23.04.2024 - 4.3 Schülerbeförderung: Einführung eines landesweit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Datum:
- Di., 23.04.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Miriam Kesselboth
- Ziele:
- 1. Ziel 1 - moderner öffentlicher Dienstleister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wenzel gibt einen groben Überblick. Der Kreis habe ca. 29.300 Schüler*innen. 7.180 davon hätten schon ein kostenloses D-Ticket über OLAV. Hierbei handele es sich um alle Schüler*innen, die die Klassenstufen eins bis zehn an den allgemeinbildenden Schulen sowie die kreiseigenen Förderzentren G besuchen. Sie seien nach dem SchulG und der Kreisregelungen anspruchsberechtigt, da sie nicht an ihrem Schulort wohnen. Die ca. 400 Schüler*innen der Privatschulen hätten derzeit mangels rechtlicher Grundlagen keine Möglichkeit ein D-Ticket über OLAV zu erhalten. Für das zukünftig vom Land SH bezuschusste Bildungsticket kämen über die 7.180 Schüler*innen hinaus, alle anderen Schüler*innen in Frage, die bisher kein Ticket über OLAV bekommen konnten. Dies seien im Kreis Segeberg 15.160 Schüler*innen. Dazu würden die Vollzeitschüler*innen der Oberstufen der Gemeinschaftsschulen und der Gymnasien, die Vollzeitschüler*innen der Klassenstufe zehn der BBZen und die Oberstufen an den BBZen, sowie die Schüler*innen der Förderzentren über Klassenstufe neun hinaus und alle Klassenstufen an den Privatschulen zählen. Das Bildungsticket koste genauso wie das D-Ticket 49,00 € mtl. und würde die Eltern/volljährigen Schüler*innen anteilig 29,00 € monatlich kosten. Der verbleibende Anteil in Höhe von 20,00 € würde zukünftig aus Landesmitteln oder/und aus Kreismitteln finanziert, je nach dem, wie hoch die Landeszuschüsse seien. Nach einer Übergangslösung solle die Antragstellung ab 01.01.2025 über Ticket-Olav.de möglich werden. Ein Antrag könne gestellt werden für alle Schüler*innen, die nachweislich ihren Wohnsitz im Kreis Segeberg haben. Die besuchte Schule, egal ob allgemeinbildende Schule, Privatschule oder ein BBZ, kann auch außerhalb des Kreises Segeberg liegen. Aufgrund eines vom Land und NahSH in Auftrag gegeben Gutachtens seien es im Kreis Segeberg voraussichtlich 4.700 Schüler*innen, die das Bildungsticket beantragen werden. Darunter seien die 3000 Schüler*innen, die zu der gerade aufgeführten Schülergruppe für das Bildungsticket gehören und die nicht am Schulort wohnen würden. Diese würden alle das Ticket für ihren Schulweg benötigen und würden es daher voraussichtlich auch beantragen. Das Ticket stehe grundsätzlich jedoch allen 15.160 Schüler*innen zur Verfügung, die bisher keinen Antrag stellen konnten, also auch allen Schüler*innen, die am Schulort wohnen. Laut der Studie würden es ca. 7000 Schüler*innen im Kreis Segeberg sein, die gar kein Interesse an dem Ticket haben. Werde es nicht eingeführt, erhalte der Kreis Segeberg auch nicht die in der Vorlage genannten Rückflüsse für den ÖPNV. Für die Teilnahme des Kreises Segeberg am Bildungsticket sei daher ein politischer Beschluss erforderlich.
Herr Brunkhorst spricht die Gegenfinanzierung an. In der Vorlage stehe, was das Land in Form der Vorwegabzüge an den ÖPNV überweisen wolle. Er fragt wie dieses Geld in den Kreishaushalt komme.
Herr Landrat Schröder erklärt, dass alle Zuweisungen für den ÖPNV an den Kreishaushalt gingen und das Geld dann vom Kreis überwiesen werde.
Frau Kesselboth merkt an, dass das Jahr 2026 nicht offen sei. Im Beschlussvorschlag stehe „ab“ 2025 drin. Was für den Kreis dabei abfalle hänge von den Schülerzahlen ab.
Herr Wagner wiederholt, dass die Schüler*innen, die bisher kein Ticket erhalten haben, das Bildungsticket für 29 € bekämen. Er erkundigt sich, ob die Schüler*innen, die bisher ein Ticket erhalten haben, 29 € oder 49 € gezahlt würden.
Frau Kesselboth erklärt, dass es zwei Fallgruppen geben werde. Die Schüler*innen, die bereits ein D-Ticket bekämen und alle anderen würden das Bildungsticket kostengünstig erwerben können. Nur für die Fallgruppe zwei würde der Kreis 20 € dazusteuern.
