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ALLRIS - Auszug

23.04.2024 - 4.6 Feststellung des Bedarfs für Ersatzräume an der...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Brunkhorst bedankt sich bei der Verwaltung, dass der Vorschlag so übernommen worden sei. Der Bedarf sei zweifelsfrei festzustellen, da die Schüler*innen und Lehrkräfte irgendwo untergebracht werden müssten. Im Hintergrund sei dabei die rückläufige finanzielle Lage des Kreises, weshalb die Bedarfe möglichst kostenniedrig gedeckt werden sollten. Der Kreis habe ein Einfamilienhaus neben der Schule gekauft. Er plädiert für einen schnellen Umbau dieses Hauses, wenn der Bedarf festgestellt worden sei.

Frau Klein stimmt Herrn Brunkhorst zu. Im kompletten Areal werde viel gebaut. Wenn ein Gebäude vor Ort wäre, dann wäre dies sehr zu befürworten.

Frau Lexau erklärt, dass es im Vorfeld Gespräche zwischen der Schule und dem Fachdienst gegeben habe. Das Wohnhaus könne nicht genutzt werden, da ein Umnutzungsantrag gestellt werden müsste, weil es sich dann um eine Schule oder Arbeitsplätze handeln würde. Dies würde viele neue Auflagen wie für den Brandschutz mit sich bringen. Dies würde ca. 250.000 € kosten. Container müssten in die neue Pausenlandschaft oder auf dem Grundstücksteil stehen, das dem Kreis nicht gehöre. Das Genehmigungsverfahren würde zwischen neun und zwölf Monaten dauern und die Ver- und Entsorgung der Container würde nur aus Strom bestehen, womit auch geheizt werden müsste. Es würde außerdem keine Anbindung an die Schule bestehen. Die Kosten würden sich hierbei zwischen 180.000 € und 200.000 € bewegen. Ein Kauf von Containern lohne sich ebenfalls nicht. Dies sei das Ergebnis aus allen Varianten, die möglich seien. Alle Varianten lägen ungefähr bei 200.000 € und wären frühestens in einem Jahr fertig. Bei dem Einfamilienhaus würde es noch länger dauern. Es stehe außerdem kein Personal zur Verfügung, da die Besetzungsquote bei 62 % liege und Personal somit von anderen Projekten abgezogen werden müsste.

Frau Lexau bestätigt auf Nachfrage von Herrn Wagner, dass ein Bedarf festgestellt werden könne, der aber nicht vor Beendigung des Neubaus fertig werden würde.

Auf Nachfrage von Herrn Brunkhorst erklärt Frau Lexau, dass aus dem Bestand etwas weggenommen werden müsste, um das Gebäude anschließen zu können. Wenn es keinen Abriss gebe, dann wäre der ganze Entwurf hinfällig.

Herr Feßler-Büscher erklärt, dass der Bedarf schon letztes Jahr gesehen worden sei. Es könne jedoch nie genau gesagt werden, wie viele neue Schüler*innen pro Jahr dazu kämen. Das Hausmeisterhaus sei für zwölf Jahre genutzt worden. Nun stehe ein weiteres Haus bereit und solle genutzt werden. Es gebe Therapeut*innen, die freiberuflich seien und nicht angestellt. Diese könnten im Einfamilienhaus arbeiten.

Herr Wagner schlägt vor in den Beschluss die Nutzung des Einfamilienhauses einzubauen.

Frau Terschüren erklärt, dass die Verwaltung im Gespräch sei und gedanklich alle Ideen durchgespielt worden seien. Sie schlägt vor, dass mit der Elternvertretung, dem Kollegium etc. Ideen durchgesprochen werden, die keine Baumaßnahmen erforderlich machen. Es könne geprüft werden, wie das Haus anders genutzt werden könne. Darüber müsse gesprochen werden und im Anschluss würde die Politik informiert werden.

Frau Lexau ergänzt, dass das Gebäude seit März dem Kreis gehöre. Aufgrund des Personalmangels sei die Ausschreibung für den Abriss noch nicht veröffentlicht, sondern noch in Vorbereitung.

Frau Bernitt erkundigt sich nach der Lieferfrist und der Größe der Container.

Frau Lexau antwortet, dass es sich um die gleichen Container handele wie die, die schon vor Ort stünden. Man könne die Container mieten, brauche aber vorher eine Genehmigung zum Hinstellen von diesen. Sie könnten nur hinten auf dem Grundstück oder auf dem Nachbargrundstück hingestellt werden. Dies gehe jedoch von der Höhe nicht, da man hinkommen müsse.

Herr Thedens wiederholt, dass die Physiotherapeut*innen dort arbeiten können. Er erkundigt sich, ob dies die gleiche Zeit in Anspruch nehmen würde.

Frau Lexau erklärt, dass ein Freiberufler, dem das Gebäude gehört, dort seine Tätigkeit ausüben könne, wenn dies im Bebauungsplan freigegeben sei. Es sei unklar wie es sei, wenn das Haus nicht dem Freiberufler gehöre. Es könnte zu Haftungsproblemen kommen, da die Schüler*innen rüber gehen müssten.

Herr Feßler-Büscher berichtet, dass die Rezepte wie für Hausbesuche ausgestellt seien, damit die Kinder außerhalb der Praxis behandelt werden dürften.

Herr Landrat Schröder erklärt, dass dies geprüft werde.

Herr Wendorf erkundigt sich, ob es einen Raum gebe, der ausgelagert werden könne.

Frau Klein schlägt vor, den Vorschlag von Herrn Wagner aufzugreifen und das Haus in der Lösungssuche zu berücksichtigen.

Herr Wagner formuliert den erweiterten Beschlussvorschlag.

Auf Nachfrage von Herrn Feßler-Büscher erklärt Frau Lexau, dass die Räume noch bis zu den Sommerferien nutzbar seien. Dies passe auch mit der Sitzungsfolge der Kreispolitik zusammen.

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Beschlussvorschlag:

Der Bedarf an der Schule am Hasenstieg in Norderstedt für einen Klassenraum und drei Differenzierungsräume während der Bauphase des Erweiterungsbaus wird festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Planungen für die Bereitstellung dieser Räume vorzunehmen und entsprechende Beschlussvorlagen vorzulegen. Dies umfasst ausdrücklich auch die Nutzung des kreiseigenen Nachbargebäudes. Die Bedarfsfeststellung steht unter dem Vorbehalt der finanziellen Umsetzbarkeit.

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Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

5

 

 

5

SPD

2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

AfD

1

 

 

1

FDP

1

 

 

1

Freie Wähler

1

 

 

1

Gesamt

12

 

 

12

 

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Anlagen zur Vorlage