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ALLRIS - Auszug

20.02.2024 - 4.2 Masterplan Berufliche Bildung - Erster Gesamten...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Wenzel führt aus, dass der Masterplan die landesweite schulische Entwicklung der beruflichen Bildung darstelle. Frau Denecke ergänzt, dass die Darstellung zunächst sehr einfach aussehe. Bei genauerer Betrachtung ergeben sich jedoch diverse Schwierigkeiten. Es sei geplant, verschiedene Standorte zusammenzuführen, da die Auslastung der Klassen nicht ausreichend sei. Die Schulen hätten Stellungnahmen abgegeben. In Norderstedt bestehe das Problem der Abwanderung nach Hamburg. Eine Auslagerung nach Lübeck würde von Norderstedter Schüler*innen beispielsweise kaum angenommen werden, weil die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV nicht gegeben sei. Die Folge wäre, dass die Betriebe bestimmte Berufe nicht mehr ausbilden oder dies stattdessen in Hamburg anbieten würden. Aus ihrer Sicht müssen sich die hohen Investitionen des Kreises in die gute Ausstattung u. a. für die Metallberufe amortisieren. Einer Verlagerung der Rechtsanwaltsfachangestellten nach Pinneberg wurde dagegen zugestimmt, da dies für alle Seiten tragbar sei. Für Norderstedt sei außerdem gemeldet worden, dass eine Internatsunterbringung nicht gewährleistet sei.

 

Herr Sandbrink ergänzt, dass es sich beim Masterplan um eine Anhäufung von Zahlen handele und am Ende gehe die Berechnung nach Verschiebungen auf. Praktisch sei dies nur in wenigen Fällen sinnvoll und umsetzbar. Für Klassen, die in den letzten Jahren unter 50 % Auslastung hatten, solle es Lösungen geben. Wenn bestimmte Ausbildungszweige wegfallen, werden auch die Firmen wegbrechen. Die Schule pflege außerdem gute Kontakte zu Firmen in der Umgebung, die Praktikumsplätze zur Verfügung stellen. Wenn diese Kontakte aufgrund fehlender Auszubildender wegfallen, könnten weniger Praktikumsplätze vermittelt werden. Für 2030 werde ein Schüleraufwuchs von rund 25 % erwartet, diese Zeit müsse überbrückt werden. Die Lehrerstellen werden nach Schülerzahlen zugewiesen, hierdurch sei ein ausreichender Steuerungsmechanismus da. Die umfangreiche Schulentwicklungsplanung des Kreises habe durch das SHIBB keinerlei Berücksichtigung gefunden.

 

Frau Denecke fasst zusammen, dass der Kreis geschlossen gegenüber des SHIBB auftreten müsse, um Änderungen zu erreichen. Herr Sandbrink teilt mit, dass die Stellungnahmen beispielsweise vom BKS beschlossen werden könnten. Auch ein Verwaltungsratsbeschluss werde eingeholt. Herr Wenzel halte dies für einen gangbaren Weg. Der Landrat rät außerdem, sich mit den Nachbarkreisen auszutauschen. Seitens des Landes sei nicht darüber informiert worden, was dort im Detail für das gesamte Land an Änderungen geplant sei. Es sei wichtig, nicht nur die BBZen Bad Segeberg und Norderstedt zu betrachten. Er sei sicher, dass der Kreistag trotz schlechter Haushaltslage weiter in Bildung investieren werde.