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ALLRIS - Auszug

07.03.2024 - 3.2 Einstellung der Geschwisterermäßigung für Schul...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rydz möchte wissen, ob die Ermäßigung auch in anderen Gemeinden nicht mehr gezahlt werde. Frau Saggau klärt auf, dass die Ermäßigung einkommensunabhängig gezahlt worden sei. Henstedt-Ulzburg und Kaltenkirchen hätten eine Entscheidung lange zurückgehalten und deshalb profitiert. Wenn die Ermäßigung so weitergezahlt werden würde, wäre dies unfair den Gemeinden gegenüber, die sich bereits auf den Weg zur betreuten Grundschule gemacht hätten. Herr Wenzel ergänzt, dass der Landesrechnungshof die einkommensunabhängige Ermäßigung als obsolet betrachte, da in der Berechnung nach §90 Abs. 3 SGB VIII bereits die Personenanzahl des Haushaltes berücksichtigt wird. Im Bereich der Grundschulbetreuung erhalten die Kommunen relativ wenig Mittel vom Land, die Horte seien besser finanziert. Eine Summe über die Einsparungen durch den Wegfall sei kaum zu ermitteln.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Geschwisterermäßigung für Schulkinder in anerkannten Horten wird zum 31.12.2024 eingestellt.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

3

 

 

3

SPD

1

 

 1

2

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

AfD

 

 

 1

1

FDP

1

 

 

1

Freie Träger

4

 

 1

5

Gesamt

11

 

 3

14

 

 

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Anlagen zur Vorlage