07.12.2023 - 13 Antrag auf Beendigung der Schulträgerschaft Sch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Sitzung:
-
04. Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 07.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Jugend und Bildung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 4. Ziel 4 - wirtschaftliche Entwicklung; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Pohlmann erklärt, dass es eine ausführliche und auch emotionale Diskussion JHA und BKS gegeben habe. Die Presse habe dies sehr ausführlich dargestellt, aber nicht immer, wie er es sich gewünscht hätte. In den Ausschüssen habe es einen Meinungsaustausch gegeben und die Meinungen hätten sich verändert. Der markante Unterschied sei, dass der JHA der Vorlage der Verwaltung nicht zugestimmt habe bei zehn Enthaltungen, weil es noch Informationsbedarf gegeben habe. Im BKS habe es dann eine Präsentation gegeben, die offene Fragen beantwortet habe. Daraufhin habe es eine neue Beschlussformulierung gegeben. Beim Land werde beantragt, die Schulträgerschaft Mitte des nächsten Jahres abzugeben. Die SPD werde jedoch gegen den ersten Punkt stimmen, da sie dagegen seien, Dinge zu versprechen, die nicht eingehalten werden könnten.
Herr Brunkhorst erklärt, dass der Kreis Segeberg sich nicht aus der Verantwortung ziehen dürfe, unabhängig davon, was mit dem Gebäude passiere. Eine angemessene Beschulung müsse gesichert werden. Die Kreisverwaltung verfolge das gleiche Ziel und investiere viel Arbeitskraft für dieses Thema. Sie lege einen Antrag vor, der die Auflösung mit der NGD vorsehe und die Suche nach Lösungswegen zusage. Dieser sei jedoch nicht ausreichend und daher gebe es den Änderungsantrag der CDU, SPD, B 90/Die Grünen und der Freien Wähler. Die NGD werde das Gebäude anderweitig nutzen. Mit der Kündigung finde eine Rückübertragung der Schulträgerschaft auf den Kreis Segeberg statt. Zunächst müsse dann die Schule weiterbetrieben werden. Der Landrat solle die Beendigung der Schulträgerschaft beim Ministerium beantragen. Dies sei eine Änderung gegenüber der Vorlage der Verwaltung. Es solle zusätzlich auf den Landkreistag eingewirkt werden, um eine gemeinsame Positionierung zu erlangen. Die Verantwortung als Vertreter*innen der Bürger*innen für eine erfolgreiche Beschulung werde ernst genommen.
Herr Thedens erklärt, dass sich die Freien Wähler der CDU anschließen. Es gehe in dem Änderungsantrag darum, dass der Landrat Gespräche mit der NGD führen solle. Die NGD habe die Aufgabe der Schulträgerschaft nicht oder nur teilweise erfüllt. Der Kreis habe dem keine Beachtung geschenkt.
Herr Rydz freue sich, dass die meisten einer Meinung seien. Es sei traurig, dass das Thema so gelöst werden müsse, weil es Zeitdruck gebe. Er habe den Gesprächen mit dem Bildungsministerium und der Verwaltung entnommen, dass Anerkennung da sein und eine Lösung gesucht werde, die dem bisherigen Konzept entgegenkomme und im Kreis getragen werden könne. Die FDP werde sich bei Punkt drei des Beschlusses enthalten, da sie der Meinung sei, dass die Schulträgerschaft erlösche, wenn die Schule gekündigt werde. Außerdem würden sie eine Kündigung zum 31.12.2024 bevorzugen, um mehr Zeit zu haben.
Herr Osbahr ergänzt, dass die derzeitigen Schüler*innen zusammen an einem Ort ihren Abschluss machen könnten. Eines der zentralen Anliegen sei, das geschützte Umfeld zu halten. Dass von Landesseite keine Unterstützung komme, sei natürlich ein Problem. Man solle über die Parteigrenzen hinweg jedoch versichern, Maßnahmen zu schaffen, so dass die Kinder nach den Tip-Maßnahmen nicht aus dem System fallen.
Herr Flak schließt sich den Aussagen von Herrn Rydz an. Bei Schulbetrieb sei aber eine Kündigung zum Ende des Jahres ungünstig. Es müssten in wenigen Wochen eine Lösung gefunden werden, die allen zusage. Mit dem Änderungsantrag werde versucht, das Schlimmste zu vermeiden. Es müssten nicht nur die aktuellen Schüler*innen berücksichtigt werden, sondern auch die 300 Schüler*innen im Kreis die Förderbedarf hätten. Es werde lediglich eine Notlösung beschlossen, es brauche jedoch weitere Möglichkeiten für die Schüler*innen, die in der Regelbeschulung durch das Netz fallen. Es sei eine Landesaufgabe eine Schule nach diesem Konzept zu schaffen und nicht nur Inklusion. Es werde keine Inklusion in den Regelschulbetrieb, sondern eine maßgeschneiderte Lösung benötigt. Die AfD unterstütze alle Maßnahmen, die über den Landkreistag gingen, werde sich aber bei Punkt drei enthalten. Es sei keine Lösung nur auf Kreisebene in der begrenzten Zeit möglich.
Anlagen zur Vorlage
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