01.02.2024 - 3.1 Aufbau von inklusiveren Unterstützungssystemen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 01.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Minderjährige
- Bearbeitung:
- Jan-Hauke Heinze
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Heinze fasst zusammen, dass der Anlass für die Vorlage die Suche nach inklusiveren Wegen an den Schulen sei. Die Dynamik und der Aufwand bei den Schulbegleitungen steigen stetig an. Ziel sei es, die Hilfen bei gleichbleibenden Kosten zu verbessern und gleichzeitig bessere Arbeitsbedingungen mit mehr Planbarkeit für die Schulbegleitungen zu schaffen. Derzeit würden diese bei eigener Krankheit oder Krankheit des zu betreuenden Kindes und in den Ferien kein Geld erhalten, dies seien grenzwertige Arbeitsbedingungen.
Auf Nachfrage von Herrn Wundram teilt Herr Heinze mit, dass ein gangbarer Weg sein könnte, dass beispielsweise die OGS-Träger die Schulbegleitungen einstellen. Frau Prohn fragt nach, wie beim Pooling mit den verschiedenen Anbietern in den Schulen umgegangen werden soll. Herr Heinze erklärt, dass derzeit sehr viele verschiedene Anbieter tätig seien, künftig solle es nur einen Anbieter pro Schule geben. So könnten zum einen die Kinder trotzdem betreut werden, wenn eine Schulbegleitung krank ist, und zum andern könne die Schulbegleitung an anderer Stelle eingesetzt werden, wenn das Kind krank ist. Die Zuteilung des Stundenumfangs in den einzelnen Schulen sei noch zu lösen. Zunächst sei vorgesehen, die vorhandenen Stunden einzufrieren. Es bestünden nicht ganz unberechtigte Sorgen der Schulen, denn zum einen würde das Pooling den Schulen Freiheiten verschaffen, aber es käme auch mehr Arbeit auf die Schulleitungen zu. Die Bedarfe müssten zudem erfüllt werden, aber auch die Haushaltsmittel seien schonend zu verwenden. Nach einer Beschlussfassung werde sofort mit der Schulrätin, Frau Harder, Kontakt aufgenommen, um Bedarfe und Wünsche zu ermitteln. Die Schulen würden die Entscheidung treffen, wer Träger werde.
Herr Kraft führt aus, dass die Pooling-Idee nicht neu sei. Dies sei besonders gut, wenn mehrere Kinder in einer Klasse eine Begleitung benötigen, denn je nach Bedarf müsste ggf. keine 1:1 Betreuung in den Klassen stattfinden. Er möchte wissen, wie mit dem Rechtsanspruch der Eltern umgegangen werde. Herr Heinze teilt mit, dass erfahrungsgemäß die Eltern zufrieden seien, wenn das Gefühl vermittelt werde, dass die Kinder gut aufgehoben und betreut seien. Bei Hospitationen in mehreren Schulen sei festgestellt worden, dass nicht immer erkennbar sei, für welches Kind einzelne Schulbegleitungen da seien. Die Verhaltensweisen einiger Kinder bedeuteten nur phasenweise eine Gefährdung. In der Zwischenzeit könnte die Schulbegleitung andere Kinder betreuen. Auf Nachfrage von Frau Weiß erläutert Herr Heinze, dass mehr als 90% der Schulbegleiter*innen keine Fachkräfte seien, aber dennoch wirksam arbeiten würden.
Frau Schultz fasst zusammen, dass das System der Schul-/ und Kita-Begleitung derzeit problematisch sei, da in Fehlzeiten kein Gehalt gezahlt werde. Sie regt an, eine ähnliche Lösung wie bei der Tagespflege zu schaffen. Beim Pooling bestehe das Problem, dass die Kinder genau beobachtet werden müssten. Die Qualität werde voraussichtlich leiden, weil statt nur einem Kind später vier oder fünf Kinder betreut werden. Die Idee, dass die Schulbegleiter*innen von den Trägern der OGS übernommen werden, befürworte sie sehr. Das Pooling biete für berufstätige Eltern den Vorteil, dass das Kind auch bei Krankheit einer Schulbegleitung in die Schule gehen könnten. Herr Heyl bittet im Falle eines Beschlusses für das Pooling um eine Evaluation des Projekts. Herr Wundram regt einen Zwischenbericht zum Jahreswechsel 2024/2025 an.
Herr Heinze führt aus, dass es einen „Run“ auf das Poolingprojekt gebe, da dies für die Mitarbeiter*innen mehr Kontinuität biete. Durch die Umorganisation seines Fachdienstes würden die Kinder längerfristiger begleitet. Dies sei ein großer Vorteil. Für eine bessere Planung müssten Eltern ermutigt werden, frühzeitiger anzumelden, dass das Kind eine Schulbegleitung benötigen wird. Bei Schulantritt sei eine neue Diagnostik notwendig, die nicht nur für den Fachdienst, sondern auch für das Kind wichtig sei, um notwendige Therapien zu identifizieren und wahrzunehmen.
Herr Pohlmann teilt mit, dass es Sozialraumorientierungskonzepte gebe, die den Aspekt mit beinhalten würden. Die Stadt Rosenheim beispielsweise verfüge über eine 20-jährige Erfahrung und habe Klassenbegleitungen eingeführt. In einer Broschüre heiße es, dass das Konzept zu erhöhter Qualität führe, eine Schulbegleitung aber gleichwohl nicht in jedem Fall ersetzt werden könne.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Fachbereich Jugend und Bildung wird beauftragt, in Gespräche mit 3 - 4 Schulen im Kreisgebiet (ohne Stadt Norderstedt) zu gehen und Konzepte für inklusivere Unterstützungssysteme für seelisch behinderte und von einer solchen Behinderung bedrohte Schüler*innen zu erarbeiten. Diese Unterstützungssysteme können ausdrücklich strukturelle Ressourcen ohne konkreten Einzelfallbezug bereitstellen. Die entsprechenden Haushaltsmittel im TP 3634 können hierfür eingesetzt werden. Der Fachbereich V ist ermächtigt, im Rahmen der laufenden Verwaltung alle erforderlichen vertraglichen Grundlagen zu schaffen und ggf. ein Interessenbekundungsverfahren für Auftragserteilungen an Leistungsanbieter*innen durchzuführen.