12.03.2024 - 2.3 Informationen des Landrates
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 12.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Landrat Schröder berichtet, dass dem Kreis Segeberg bis zum 11. April 462 Personen zugewiesen werden. 34 Personen würden Schackendorf zugewiesen und Rest werde in den Kommunen verteilt.
Auf Nachfrage von Herrn Flak erklärt Herr Schröder (FBL II), dass in der Woche ungefähr 20 Personen aus der Ukraine kämen.
Herr Landrat Schröder berichtet des Weiteren, dass in der Landesunterkunft in Boostedt ca. 1.300 Menschen und in Bad Segeberg ca. 1.000 Menschen untergebracht seien. Auf Nachfrage von Frau Hahn-Fricke erklärt er, dass im Herbst 2023 bereits Überlastungsanzeigen von allen Kreisen und kreisfreien Städten beim Land gestellt worden seien. Auf Nachfrage von Herr Flak erklärt er, dass eine Anzeige von Wahlstedt komme.
Herr Schröder (FBL II) ergänzt, dass die zweite Anzeige von Leezen komme. Beide Überlastungsanzeigen seien gestellt worden, bevor die Unterstützungskapazitäten des Landes erhöht worden seien.
Herr Flak erkundigt sich nach einer Übersicht wie viele Wohnungen im Kreis angemietet worden seien, um darin Personen unterzubringen.
Herr Landrat Schröder erklärt, dass es eine solche Übersicht nicht gebe, da es mobile, gemietete, gekaufte und selbst gebaute Wohnungen gebe und dies Aufgabe der Kommunen sei.
Herr Malassa erkundigt sich nach den Fluchtgründen der Menschen aus der Türkei.
Herr Landrat Schröder erklärt, dass die Antwort auf diese Frage an Protokoll gehängt werde.
Herr Landrat Schröder berichtet, dass die Landesregierung die Zuwendungen in Höhe von 190 Mio. € für die kommunalen OGS´en bestätigt habe. Es bleibe jedoch offen, was passiere, wenn das Geld zuende sei. Das gleiche gelte für die Wärmeplanung mit Zuwendungen in Höhe von 105 Mio. €.
Zum Bürokratieabbau und der Aufgabenkritik sei eine Arbeitsgruppe zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung gegründet worden.
Die Anpassung das KitaG werde die Verwaltung weiter begleiten und bis zur Sommerpause werde eine Lösung benötigt. Parallel müsse geschaut werden, wie das Zielsystem aussehen solle.
Der reguläre Start des Bildungstickets sei voraussichtlich am 01.01.2025. Die Kreise und Städte seien aufgefordert ab Sommer eine Übergangslösung zu entwickeln.
Durch das Gespräch der Ministerpräsidenten im Hinblick auf die Asyl-Bezahlkarte werde von einer gemeinsamen Lösung der Kreise und kreisfreien Städte in SH ausgegangen.
Am 08.03.2024 sei die Genehmigung des Haushaltes mit Auflagen erfolgt. Die Kreditermächtigung werde um 4,9 Mio. € und die Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre um 15 Mio. € gekürzt. Parallel müssten Konsolidierungsmaßnahmen beraten werden.
Herr Landrat Schröder gibt den Schuldenstand zu Protokoll (siehe Anlage).
Auf Nachfrage von Herrn Schuchardt erklärt Herr Landrat Schröder, dass der Kreis durch die Übergangslösung zum Bildungsticket keine Nachteile haben werde, da 15 Mio. € unter den Kreisen dafür aufgeteilt werden würden. Ab dem 01.01.25 werde die Abrechnung über OLAF abgewickelt.
Er ergänzt zu seinem Bericht, dass die Fachaufsichtsbeschwerde zu Hillwood in Quickborn beschieden worden sei. Das Land habe dem Kreis Segeberg rechtgegeben und die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Maßnahmen zur beschlossenen Schließung der Schule am Kastanienweg seien gut vorangekommen. 25 Schüler*innen würden nach der Schließung der Schule versorgt werden mit z.B. TiP-Maßnahmen, wenn diese beschlossen würden. Nach dem Beschluss dazu werde der Antrag beim Land gestellt.
Das Audit zu IKFZ sei am 05.03.24 erfolgt. Es müssten noch einige Nacharbeiten gemacht werden. Wenn diese erledigt seien, sei der Kreis Segeberg einer der ersten in Deutschland die IKFZ 4 mit Audit zum Laufen gebracht hätten.
Ergänzung der Verwaltung:
Die Einschätzung von Asylgründen für bestimmte Staaten ist für eine kommunale Behörde schwierig, da nur ein Tortenausschnitt wahrgenommen wird.
Aus den Segeberger Fällen der letzten Jahre kann vielleicht grundsätzlich die Einschränkung der Menschen- und Presserechte in der Türkei, die Verfolgung der Gülen-Bewegung, der Austausch/Bestrafung der Putschisten, sowie die türkische Kurdenfrage benannt werden.
Einige türkische Staatsangehörige nutzen das Asylverfahren aber auch zur Umgehung eines Visumgrundes oder –antrags, denn türkische Staatsangehörige sind in der Regel für alles visumspflichtig.
Anlagen
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(wie Dokument)
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