf Nachfrage von Frau Oelschlägel erklärt Frau Schenk, dass die Kommunen in Zusammenarbeit die Höhe der Tagessätze bestimmen würden. Dies sei sein Verhandlungsprozess.

Frau Oelschlägel merkt an, dass Frau Schenk von Zuweisungs- und Belegungsgarantien für Flüchtlinge gesprochen habe. Sie erkundigt sich, wie dies umgesetzt werde. Ob Plätze vorgehalten würden und leere Plätze trotzdem bezahlt würden.

Frau Schenk berichtet, dass dies in etwa so sei. Dies sei sehr global ausgedrückt, aber es solle als kritische Infrastruktur gesehen werden. Es wolle nicht in alleinigem Risiko gemacht werden. Dies sei jahrelang gemacht worden und es sei für viele Träger nicht mehr auskömmlich. Ein Trägersterben sei in Gange und es gebe auch ein paar Private, die in Rente gehen wollen und ihre Einrichtung abgeben wollen.

Herr Schuchardt wiederholt die Sozialministerin, dass dies Sache der Kommunen sei. Er erkundigt sich nach der Rechtslage und ob der Kreis oder das Land dafür verantwortlich sei, Grundlagen zu schaffen.

Frau Terschüren erklärt, dass Leistungen, die die Verwaltung bei den Trägern einkaufe, ausgehandelt würden. Die Tagessätze würden mit den Trägern vereinbart.

Frau Saggau hebt hervor, dass die Kommunen die Tagessätze bestimmen. Es bedarf jedoch eines Landesrahmenplans. Diesen müsse das Land vorgeben und das Jugendamt führe diesen aus. Sie fragt Frau Schenk, ob sie auf diesen Einfluss nehmen könne.

Frau Schenk antwortet, dass die Auslastungsquote zwischen 95 % und 97 % liege. In einer Wohngruppe mit zehn Kindern seien somit pro Jahr im Durchschnitt 9,5 bis 9,7 Kinder. Es gebe auch Probewohnen, nach dem der Platz nicht sofort vergeben sei. Teilweise würden Zimmer verwüstet und dies könne nicht sofort am nächsten Tag besetzt werden. Die Wohngruppe könne also nicht dauerhaft mit durchschnittlich 9,7 Kindern belegt werden und habe am Ende keine Auslastungsquote von 97 %. Nach dem Landesrahmenplan gebe es z.B. auch intensivpädagogische Gruppen. Diese hätten schon einen höheren Personalschlüssel. Fast alle Kinder in Gruppen seien inzwischen traumatisiert und müssten intensiv betreut werden. Es werde sich in vielen Verhandlungen auf die Verordnung zum Schutz der Kinder und Jugendlichen (KJVO) berufen, die besagt, dass eine Einrichtung mit zehn Kindern 4,6 Fachkräfte am Tag und 0,6 Fachkräfte für die Nacht, also insgesamt 5,2 Fachkräfte benötige. Dies reiche mit Urlaub, Krankheit usw. nicht aus. Der Ausschuss könne dies bei zukünftigen Beschlüssen zu dem Thema berücksichtigen. Es werde mit dem örtlichen Jugendamt verhandelt und dies müsse vom JHA unterstützt werden.

Auf Nachfrage von Frau Lüdemann berichtet Frau Schenk, dass der vertragslose Zustand seit 2017 bestehe. Es seien Verhandlungen aufgenommen worden, bei denen sich nicht einig geworden sei. Danach habe es keinen Versuch zur Verhandlungsaufnahme mehr gegeben. Die Vertragspartner, die den Landesrahmenvertrag ausarbeiten, sind Herr Dr. Reimann vom Landkreistag und vom Städteverband Frau Marx, die sich mit den Spitzenverbänden, dem Paritätischen und dem Diakonischen, zusammensetzen und Verhandlungen aufnehmen wollen. Sie sei zuversichtlich auf Sondierungsgespräche.

Frau Terschüren berichtigt, dass der Rahmenvertrag zum 01.10.2019 ausgelaufen sei.

