30.11.2023 - 3.10 Richtlinie des MSGJFS des Landes S.-H. zur Förd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.10
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 30.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Jugend und Bildung
- Bearbeitung:
- Henny David
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schuchardt erkundigt sich nach den Eigenanteilen des Kreises. Frau Terschüren teilt mit, dass der Kreis Mittel aus Hilfe zur Erziehung bereitstelle. Der Eigenanteil des Kreises verkleinere sich um die zur Verfügung stehenden Landeszuschüsse und können ggf. anderweitig ausgegeben werden.
Beschlussvorschlag:
Unter Voraussetzung der Fortsetzung der Richtlinie des MSGJFS des Landes S.-H. zur Förderung von familienunterstützenden Maßnahmen für Geflüchtete – „Aktionsprogramm familienunterstützende Maßnahmen für Geflüchtete“ schlägt der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss vor, der Kreistag beschließt, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Landesmittel aus dem Aktionsprogramm zu beantragen und bedarfsorientiert einzusetzen.
Für das Jahr 2024 sollen entsprechend 10 % der Fördersumme als Eigenanteil laut Verteilerschlüssel des Landes S.-H. bereitgestellt werden.
Die erforderlichen Mittel werden nur bei Verfügbarkeit der Fördersumme verwendet und aus dem bestehenden Budget durch Minderausgaben an anderer Stelle bereitgestellt.
Die Einwerbung zusätzlicher Haushaltsmittel über die Änderungsliste ist insoweit nicht erforderlich.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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88,7 kB
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