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ALLRIS - Auszug

21.02.2024 - 4.5 Wirtschaftsfaktor Tourismus, Präsentation Studi...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Hermann stellt die Studienergebnisse mithilfe einer Präsentation vor, die im Rahmen der Entwicklung einer Tourismusstrategie für den Kreis Segeberg durch das dwif-Institut von der WKS beauftragt wurde. Dabei ging es darum herauszufinden, welchen monetären Wert der Faktor Tourismus für den Kreis hat und welche Wirtschaftssektoren davon profitieren.

Danach machte der Tourismus im Jahr 2022 einen Gesamtumsatz von fast 350 Millionen Euro aus. Rund zwei Drittel davon hängen mit Tagestourismus (inkl. Naherholung) zusammen. Größter Profiteur des Tagestourismus sei noch vor den Dienstleistern (z.B. Eintrittsgelder) und dem Gastgewerbe vor allem der Einzelhandel. Von durchschnittlich 24,20 Euro Tagesausgaben werden dort 10 Euro umgesetzt (Gastgewerbe: 8,40 Euro, Dienstleistungen 5,80 Euro).

Herr Wassermann erkundigt sich, ob es Potentialanalysen gebe.

Herr Hermann erklärt, dass keine Potentialanalyse beauftragt wurde. Es habe zwei Workshops mit Tourismustreibenden des Kreises gegeben. Dabei ging es darum, zu überlegen, was in ein bildliches „Tourismus-Schaufenster“ des Kreises gestellt werden sollte und welche Zielgruppen man primär ansprechen wolle. Das Feedback aus den Workshops sei gewesen, dass sich die Tourismustreibenden stärker untereinander vernetzen und die Kunden gegenseitig auf andere touristischen Angebote aufmerksam machen wollen. Dieser subjektiven Einschätzung durch die Workshop-Teilnehmer sollen in einem nächsten Schritt empirische Daten aus einer Analyse von Online-Nutzungsanfragen zu touristischen Angeboten des Kreises hinzugefügt werden.

Herr Buthmann erkundigt sich, ob die Holsteinische Schweiz beim Kreis Segeberg heraus gerechnet worden sei und weshalb 2022 mit 2018 verglichen worden sei.

Herr Hermann antwortet, dass dies die besten vorhandenen Vergleichszahlen seien. Die Holsteinische Schweiz sei stärker auf Übernachtungstourismus ausgerichtet. Nach seinem Kenntnisstand sei der Anteil der Holsteinischen Schweiz im Kreis Segeberg bei dem Vergleich herausgerechnet worden (Nachtrag zum Protokoll: Die Studie zur Holsteinischen Schweiz wurde 2018 ohne Einbeziehung des Bereichs im Kreis Segeberg durchgeführt).

Herr Göttsch erklärt, dass der Kreis in die drei großen Gebiete Norderstedt, Kaltenkirchen und Bad Segeberg einzuteilen sei. Er erkundigt sich, ob es für die einzelnen Gebiete differenzierte Hinweise gebe, um ein besseres Bild zu bekommen.

Die WKS habe sich die Frage zur Heterogenität des Kreises ebenfalls gestellt und wolle eine geeignete Aufteilung in einem nächsten Schritt beauftragen.

Herr Scheunert erkundigt sich, in welchem Verhältnis der Gesamtumsatz von 345 Mio. € zu anderen Branchen im Kreis Segeberg stehe.

Herr Hermann werde dies nachliefern.

Frau Rode spricht die Workshops des Kulturentwicklungsplanes mit der Sinuskurve an. Kultureller Tourismus finde kaum statt. Daher sollten die Segeberger Kulturtage in das Schaufenster“ von Bad Segeberg aufgenommen werden.

Herr Scheunert erkundigt sich, wie kultureller Tourismus von anderem Tourismus abgegrenzt werde.

Herr Hermann erklärt, dass das Thema Kultur beim Workshop benannt worden sei. Dabei sei man sich über einen weitgefassten Kulturbegriff einig gewesen. Bei der Frage nach dem sog. „Schaufenster“ sei insbesondere auch die Passung zur Kernzielgruppe zu beachten. In den Workshops sei das Sinus-Milieu der sogenannten „Adaptiv-Pragmatischen Mitte“ als touristische Hauptzielgruppe identifiziert worden. Neben dem weit über den Kreis hinaus bekannten „Leuchtturm: Karl May-Spiele“ seien insbesondere die Themen „Naturerlebnis“, „Gesundheit/Wellness“ der bodenständige „Moin!-Faktor“ herausgearbeitet worden.

 

Nachtrag zum Protokoll:

Die Recherchen der WKS im Nachgang zur Sitzung haben gezeigt, dass nur wenige für den Kreis Segeberg abgegrenzten Umsatzzahlen für einen geeigneten Vergleich mit anderen Branchen öffentlich verfügbar sind. Laut Statistikamt Nord liegt im Jahr 2021 für den Kreis Segeberg beispielsweise der Gesamtumsatz von Handwerksunternehmen im Kraftfahrzeuggewerbe bei rund 300 Mio. Euro, Handwerke für den gewerblichen Bedarf setzen rund 280 Mio. Euro um. Der Gesamtumsatz aller Handwerksbetriebe im Kreis Segeberg lag 2021 bei insgesamt 1,7 Milliarden Euro.