Frau Lüdemann erkundigt sich, wieso es in anderen Bundesländern höhere Tagessätze gebe und ob es keine gemeinsame Grundlage gebe.

Frau Schenk erklärt, dass die Personalausstattung in anderen Bundesländern deutlich besser sei und demnach auch teurer. Es sei Verhandlung mit der jeweiligen Jugendhilfe und würde dort besser verhandelt. Es gebe dort außerdem Landesrahmenverträge.

Herr Pohlmann ergänzt, dass es schon immer so gewesen sei, dass SH vergleichsweise günstig sei. Die NGD sei schon lange in dem Bereich tätig. Viele Kinder und Jugendliche aus Berlin hätten SH kennengelernt. Es handele sich um ein Thema, das sehr komplex sei und in der aktuellen Sitzung nicht aufzuklären sei.

Frau Saggau erkundigt sich wie der Kreis Segeberg ausgestattet sei, ob alle Kinder, die eine stationäre Unterbringung brauchen würden, auch untergebracht werden könnten.

Frau Terschüren verneint dies. Es gebe eine sehr große Not und es gebe aktuell eine hohe Personalfluktuation in den allgemeinen sozialen Diensten, weil es eine enorme Belastung für die Kolleg*innen sei. Dies sei ein vergütungsunabhängiges Problem. SH sei sehr attraktiv für die Belegung durch andere Bundesländer wie z.B. Hamburg.

Frau Saggau erkundigt sich, was mit den Kindern passiere, die nicht untergebracht werden könnten.

Frau Thomsen erklärt, dass 40 bis 60 Einrichtungen in solchen Fällen angerufen würden. Der ASD müsse dann ersatzweise zu einer 1:1 – Betreuung übergehen. Es würde alles genutzt, was den Mitarbeiter*innen einfalle und sie versuchten es mit den Trägern und ambulanten Trägern umzusetzen. Es sei eine so große Not, dass bei der Lösungsfindung nicht auf das Geld geachtet werden könne.

Frau Terschüren ergänzt, dass im Notfall z.B. auch enorm teure 24/7 Sicherheitsdienstleistungen in Anspruch genommen würden.

Herr Schuchardt verdeutlicht, dass SH für andere Bundesländer beliebt sei, weil es günstig sei. Er erkundigt sich ob Einfluss darauf genommen werden könne, welche Kinder in die Einrichtungen aufgenommen würden.

Frau Terschüren antwortet, dass dies die freie Entscheidung der stationären Jugendhilfeträger sei. Es gebe jedoch Gespräche mit den Trägern im Kreis über eine Lösung, sodass der Kreis in der Belegung ein Vorrecht bekomme. Dies könne jedoch nicht vorgegeben werden und werde mit dem LKTSH als Wunsch für SH insgesamt diskutiert.

Frau Saggau merkt an, dass es viel wichtiger sei, dass auf eine Belegungsquote von 87 % bis 90 % heruntergegangen werde, damit für die Kinder im Kreis immer eine Unterbringungsmöglichkeit vorhanden sei. Wenn die Einrichtungen immer voll sein müssten, könnten keine Plätze freigehalten werden.

Herr Rydz erkundigt sich, von welcher Unterdeckung pro Jahr gesprochen werde.

Frau Terschüren antwortet, dass der LKTSH und die Interessenvertretung der Städte auf Landesseite verhandeln würden und daher keine Auskünfte gegeben werden könnten, um die Verhandlungen nicht zu stören.

Herr Rydz fragt nach dem Termin.

Frau Terschüren erklärt, dass dieser vom Sozialministerium und den bekannten Problematiken abhänge. Es werde gespannt gewartet und gehofft, dass es im Interesse aller Jugendämter zu einem Erfolg der Verhandlungen komme.

Frau Lüdemann halte es für sinnvoll, dass zu vernünftigen Tagessätzen gekommen werde, da bei Ersatzleistungen nicht auf das Geld geachtet werden könne und diese dann in Zukunft eingespart werden könnten.
Frau Saggau stimmt ihr zu.

 

Pause 19:32 bis 19:50

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