Herr Landrat Schröder ergänzt, dass für die erste Fallgruppe weiterhin gezahlt werde. Für Fallgruppe zwei würden 20 € gezahlt werden, die durch das Land refinanziert würden. Man gehe nicht davon aus, dass 15.000 Schüler*innen das Ticket nutzen würden. Wenn der Beschluss keine Zustimmung finden würde, würden die Schüler*innen kein vergünstigtes Ticket bekommen. Es müsse eine Lücke übersprungen werden, für die eine Lösung gefunden werden müsse. Diese sei nicht ganz ordentlich, aber die Zeit müsse überbrückt werden.
Herr Wenzel erklärt, dass es zurzeit ein Abonnement sei, bei dem die Eltern entscheiden würden, ob es sich lohnt. Es werde schon daran gearbeitet, mit anderen Kreisen zusammen eine Möglichkeit für die Übergangszeit zu finden.
Herr Brunkhorst merkt an, dass Land auf die Gelder des Bundes angewiesen sei. Er erkundigt sich, was passiere, wenn der Bund mit dem Deutschlandticket schlussmache.
Herr Landrat Schröder erklärt, dass die Gelder im FAG festgeschrieben seien. Gesetze können jedoch jederzeit geändert werden, aber dies könne der Kreis ebenfalls.
Herr Seller bezieht sich auf den Antrag der B 90/Die Grünen. Er erkundigt sich, ob es möglich sei, die Sekundarstufe zwei ebenfalls mit einzubinden.
Frau Kesselboth antwortet, dass es keinen Flickenteppich mehr geben solle in Schleswig-Holstein. Man müsse schaue, was gewollt sei und welche Schüler*innen was bekommen würde.
Herr Brunkhorst erklärt, dass der Antrag der Verwaltung die Anregungen umfasse, die der Antrag der CDU beinhalte. Die CDU ziehe ihren Antrag daher zurück.
Herr Osbahr hebt hervor, dass eine Fairness zwischen Sekundarstufe eins und zwei bestehen solle. Die B 90/Die Grünen hätten viel nachgedacht und würden ihren Antrag zunächst zurückziehen bis der Kreis sich in einer finanziell besseren Lage befinde.
Herr Wagner erkundigt sich, ob es vom Land gewollt sei, dass es sich um eine Opt-Out-Option handele.
Herr Wenzel erklärt, dass man aussteigen könne. Man trage ein finanzielles Risiko für die Folgejahre. Wenn die nächste Ausbaustufe erreicht sei, dann könne man es nicht mehr zurückziehen. Dafür gebe es diese Option. Der Druck des Landes sei aber so hoch, dass erwartet werden könne, dass alle Kreise mitmachen.
Beschlussvorschlag:
1. Ab dem 01.01.2025 können alle Schüler*innen der in der Vorlage aufgeführten 2. Fallgruppe mit Wohnsitz im Kreis Segeberg das Bildungsticket beantragen. Die Verwaltung wird beauftragt, den bestehenden Aufgabenübertragungsvertrag des Kreises Segeberg mit dem Kreis Herzogtum Lauenburg (OLAV, Zentrale Stelle Schülerfahrkarten) um die Abwicklung des Bildungstickets zum 01.01.2025 zu erweitern. Die laufenden Verwaltungs-und Dienstleistungskosten sowie die einmalig anfallenden Initialkosten trägt der Kreis Segeberg.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zwecks Einführung des Bildungstickets für die Schüler*innen der 2. Fallgruppe, für den Zeitraum ab Schuljahresbeginn 2024/2025 bis zum 31.12.2024 eine Übergangslösung für die Antragstellung zu schaffen. Gegebenenfalls anfallende Kosten für die Programmierung einer web-Oberfläche zur Antragsbearbeitung trägt der Kreis Segeberg. Ggfs. anfallende Personalkosten zur anschließenden Antragsbearbeitung übernimmt der Kreis stellenplanneutral.
Der Kreistag genehmigt vorsorglich gem. § 57 KrO i.V.m. § 82 GO die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Haushalt 2024 im Teilplan 241, Schülerbeförderung, in Höhe von ca. 470.000,00 EUR sowie die Kosten für die Programmierung einer web-Oberfläche im TP 241 in Höhe von (noch offen). Die Deckung ist über Mehrerträge im Teilplan 547, ÖPNV, sichergestellt.
3. Die Eltern/Schüler*innen beteiligen sich ab Schuljahresbeginn 2024/2025 mit einer Summe in Höhe von 29 EUR monatlich an den Kosten für das Bildungsticket. Den Differenzbetrag zwischen der vorstehend genannten Eigenbeteiligung durch die Eltern/Schüler*innen und den Kosten für das Bildungsticket trägt der Kreis Segeberg.
4. Zwecks Umsetzung des Bildungstickets sind entsprechende Richtlinien zu schaffen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
419,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
322,6 kB
|