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ALLRIS - Auszug

28.11.2023 - 3.2.3 Änderungsantrag zur Schule am Kastanienweg

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Brunkhorst erklärt, dass bei der Formulierung des Antrages eng mit der Verwaltung zusammengearbeitet worden sei und auch viele Formulierungen übernommen worden seien. Es gebe aber auch einen großen Gegensatz. Es werde unterstellt, dass eine weitere Betreibung der Schulart E möglich sei. Die Antragspunkte seien daher auch umgekehrt.

Frau Terschüren erwähnt, dass es unter Ziffer 1 einen Fehler gebe. Das Datum im Änderungsantrag und in der ursprünglichen Vorlage müsste der 31.07.2024 sein.

Herr Pohlmann erwidert, dass der Sachverhalt falsch dargestellt werde. Es stehe nicht das gleiche drin wie in der Vorlage der Verwaltung. In früherer Fassung, werde das Ende der Schulträgerschaft beantragt. Er könne dem Antrag nicht zustimmen, da er die Schüler*innen schlechter stelle als nach dem Vorschlag der Verwaltung und die berechtigten Interessen des Kreises verletze. Wenn es eine Mehrheit für den Antrag gebe, dann solle der Landrat überdenken, ob er den Beschluss anzweifle.

Herr Wagner beruhigt, dass es eine vertrackte Situation sei, in der beide Seiten Fehler gemacht hätten und man irgendwie durchkommen müsse. Es gebe das Schulgesetz, das sich vor vielen Jahren geändert habe. Der Kreis Segeberg müsse nun damit umgehen, dass er eine Schule verantworte, die das Land so nicht mehr haben wolle. Die SPD erkenne an, dass eine Schule in dieser Form keinen Bestand mehr haben könne. Abgesehen davon sei jedoch am wichtigsten, dass alle Schüler*innen versorgt seien. Die Lehrkräfte hätten den Schüler*innen versprochen, dass sie zusammenbleiben würden. Die SPD-Fraktion wolle dies gewährleisten. Eine Übergangslösung biete dies und dies werde von der Verwaltung auch vorgeschlagen. Der Kreis Segeberg könne die Schulträgerschaft nicht behalten, da zu viel daran hänge. Er habe den Schulentwicklungsplan Inklusion gelesen. Dort stehe drin, was der Förderbedarf E sei. Es stehe dort außerdem viel über die Schule am Kastanienweg. Man habe also schon vor mindestens zwei Jahren gewusst, was in der Schule passiere. Viele Schüler*innen, die die Schule nicht besuchen, seien schon in TiP-Maßnahmen. Wenn eine neue Schule gebaut werden würde, dann würden zu viele Kinder dabei nicht berücksichtigt werden, da eigentlich eine Schule für rund 200-300 Schüler*innen gebaut werden müsse, um allen gerecht zu werden. Es sei daher eine gute Idee der Verwaltung, alle zu berücksichtigen. Er verstehe nicht den Fokus auf die Frage der Schulträgerschaft, da dies allem anderen im Weg stehe. Das Grundsatzkonzept werde von der SPD unterstützt, Punkt eins bis zwei könne jedoch nicht zugestimmt werden.

Herr Pohlmann ergänzt, dass die Schüler*innen zusammenbleiben sollen und dies sei nur in der DrS/2023/231 drin, aber nicht bei der finanziellen Vorlage. Das Konzept solle früher als im Herbst 2024 über die Bühne gehen.

Frau Terschüren erklärt, dass sich zwei Dinge angeschaut werden müssten. Eine Übergangslösung und erst dann ein großes Konzept, das später vorgestellt werden solle. Dafür müsse die Verwaltung Mitte Januar die Vorlage in den Workflow bringen. Dies sei nicht leistbar, wenn das Papier alles enthalten solle.

Herr Füller macht deutlich, dass es um ein Förderzentrum E oder eine Übergangslösung gehe. Wenn der Kreis Segeberg Schulträger bleibe, dann müsse ein Förderzentrum vorgehalten werden.

Herr Rydz schlägt vor, die Kündigung auf den 31.12.2024 zu verlegen, damit die Verwaltung genug Zeit habe, Lösungen zu erarbeiten.

Herr Kowitz erklärt, dass die CDU nicht damit zufrieden sei, dass allem vorbehaltlich zugestimmt werden solle. Sie wolle eine Übergangslösung für ein Förderzentrum E. Dies sei im Ursprungsantrag nicht gesichert.

Frau Terschüren weist darauf hin, dass alles abhängig von der Genehmigung der oberen Schulbehörde sei. Ohne eine Übergangslösung gebe es keine Zustimmung und der Kreis Segeberg wäre weiterhin der Schulträger. Es werde zunächst der Beschluss benötigt und dann gehe es weiter in die Übergangsplanung. Diese müsse so gut sein, dass das Land Schleswig-Holstein zustimme. Wenn dies nicht gelinge, sei der Kreis ohnehin weiter der Schulträger.

Herr Kowitz erwidert, dass der Antrag genau dies aussage. Es sei aufgeschrieben worden, was gesehen werden wolle. Dies stehe nicht in einem Konflikt mit dem ursprünglichen Antrag.

