11.06.2024 - 6.2 Sachstand OGS
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Di., 11.06.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Lexau verliest das Forderungspapier und übergibt es an Herrn Wagner. Das Papier hängt dem Protokoll an.
Frau Terschüren erklärt, dass der Kreis viele Aspekte des Anliegens teile. Es gebe viele Ideen und das Thema sei aufgrund des Bildungsschwerpunkte federführend dem Bereich Bildung übertragen worden. Es handele sich um viel Aufwand in der Jugendhilfe, der gespart werden könnte.
Herr Füller ergänzt, dass der Ganztag schon länger Thema im Ausschuss sei. Der Kreis Segeberg sei der einzige Kreis in Schleswig-Holstein, der das Projekt „Qualität im Ganztag“ habe. Es gebe im Bereich Ganztag drei Säulen. Die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter*innen, das, was der Kreis machen könne, wie z.B. die Förderung von Ganztagskoordinatoren, und die Kooperation mit der deutschen Kinder- und Jugendstiftung. Es werde ein Qualitätszirkel aufgebaut, um Standards zu schaffen und die OGS weiterzuentwickeln. Viermal im Jahr gebe es Fachinformationen über eine Onlineveranstaltung für alle, die im Ganztag aktiv seien. Das Land leiste hingegen nicht viel. Es gebe die Serviceagentur Ganztag mit einem Berater. Dieser arbeite Teilzeit im Bereich Ganztag für ganz Schleswig-Holstein. Die Landesseite sei unterstützend bei Vernetzung, Fachangeboten und Fachprogrammen. Dies treffe aber überhaupt nur 40 bis 50 von 400 Grundschulen. Auf der Landesebene gebe es keine Antwort auf die drei zentralen Bereiche. Die Rolle des Kreises, die Förderung und die tatsächliche Finanzierung des Ganztages seien unklar. Das Land habe eine Förderung von 75 % des Ganztages ausgesprochen, wobei unklar sei, was darin beinhaltet sei. Es bestehe bereits durch die Hintertür ein Rechtsanspruch auf drei Tage die Woche durch das Vertragswerk. Es werde in vielen Bereichen gesehen, dass die Schulträger eher auf dem Rückzug seien und 2026 eine große Herausforderung werde.
Herr Brunkhorst erkundigt sich, inwieweit der Kreis mit dem gemeinnützigen Verein BEB (Bildung, Erziehung, Betreuung) Norderstedt in Kontakt sei.
Herr Füller antwortet, dass das Programm „Qualität im Ganztag“ über die VHS ausgeübt werde. Zehn Veranstaltungen würden mit Förderung des Kreises pro Halbjahr umgesetzt werden. Der BEB sei durch seine Nähe zur VHS eifriger Kunde.
Herr Wenzel merkt an, dass der Kitabereich immer mitgedacht werden müsse. Die Finanzierung von Horten sei oft attraktiver als von der OGS. Viele Kolleg*innen aus dem Kitabereich werden verloren gehen, wenn die OGS komme, daher müsse das eine mit dem anderen verzahnt gedacht werden.
Herr Lexau erklärt, dass sie dabei seien, das eingestellte Personal auch auszubilden. Der Rechtsanspruch im Kitabereich gelte ab 2026 genauso für die OGS. Jeder müsse also selbst ausbilden, da es sonst zu einer Schlacht um Mitarbeiter*innen kommen werde. Dafür würden dringend Ausbildungskonzepte benötigt, die einheitlich gelten. Diese müssten jetzt schon bekannt sein, um das Personal entsprechend ausbilden zu können.
Herr Wagner erkundigt sich nach dem Stand bei einzelnen Standorten im Kreis und wie es dort baulich aussehe, um wie viel Geld es gehe und wie es mit der Steuerungsfunktion des Kreises aussehe. Außerdem fragt er, wie es sich zwischen offenem und gebundenem Ganztag verhalte.
Herr Füller erklärt, dass es gebundene Schule mit gebundenem Ganztag nur noch vereinzelt gebe, weil dort Lehrstunden eingebunden werden müssten. Es gebe daher nicht wenige Grundschulen, wo Personen eingesetzt würden, die ihr Studium noch nicht fertig haben und trotzdem als Klassenlehrer fungieren. Es gebe eine lange Bindung an den Kreis Segeberg von fünf Jahren. Wenn es das gebundene Debutat gebe, könnten die Lehrer nicht mehr im Nachmittagsunterricht eingesetzt werden. An vielen Grundschulen gebe es keine AGs mehr, da alles in den Ganztag ausgelagert werde. Es sei aktuell fast unmöglich ausgebildete Lehrkräfte auf dem Markt zu finden. Die Ausübung des gebundenen Ganztages benötige außerdem die Genehmigung des Landes und diese würde nicht mehr erteilt werden. Im Kreis Segeberg sei keine Abfrage möglich, weil der Kreis nicht selber direkt bei den Schulen fragen solle, die nicht kreiseigen sind. Es werde jetzt gedrängt, den Raumbedarf etc. abzufragen. Es gebe jedoch keine Aussagen über Finanzen, da diese Abfrage im Schulentwicklungsplan erfolge.
Auf Nachfrage von Frau Prohn erklärt Herr Füller, dass die Abfrage im Bereich der Schulentwicklung nicht zugesprochen werde. Der Kreis erhalte aus einer Statistik des Landes nur einen Auszug pro Jahr und eine Eigenerhebung sei nicht gewünscht.
Frau Rode erkundigt sich, wieso es zu TOP 6.1, 6.2 und 6.6 keine Vorlagen gebe. Es brauche Vorlagen, um sich vernünftig auf alle Themen vorbereiten zu können.
Frau Terschüren zeigt Verständnis, erwidert jedoch, dass es Grenzen bei ihren Mitarbeiter*innen gebe. Wenn es einen Stand gebe, der verbindlich ist, dann werde dieser aufgeschrieben. Es solle ein erster Anhaltspunkt sein und sie achte darauf, was der Fachbereich leisten könne und bittet daher um Verständnis.
Herr Brunkhorst betont, dass dann alle Ergebnisse im Protokoll festgehalten werden müssten. Er wiederholt, dass 85% der Bauförderung vom Land und 75 % der Unterhaltungskosten einschließlich Personal vom Land übernommen würden. Er erkundigt sich, ob das Land für den Rest aufkommen müsse, weil das Gesetz daher komme oder wie die Finanzierung aussehe.
Herr Füller erklärt, dass nach der aktuellen Vereinbarung die Schulträger dafür aufkommen müssten.
Herr Wagner erklärt, dass das Papier an das Land gehe. Der Ausschuss sei hier nicht der Adressat, sondern nur der Empfänger.
Herr Lexau bedankt sich beim Ausschuss und erklärt, dass auf den letzten Seiten noch Platz für Unterschriften seien.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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637,8 kB
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