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ALLRIS - Auszug

28.02.2024 - 3.2 Ergebnisse aus Jugend im Kreistag vom November ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Hansen erklärt, dass es nicht nur um die Schüler*innen gehen, sondern auch um die weibliche Perspektive. Dies sei an ihn herangetragen worden mit der Bitte, dies im Ausschuss weiterzugeben. Herr Wenzel ergänzt, dass das Thema auch im Kreisklimarat gewesen sei, da weniger Menschen den ÖPNV aufgrund von Sicherheitsbedenken nutzen würden.

 

Herr Mozer erläutert, dass das Sicherheitsempfinden von Geschlechtern unterschiedlich und zudem subjektiv sei, weshalb man es nicht objektivieren könne. Auch würden in der Wahrnehmung womöglich Bus- und Bahnverkehr vermengt, der Antrag und die Stellungnahme beziehe sich jedoch ausschließlich auf den Busverkehr. Auf Nachfrage von Herrn Nobis erklärt er, dass es von den Busbetreibern keine statistischen Aussagen über Sicherheitsprobleme oder die Nutzung der Notknöpfe gebe.  Frau Jaouadi stimmt Herrn Mozer zu, dass das Sicherheitsempfinden subjektiv sei. Es gehe hier jedoch um das Risiko und sie höre immer wieder von Schülerinnen, dass es schwierig abzuschätzen sei, ob eine Berührung in einem vollen Bus absichtlich oder versehentlich geschehen ist. Ein Sicherheitsdienst würde ein besseres Gefühl geben, da auch das allgemeine Aggressionspotential steige.

 

Frau Brandt erkundigt sich, ob es eine Berichtspflicht der Busfahrer*innen über die Zwischenfälle gebe oder was getan werden müsste, um eine solche Pflicht einzuführen. Herr Mozer erklärt, dass die Busfahrer*innen die Zwischenfälle an die Leitstellen melden würden. Es gebe jedoch keine verkehrsvertragliche Pflicht zur Vorlage entsprechender Statistiken. Wenn der vorliegende Antrag beschlossen würde, müsse Klarheit über Handlungsbedarf, Umsetzbarkeit (Personalverfügbarkeit) und Finanzierbarkeit (durch den Kreis Segeberg) bestehen.

 

Herr Knobbe hebt hervor, dass es zurzeit keine klaren Aussagen zu Übergriffen oder Ähnlichem gebe. Die Busbetriebe seien nicht verpflichtet, Statistiken zu liefern und somit gebe es keine Diskussionsgrundlage. Herr Reimers fragt, ob es eine Leitlinie gebe, wann die Fahrer*innen verpflichtet seien, den Kopf zu drücken, während sie fahren. Man könne von den Fahrer*innen nicht erwarten, dass sie abschätzen können, ob es sich um Spaß oder Ernst handele.

Herr Larcher stellt klar, dass die Busfahrer*innen einen Knopf haben, mit dem sie die Polizei rufen könnten. Dass es darüber keine Statistik gebe, sei sehr befremdlich. Es gebe viele Situationen, die man melden können sollte. Ein Teil des Antrags sei eine digitale Lösung. Es gebe bereits Apps wie die vom HVV. Fraglich sei, ob man an diese bereits bestehenden Apps anknüpfen könnte, um Statistiken zu erheben. Diese könnten Daten liefern, wo ein Sicherheitsdienst nötig sein könnte. Es werde einen Anlass geben, weshalb die Jugendlichen dies beantragt hätten. Er fragt, was das Busengel-System sei. Herr Hansen erklärt, dass es sich hierbei um in Deeskalationstechniken ausgebildete Schüler*innen als Konfliktlöser handele.

 

Herr Mozer erklärt, dass ihm keine entsprechende digitale Lösung bekannt sei. Gleichwohl könne jeder Mensch im Bus z.B. auch telefonisch die Polizei rufen, die Ausstattung mit Mobiltelefonen sei sehr hoch. Er habe außerdem nicht gesagt, dass es keine Statistiken gebe. Die Verkehrsunternehmen hätten lediglich keine Pflicht, entsprechende Statistiken zu liefern. Herr Schrenk erläutert, dass die Busunternehmen von der SVG befragt worden seien und davon ausgegangen werde, dass in den Verkehrsunternehmen verantwortungsvoll mit dieser Thematik umgegangen werde. Es gebe keine Erkenntnisse, die darauf hindeuten, dass es Probleme gebe und darauf solle man vertrauen. Er sei sich sicher, dass die Busfahrer*innen für das Thema sensibel seien und das Berufsbild nicht unterschätzt werden solle. Busfahrer*innen würden nicht nur ein Fahrzeug führen, sondern seien auch in der Verantwortung für einen sicheren Busbetrieb. Wenn sich jemand belästigt fühle, sei ein Ansprechpartner vor Ort. Dies sei der/die Fahrer*in und diese*r müsse die Situation einschätzen und gegebenenfalls die Leitstelle sofort informieren.

Frau Jung betont, dass der Bedarf da sei. Der Antrag wäre sonst nicht gestellt worden. Die Realität sähe anders aus. Ihre Kinder würden auch Bus fahren. Es habe schon Konflikte von anderen Kindern mit den Busfahrer*innen gegeben. Busfahrer*innen würden während der Fahrt nicht nach hinten schauen und junge Menschen würden nicht nach vorne gehen. Kinder würden Vorfälle eher auf einer App melden. Kleinere Zwischenfälle würden zudem nicht statistisch erfasst werden. Es solle über eine Lösung nachgedacht werden, wie man junge Leute in öffentlichen Bussen und Bahnen schützen kann.

Herr Klees-Bruhn erkundigt sich, wie viele Kameras es pro Bus gebe, welche Bereiche durch diese abgedeckt würden und wie lange die Daten abgespeichert würden. Er fragt außerdem, ob es eine erkennbare Veränderung des Verhaltens der Gäste seit Einführung der Kameras gegeben habe.

Herr Mozer antwortet, dass das Innere der Busse komplett videoüberwacht werde. Wie lange die Aufnahme gespeichert würden, sei im Datenschutzrecht geregelt. Autokraft habe in den Teilnetzen SE3-9 Kameras eingeführt, weil dies vom Kreis Segeberg zuvor proaktiv bei der Vergabe verpflichtend vorgegeben worden sei.

Herr Klees-Bruhn erkundigt sich, ob die Kameraüberwachung ausgeschildert sei.

Herr Mozer erklärt, dass es Piktogramme gebe und die Kameras offen als Kuppeln in den Bussen hängen. Statistiken über die Veränderung der Verhaltensweisen lägen nicht vor, da es keine Verpflichtung der Übermittlung gebe. Er betont, dass nicht auf Vermutungen basierend gehandelt werden solle, sondern aufgrund objektiver Tatsachen. In Schulen würde über solche Maßnahmen auch nicht diskutiert werden, obwohl es auch dort vergleichbare Situationen gebe und die gemeinsame Verweildauer wesentlich größer sei.

Frau Jung erklärt, dass es darum gehe, dass sich junge Leute bedrängt oder unwohl fühlen würden. Die Schule sei ein geschützter Raum mit Lehrer*innen und Freunden und somit nicht mit den Bussen vergleichbar.

Herr Hansen unterbricht, dass dieses Thema nicht konstruktiv beschlossen werden könne. Es solle nochmal in den Fraktionen beraten werden. In der nächsten Sitzung könne dann abgestimmt werden oder besser noch ein konkreter und prüfbarer Lösungsweg vorgeschlagen werden.

Aus dem Ausschuss kommen keine Einwände.

 

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Anlagen zur Vorlage