 

 

(nichtöffentlich)

 

Herr Blumhagen informiert zur K12. Das Grunderwerbspaket II auf östlicher Seite der Trave sei politisch beschlossen worden. Dies beinhalte neben dem Grunderwerb die Einholung eines Entschädigungsgutachtens zur Ermittlung des entgangenen Gewinns aus der Wasserkraftnutzung. Dem Mühlenbetreiber werde die theoretische glichkeit der Erzeugung von Strom durch die Maßnahme genommen. Kreis und Eigentümer haben sich im Vorfeld in Form einer Vereinbarung an das Ergebnis des Gutachtens gebunden.

Der Anwohner wolle jedoch mehr Geld und akzeptiere die Summe von ca. 160.000 Euro nicht. Der Gutachter habe seinen Ermessensspielraum genutzt und die Entschädigungssumme auf 300.000 € festgesetzt.

Das Gutachten sei unter der Bedingung erstellt worden, dass der Kreis und der Eigentümer alle Unterlagen zur Verfügung stellen. Der Gutachter habe jedoch vom Eigentümer kaum Unterlagen erhalten. So sei das Gutachten auf Annahmen und Hochrechnungen gestützt zustande gekommen. Unter, für den Eigentümer wohlwollender Anwendung der Annahmen, wurde das Gutachten überarbeitet. Dies sei der Gegenseite jedoch noch nicht mitgeteilt worden. Die Anwaltskanzlei erreiche außerdem selber ihren Mandaten nicht mehr. Es sei um Stellungnahme bis zum 31.01. gebeten worden. Trotz mehrfacher Erinnerung sei nichts erreicht worden.

Aktuell sehe es danach aus, als dass für die Sohlgleite kein Planfeststellungsverfahren nötig sei, sondern ein Plangenehmigungsverfahren genüge. Auch für den Neubau der Brücke wird vermutlich kein Planfeststellungsverfahren erforderlich, da die Abweichungen zur alten Trasse nicht groß seien und die Landschaftsplaner derzeit davon ausgehen, dass keine nachteiligen, negativen Umweltauswirkungen eintreten werden (die Gutachten werden gerade erstellt). Die Voraussetzung r die Durchführung von zwei Plangenehmigungsverfahren (Sohlgleite, Brücke) sei im Weiteren jedoch die Einigung beim Grunderwerb.

Das Grunderwerbspaket II sei ohne Einigung mit dem Eigentümer nicht umsetzbar. Ein Planfeststellungsverfahren bringe aufgrund seiner Dauer ein Risiko mit sich. Zwischen 2014 und 2018 seien alle Kartierungsmaßnahmen vorgenommen worden. Diese seien einer Plausibilitätsprüfung unterzogen worden, da sie älter als fünf Jahre sind. Die Plausibilitätsprüfung sei zu einem unveränderten Ergebnis gekommen. Wenn es ein Planfeststellungsverfahren mit anschließender Enteignung geben würde, dann wären diese Kartierungsmaßnahmen jedoch älter als zehn Jahre und eine weitere Plausibilitätsprüfung sei aus rechtlichen Gründen nicht zulässig. Außerdem sei das Schallschutzgutachten angekommen und dieses besage, dass kein Anrecht auf einen passiven oder aktiven Schallschutz bestehe. Er fragt die Politik, in welche Richtung es gehen solle.

Herr Landrat Schröder unterstreicht Herr Blumhagens Argumente.

Herr Blumhagen ergänzt, dass in Bezug auf das Planfeststellungsverfahren die Antwort von der Planfeststellungsbehörde ausstehe, ob diese mit den Schlussfolgerungen in dem Rechtsgutachten und mit der daraus vom Kreis abgeleiteten Vorgehensweise einverstanden sei.

Auf Nachfrage von Herrn Dwinger erklärt Herr Landrat Schröder, dass die unterschriebene Vereinbarung nicht notariell beglaubigt worden sei und somit auch rechtlich nicht durchsetzbar wäre.

Frau Rode erkundigt sich, ob die örtliche Kommunalpolitik eingebunden sei. Sie erklärt, dass Menschen im ländlichen Bereich eher mit den örtlichen Bürgermeister*innen sprechen würden als mit dem Kreis.

Herr Blumhagen antwortet, dass es keine Einbindung dieser gebe. Eine Einigung würde seiner Meinung nach auch nicht durch diese Maßnahme zustande kommen.

Herr Burstedde ergänzt, dass der Eigentümer 85 Jahre alt sei.

Herr Blumhagen erklärt, dass es keine bekannten biologischen Erben gebe. Er habe eine Lebensgefährtin und sei bei dieser und nicht vor Ort.

Frau Jung erkundigt sich, ob mit dem Teil des Vorhabens angefangen werden könne, der das Grundstück nicht betreffe.

Herr Blumhagen verneint dies. Im deutschen Planungsrecht sei dies nicht möglich, da eine abschließende Betrachtung nötig sei.

Herr Buthmann stellt heraus, dass der Eigentümer nicht erreichbar sei. Im Ausschuss seien 500.000 € genehmigt worden. Wenn noch Verhandlungsspielraum da sei, solle dieser auch genutzt werden. Die Grenze sei noch nicht erreicht.

Herr Landrat Schröder erklärt, dass es noch nicht so weit sei, ihm den Vorschlag machen zu können. Daher seien die 300.000 € noch nicht angeboten worden. Es solle jetzt geklärt werden, wie viel mehr als 160.000 € eine schnellere Geschwindigkeit der Maßnahmen wert sei.

Auf Nachfrage von Frau Schneider erklärt Herr Landrat Schröder, dass man das Risiko nicht einschätzen könne. Es könne nur gegenübergestellt werden, welche Möglichkeiten es aktuell gebe. Es werde von der Verwaltung eine Entscheidungsgrundlage geben, was gemacht werde.

 

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Anlagen zur Vorlage