15.02.2024 - 4.2 Bericht der Gleichstellungsbeauftragten Februar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 15.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Bearbeitung:
- Tanja Brodzinski
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Weidler erkundigt sich, ob es einen Verwendungsnachweis für den Ansatz von 84.000 € gebe. Frau Höppner teilt mit, dass 80.000 € an die Frauenfachberatungsstellen ausgezahlt werden. Über die übrigen 4.000 € gebe sie eine Auflistung zu Protokoll.
Herr Flak möchte wissen, ob beim Thema häusliche Gewalt nicht eher die Fachbereiche III und V betroffen seien. Frau Höppner erklärt, dass fast immer Frauen und Kinder betroffen seien und es zusätzlich auch zu sexuellem Missbrauch kommen könne. Sie werde einen Bericht der Beratungsstellen über die Mittelverwendung zum Protokoll geben. Auf eine Frage von Frau Schultz zur Vernetzung von ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten auf Kreisebene antwortet Frau Höppner, dass dies natürlich möglich sei. In der Vergangenheit habe es aber wenig Resonanz auf weitergeleitete Informationen gegeben.
Herr Weidler und Frau Glage stellen Fragen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Frau Höppner erläutert, dass sie an den BEM-Gesprächen nur teilnehme, wenn der/die betroffene Mitarbeitende dies wünsche. Bisher hätten dies nur Frauen in Anspruch genommen. Frau Hahn-Fricke fragt nach, ob auch Männer das Angebot von Teilzeitarbeit oder Elternzeit nutzen würden. Der Landrat teilt mit, dass diese Zahlen detailliert im nächsten Personalbericht nachzulesen seien. Frau Höppner ergänzt, dass dieser Bereich auch im nächsten Frauenförderplan platziert werde.
Herr Schuchardt möchte wissen, ob das Gleichstellungsgesetz regele, welche Themen durch die Gleichstellungsbeauftragte bearbeitet werden. Frau Höppner stellt dar, dass die Themen innerhalb der Kreisverwaltung im Gesetz genannt seien. In der Kreisordnung sei zudem geregelt, dass sie Rederecht habe und weisungsungebunden arbeite. Herr Flak fragt nach, ob es im Sinne der Gleichstellung sei, dass nur Frauen als Gleichstellungsbeauftrage tätig seien. Frau Höppner teilt mit, dass sie dies für wichtig halte, solange Frauen benachteiligt seien. § 4 der Hauptsatzung des Kreises lege sie so aus, dass sie alle Frauen im Kreis berate, nicht nur die Mitarbeiter*innen. Die Angebote seien über die Homepage und über die Netzwerkarbeit veröffentlicht.
Die oben genannten Auflistungen zu Protokoll befinden sich in der Anlage.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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