Inhalt
ALLRIS - Auszug

01.11.2023 - 3.2 Sachstand Bildungsticket

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Mozer berichtet, dass die Bezeichnung „Bildungsticket“ ein politisches Label sei, kein eigenständiges Tarifprodukt. Tatsächlich handele es sich um ein Deutschlandticket (Preis: 49 €/Monat) für einen besonderen Personenkreis, nämlich alle Personen in Ausbildung, die bisher keinen Anspruch auf Schülertickets gemäß Beförderungssatzung haben und ihr Ticket selber erwerben. Dazu haben die Kommunalen Spitzenverbände und die Staatskanzlei ein Eckpunktepapier verabredet, in dem eine Eigenbeteiligung von 0 € bis maximal 29 €/Monat vorgesehen ist.

 

Die Finanzierung sei zum einen durch eine Erhöhung der FAG-Schlüsselmasse um 20 Mio. € ab 2024 (Anteil SE: 0,9 Mio. €) und zum anderen aus der Erhöhung der ÖPNV-Landesfinanzierungsvorordnung ab 2024 um 15 Mio. € (SE-Anteil: 1,5 Mio. €) und ab 2025 um 20 Mio. € (SE-Anteil: 2,0 Mio. €) geplant. Die ÖPNV-Landesmittel sind zweckgebunden, die FAG-Mittel nicht, sollen aber für den ÖPNV bereitgestellt werden. Insgesamt stehen dem Kreis SE damit 2024 zusätzlich 2,4 Mio. € und ab 2025 zusätzlich 2,9 Mio. €/Jahr in Aussicht.

 

 

Am 08.11.2023 werde in Ratzeburg ein Gespräch mit den Verwaltungsspitzen der derzeitigen OLAV-Kreise (PI, SE, OD, RZ) und der 08/2024 beitretenden Kreise (HEI, SLFL) stattfinden. Seitens des Landes sei die Einführung des Bildungstickets zum 01.04.2024, spätestens aber zum 01.08.2024 gewünscht. Der frühe Termin liege mitten im Schuljahr, sei damit sehr unglücklich gewählt und eine Realisierung wegen des knappen Vorlaufs unrealistisch. Eine Einführung zum Schuljahreswechsel sei deutlich besser geeignet und das Gelingen der Umsetzung dann deutlich realistischer.

 

Herr Kowitz weist darauf hin, dass der Kreis Stormarn bereits einen Beschluss gefasst habe und fragt nach den entstehenden Kosten. Herr Mozer erläutert, dass der Kreis Stormarn die Oberstufe unabhängig vom Bildungsticket schon vor wenigen Jahren anspruchsberechtigt gemacht habe, der Kreis Pinneberg auch. Über die Kosten liegen Herrn Mozer keine Informationen vor.

 

Abschließend merkt Herr Mozer an, dass die notwendigen Grundlagen für eine Beschlussfassung noch nicht gegeben seien. Denn dazu müsse v.a. die Verbindlichkeit des o.g. Eckpunktepapiers und damit der Finanzierung feststehen. Aber auch unter den OLAV-Kreisen sei eine möglichst einheitliche Umsetzung sinnvoll und müsse ebenfalls geklärt werden. Daher sei eine Beschlussfassung erst im nächsten Jahr möglich.

 

 

 

Die Beschlussfassung zu den TOPs 3.2.1, 3.2.2, 3.2.3 und 3.2.4 wird zurückgestellt.