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ALLRIS - Auszug

19.06.2024 - 7.1 Informationen und Anfragen

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Wortprotokoll

Herr Hartmann informiert über das mit Bekanntmachung vom 17.6.2024 (Anlage) veröffentlichte Beteiligungsverfahren zum Entwurf der Teilfortschreibung „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021- Änderung Kapitel 4.5.1.. Wesentlicher Anlass für die Teilfortschreibung sei die Verpflichtung der Bundesländer aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz, die dort festgesetzten Flächenziele fristgemäß zu erreichen. Mit der Teilfortschreibung sollen die Ziele und Grundsätze der Raumordnung hinsichtlich der raumordnerischen Steuerung der Windenergienutzung an Land neu festgelegt werden. Mit den Zielen würden u.a. Bereiche festgelegt, in denen eine Windenergienutzung an Land ausgeschlossen wird. Außerhalb der Bereiche sollen anschließend in den Regionalplänen Vorranggebiete für Windenergie unter Berücksichtigung der im Kapitel 4.5.1 festgelegten Grundsätze ausgewiesen werden. Die Ausweisung der Vorranggebiete Windenergie in den Regionalplänen werde in eigenständigen Verfahren erfolgen und ist nicht Gegenstand der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Kapitels 4.5.1 Windenergie an Land.

Das Beteiligungsverfahren beginne am 25. Juni 2024 und ende mit Ablauf des 09. September 2024. In diesem Zeitraum könne die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen ihre Stellungnahmen zu den Entwürfen der Unterlagen abgeben. Da die Beteiligung bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen nach § 23 Satz 1 Nr. 4 KrO eine dem Kreistag vorbehaltene Aufgabe ist, wäre eine etwaige Stellungnahme des Kreises zu dem Entwurf durch den Kreistag zu beschließen. In den Zeitraum des Beteiligungsverfahrens falle jedoch keine Sitzung des Kreistages. Die nächste turnusmäßige Sitzung sei für den 10.10.2024 vorgesehen (WRI am 2.10.24). Die für eine fristgerechte Abgabe einer Stellungahme erforderliche Einberufung einer Sondersitzung wird aus folgenden Gründen für unangemessen gehalten:

  •          Die Fortschreibung beschränkt sich inhaltlich auf eine Neuordnung der Ausschluss- und Abwägungskriterien für Windkraftanlagen mit dem Ziel, das bundesrechtlich quantitativ vorgegebene Flächenziel zu erreichen.
  •          Aufgrund des beschränkten Inhalts und der bundesrechtlichen Zwänge ist mit grundsätzlicher Kritik an dem Entwurf nicht zu rechnen. Kommunalpolitisch sensible Kriterien, wie der Abstand zu Ortslagen und Siedlungen bleiben unverändert. Wesentliche inhaltliche Veränderungen liegen in der Erweiterung der Abwägungsspielräume für die Regionalplanung bei der Berücksichtigung des Gebiets- und Artenschutzes.
  •          Die Entscheidung über konkrete neue Eignungsgebiete erfolgt im Rahmen der noch ausstehenden Fortschreibung der Regionalpläne, zu der wiederum eine Beteiligung erfolgt.
  •          Innerhalb des Beteiligungszeitraumes besteht auch für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Daher haben z.B. auch politische Gruppierungen wie Kreistagsfraktionen die Möglichkeit, fristgerecht Stellungnahmen abzugeben.

Es werde seitens der Verwaltung daher empfohlen, die Landesregierung darauf hinzuweisen, dass eine Stellungnahme erst nach der KT-Sitzung im Oktober erfolgen werde. Erfahrungsgemäß bleiben auch verspätet eingegangene Stellungnahmen der Kreise nicht unberücksichtigt, zumal die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen mehrere Monate in Anspruch nehmen wird. Gleichwohl sollte fristgerecht eine vorläufige Verwaltungsstellungnahme als Träger öffentlicher Belange der Landesregierung zur Kenntnis gegeben werden verbunden mit dem Hinweis, dass die Zustimmung des KT noch ausstehe. Diese Stellungnahme des Kreises zu dem Entwurf der Teilfortschreibung „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans wäre in der Sitzung des WRI am 2.10.2024, des HA am 8.10.2024 und des KT am 10.10.2024 zu behandeln und zu beschließen.

Herr Scheunert erkundigt sich, wie die Erfahrung mit verspäteten Stellungnahmen sei und ob diese berücksichtigt würden.

Herr Hartmann betont, dass die Problematik nicht nur im Kreis Segeberg bestehe und dies der Landesregierung bekannt sei. In den letzten Jahren habe sich dies nochmal verschärft durch eine Verkürzung der Beteiligungsfristen. Es seien bereits mehrfach verspätete Stellungsnahmen abgegeben worden und dies habe bisher nie zu Problemen geführt.

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Anlagen