07.12.2023 - 33 Antrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und Bündnis...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 33
- Sitzung:
-
04. Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 07.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Tanja Krüger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wendorf erklärt, dass es wichtig sei, das Demokratieverständnis bei jungen Menschen zu wecken. Der Betrieb des Projektes „Jugend im Kreistag“ sei seit vielen Jahren erfolgreich. Es sei kritisch, wofür 20.000 € zur Verfügung gestellt werden sollten, weil die Mandatsträger politischer Parteien ihren eigenen Organisationen Steuergelder zukommen lassen wollen. Dies könne bei vielen Bürgern die Akzeptanz der Demokratie schmälern. Angesichts der wirtschaftlich angespannten Lage werde der Antrag abgelehnt.
Herr Notzeblum erläutert, dass der Antrag dem Sinn der Bundesregierung entsprechend eingereicht worden sei. Im VPJ seien sich lange Gedanken gemacht worden. Die Projekte des VPJ würden auf Landesebene angenommen. Auch Menschen von der AfD würden dort gerne mitmachen. Auf Kreisebene könne das Projekt besser koordiniert werden. Herr Wendorf habe auch an „Jugend im Kreistag“ teilgenommen und gemerkt, dass der Wissensstand an den Gymnasien ein anderer sei als an den Gemeinschaftsschulen. Er bittet daher um Zustimmung.
Beschlussvorschlag:
Die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die FDP-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen eine Förderrichtlinie zur Demokratiestärkung.
Zusatz Dringlichkeit für den Hauptausschuss: Die u.a. Summe wird mit Sperrvermerk in den Haushalt 2024 eingestellt. Die Freigabe soll nach Beratung und Zustimmung durch die Fachausschüsse erfolgen.
„Gemeinsam für Demokratie“
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Jugendhilfeausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
1. Ab 2024 werden 20.000 € für die Arbeit des VPJ Kreis Segeberg in den Kreishaushalt eingestellt. Dabei sollen die Finanzmittel nach der Satzung des VPJ zwischen den Mitgliederverbänden und der allgemeinen Arbeit des VPJ aufgeteilt werden. Maßnahmen, finanziert aus den Mitteln der allgemeinen Arbeit des VPJ Kreis Segeberg sollen mindestens 30 Tage vor Beginn der Kreisverwaltung mitgeteilt werden.
2. Die Verwaltung wird beauftrag eine entsprechende Zuwendungsrichtline zu erstellen und der Politik zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Im Kalenderjahr 2024 sollen Projekte von weiterführenden Schulen (inkl. der BBZs) gefördert werden, die sich mit dem Schwerpunkt der politischen Bildung beschäftigen. Pro Schule werden hierfür 2.500 € zur Verfügung gestellt. In welcher Klassenstufe und in welchem Rahmen dieses durchgeführt wird, ist der jeweiligen Schule überlassen. Es finden grundsätzlich die „Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg“ Anwendung. Abweichend vom § 3.1. wird jedoch kein Mindestbetrag festgelegt, sowie die Förderquote gemäß § 3.3 auf 90 % erhöht. Die Kreisverwaltung hat im Jahr 2025 über die geförderten Projekte zu berichten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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