Inhalt
ALLRIS - Auszug

05.12.2023 - 3.8.1 Freigabe freiwilliger Leistungen (Finanzierungs...

Reduzieren

Wortprotokoll

Frau McGregor weist darauf hin, dass die Mittel der freiwilligen Leistungen noch nicht in der Änderungsliste enthalten seien. Wenn diese heute wie vorgelegt beschlossen werden, betrage das Gesamtdefizit 19,8 Mio €. Am kommenden Tag werde der notwendige Kreditbetrag sowie Zinsen und Tilgung berechnet, gegen Mittag werde die neue Liste versandt.

 

Für den Kreistag sei ein TOP „Aufteilung des Eigenkapitals 2022 des Kreises Segeberg auf allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage gemäß § 60 Abs. 3 GemHVO SH mit Wirkung zum 01.01.2024“ vorgesehen. Dieser könne gestrichen werden, weil die Voraussetzungen für den erhofften fiktiven Haushaltsausgleich nicht erfüllt worden seien. In 2024 müsse der Hauptausschuss sich mit der Umstrukturierung beschäftigen, hierfür folge eine Berichtsvorlage und etwa Ende des 1. Halbjahres eine Beschlussvorlage.

 

Frau Hahn-Fricke bemängelt, dass die Haushaltszahlen sehr kurzfristig vor den Sitzungen vorgelegt werden und kaum Zeit bleibe, sich damit auseinanderzusetzen. Frau McGregor erklärt, dass sich viele Änderungen in den Fachausschüssen ergeben würden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Scheunert teilt der Landrat mit, dass er den Haushalt für genehmigungsfähig halte. Es könnte eine Streichung von Kreditermächtigungen erfolgen, die Entscheidung des Landes bleibe abzuwarten. Herr Scheunert betont, dass der Haushalt so geplant werden sollte, dass dieser nicht genehmigungspflichtig sei, statt sich von dritter Seite Vorschriften machen zu lassen. Der Landrat erklärt, dass nur ein ausgeglichener Haushalt nicht genehmigungspflichtig sei und dieses Ziel sei nicht zu erreichen.

 

Herr Kowitz möchte wissen, warum die 1,8 Mio € aus dem Kita Gesetz bzw. dem SQKM als freiwillige Leistungen ausgewiesen seien. Der Landrat teilt mit, dass dies die einzige Möglichkeit sei, das Geld im System zu belassen. Das Geld werde so bestmöglich genutzt. Frau Terschüren ergänzt, dass es sich um Mittel aus Rückforderungen handele, die anderenfalls in den allgemeinen Haushalt zurückfließen würden. Auf diesem Weg könne gezielt Förderung betrieben werden.

 

Herr Scheunert fragt nach, warum die Personalaufwendungen in 2024 um 5% steigen, in den folgenden Jahren aber nur jeweils 1% bzw. 2,5 % Steigerung geplant sei. Bei den Sachkosten und Dienstleistungen sinken die geplanten Aufwendungen 2025 um 17,2% und in den Folgejahren um einen kleinen Betrag. Frau McGregor erklärt, dass die Personalkostensteigerungen in der Änderungsliste korrigiert worden seien. Bezüglich der Sachkosten und Dienstleistungen seien die Meldungen aus den Fachdiensten umgesetzt worden.

 

Herr Kowitz schließt eine Frage zur Reduzierung der Bauunterhaltungskosten an. Er halte eine Reduzierung um 2 Mio € nicht für sinnvoll. Weiter möchte er wissen, warum Verpflichtungsermächtigungen für den Neubau Haus A und die Sanierung der Kreissporthalle vorgesehen seien. Frau Lexau führt aus, dass die Reduzierung die Konsequenz daraus sei, dass aufgrund von Personalmangel nicht mehr umgesetzt werden könne. Die Verpflichtungsermächtigungen seien notwendig, um die Ausschreibungen durchführen zu können.