Herr Hansen erklärt, dass das Dilemma der dritte Satz mit der Übernahme der Schulträgerschaft sei. Es gehe um die Schaffung einer Übergangslösung. Das Land akzeptiere erst die Beendigung der Schulträgerschaft, wenn ein gutes Konzept vorliege. Kritisch hierbei sei die schulpolitische Ausrichtung des Landes. Was mit den TiP-Maßnahmen gemacht werde, funktioniere in einem gewissen Rahmen ganz gut. Das Land habe zurzeit nur eine Zuschauerposition, die nicht angemessen sei. Ein reines Förderzentrum L sei vom Land nicht gewünscht und die Schulträgerschaft sei daher perspektivisch nicht zu halten. Die Übergangslösung solle so umgesetzt werden, dass sie Bestand habe und das Land solle in Verantwortung gezogen werden. Der Kreis sei an allen TiP-Maßnahmen beteiligt und diese sollen so gestaltet werden, dass die Schulen es leisten könnten.

Herr Brunkhorst ergänzt, dass nicht klar sei, wann ein Übergangskonzept fertig sei. Der Kreis solle nicht verpflichtet werden, das Gebäude zu sanieren und weiter zu nutzen, sondern es solle geschaut werden, wo die Schüler*innen mit Förderbedarf E entsprechend beschult werden könnten. Dafür müsse die Schulträgerschaft E behalten werden. Man könnte es auch mit Förderzentren L versuchen, aber der Kreis solle die Schulträgerschaft E behalten. Wenn diese zu Ende sei, hätte der Kreis keine Verantwortung mehr für die Schüler*innen mit dem Bedarf E. Fraglich sei, wer dann zuständig sei.

Frau Harder erklärt, dass der Kreis natürlich die Verantwortung für die Kinder habe und an den Förderzentren Sonderpädagogen mit der Fachrichtung emotionale und soziale Entwicklung seien. Die Schüler*innen im Regelsystem seien nicht egal. Damit alle Kinder richtig behandelt werden könnten, müssten jedoch noch fünf solcher Schule wie die Schule am Kastanienweg gebaut werden im Kreis Segeberg. Das Personal im Förderzentrum bleibe dasselbe. Eine Betreuung von eins zu drei könne nicht geleistet werden. Es werde jedoch am besten Konzept gearbeitet und an den TiP-Maßnahmen, um den Kindern am besten entgegen zu kommen.

Herr Füller ergänzt, dass wenn die Verwaltung und das Schulamt von einer Übergangslösung bei Rückgabe der Schulträgerschaft sprächen, die Möglichkeit gemeint sei, ohne die Schulträgerschaft als Jugendhilfe. Wenn der Kreis die Schulträgerschaft behalten würde, handele es sich um ein komplett anderes Setting. Dann sei alles, was Frau Lexau in ihren Zahlen dargestellt hat, sofort unmissverständlich und unaufgefordert zu erbringen. Wenn es die Möglichkeit gebe, die Schulträgerschaft an das Land zurückzugeben, dann gebe es im Kreis die Möglichkeit, im gesamten Kreis eine entwickelte Konzeption zur kooperativen Erziehungshilfe zu erarbeiten und Dienstleistungen vor Ort am Förderzentrum E anzubieten. Wenn beschlossen würde, die Schulträgerschaft zu behalten, dann werde es keine Schulträgerschaft-Übergabe mehr geben. Damit gehe einher, dass die Schule am Kastanienweg formal geschlossen werde. Außerdem müsse eine Palette von Angeboten umgesetzt werden. Wenn der Kreis Segeberg die Schulträgerschaft behalten würde, sei der Kreis nicht in der Lage, auch nur eine einzige TiP-Maßnahme weiterhin finanziell zu unterstützen.

Herr Brunkhorst beantragt eine kurze Beratungspause.

Herr Wagner bestätigt, dass diese nach den letzten Redebeiträgen stattfinden könne.

Frau Vernal erklärt, dass es bei den Tip-Maßnahmen eine erweiterte Zielgruppe gebe und dafür Förderstatus E ausreiche. Hilfen zur Erziehung seien optional. Kinder ohne Hilfen zur Erziehung könnten gleichwohl in TiP-Maßnahmen. Diese Maßnahmen müssten ausgeschrieben werden und dafür gebe es bereits ein vorgegebenes Zeitfenster.

Frau Lexau erklärt, was eine sofortige Wiederzurücknahme der Schulträgerschaft bedeuten würde. Der Kreis habe kein Grundstück und auch nicht die formalen Voraussetzungen. Es gebe auch keine Möglichkeit ein entsprechendes Gebäude zu mieten, da es sich dabei um eine bestehende Schule oder zumindest um einen Kindergarten handeln müsse. Auch bei einer Übergangslösung gebe es keine Sporthalle. Aus technischer Sicht, kann es nicht gewährleistet werden. Die Theorie mit Ausschreibung, Bauantrag etc. könne ebenfalls nicht geleistet werden, da eine solche Planung fünf Jahre dauere. Es sei außerdem formal nicht möglich, sofort Schulträger zu sein.

Herr Landrat Schröder erklärt, wer Schulträger für die Kinder sei, wenn die Schule zurückgegeben werde. Die Beschulung der Kinder würde in Schulen stattfinden, die es bereits gebe. Wenn die Schule am Kastanienweg weg sei, würde zunächst geschaut werden, an welchen Schule die Schüler*innen beschult werden könnten. Dies müsse der Kreis Segeberg gemeinsam mit dem Schulamt machen. Wenn die Schulträgerschaft zurückgegeben werden solle, dann müsse dargelegt werden, wie mit den Kindern in der Übergangsphase umgegangen werde. Ziffer drei des Antrags meint, dass die Schulträgerschaft beantragt werden müsse, bei einer Kündigung sei der Kreis jedoch automatisch wieder der Schulträger. Es werde versucht, die Schulträgerschaft mit einer Übergangsphase abzugeben. Alle anderen Kreise und kreisfreien Städte hätten diese Aufgabe schon lange nicht mehr inne, weshalb im Landkreistag maximal ein Impuls gegeben werden könne. Es müsse nun die Frage geklärt werden, wie mit der Kündigung verfahren werde. Ziffer drei ergebe sich dabei automatisch und müsse nicht beschlossen werden. Er wirbt, zeitnah zu einer Entscheidung zu kommen, da sonst erst im nächsten Kreistag im März über das Thema beschlossen werden könne. Dies würde zum Jahresende und vor allem zum Schuljahresende sehr eng werden, da das Land auch noch Zeit für seine Entscheidung benötige.

Herr Wagner stellt klar, dass bei der Überganglösung von zwei verschiedenen Varianten gesprochen werde. Die Verwaltung wolle den Schüler*innen ermöglichen, weiter zur Schule zu gehen bis sie ihren Abschluss machen. Der Antrag jedoch sei nur technisch-organisatorisch in Bezug auf die Übergangslösung. Es sei festgeschrieben, wie ein Förderzentrum E auszusehen habe. Man bekomme keine Container hin für das nächste Jahr, könne nichts mieten und auch nichts so schnell bauen. Die Schulträgerschaft könne auch nicht pausiert werden. Punkt eins und zwei des Antrags würden scheitern, wenn sie so beschlossen würden.

Herr Schuchardt verdeutlicht, dass schon auf den Widerspruch hingewiesen worden sei. Selbst wenn der Kreis die Schulträgerschaft behalte, werde eine Übergangslösung benötigt. Die Intention des Antrags sei, zu verhindern, dass vollendete Tatsachen geschaffen würden. Sonst sei am Ende die Schule zu und das Zentrum weg. Er gibt einen Hinweis zu Ziffer fünf. Es gebe einige Kinder aus anderen Kreisen und auch das Interesse sei da. Er appelliert, hier zu versuchen, über den Landkreistag mit den anderen Kreisen eine gemeinsame Positionierung zu erreichen, um dem Land eine andere Positionierung aufzuzwingen.

 

Beratungsunterbrechung: 19:27 bis 19:38

 

Herr Brunkhorst berichtet, dass über den Änderungsantrag geredet worden sei. Die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich der Beendigung der Schulträgerschaft hätten überzeugt. Es sei ein fester Wille, weiterhin für die Schüler*innen mit dem Förderbedarf E zuständig zu sein. Vorher sei der Einsatz der Lehrkräfte und die Organisation über die Schulleitung unklar gewesen. Er fragt, was mit dem Konzept der Lehrkräfte passiere, wenn die Schulträgerschaft E vom Ministerium abgenommen werde.

Frau Harder antwortet, dass die Lehrkräfte Landesbeamte seien und entsprechend des Bedarfes eingesetzt würden und entsprechend dahingehend versetzt würden, wo das Förderzentrum angeschlossen ist, wenn es keine Kreisschule mehr sei. Der Einsatz sei die Aufgabe des Schulamtes und nicht des Schulträgers.

Herr Wagner bittet darum, beim Land zu ersuchen, die Lehrkräfte in den TiP-Maßnahmen und bei den Schüler*innen zu erhalten.

Herr Füller erklärt, dass die Verwaltung genau dies in den Standorten Bad Bramstedt und Bad Segeberg erreichen wolle. Es werden das Möglichste getan, damit das Zusammenbleiben gesichert sei.

Frau Terschüren erklärt, dass dies immer gesagt worden sei und weiterhin Bestand habe.

Herr Landrat Schröder bestätigt, dass das Möglichste getan werde, damit die Lehrkräfte und Schüler*innen zusammenbleiben könnten.

Herr Brunkhorst erklärt die Änderung des Änderungsantrags. In Ziffer eins werde das Datum zum 31.07.2024 korrigiert. In Ziffer zwei solle die Formulierung die Übergangslösung zur Beendigung des Förderzentrums enthalten. In Ziffer drei solle die fünfte Zeile lauten: „(…) und die Beendigung der alleinigen Schulträgerschaft des Kreises Segeberg zum Ende des Schuljahres (…) durch den Landrat zu beantragen“. Ziffer vier und fünf blieben unverändert. Zwei Dinge sollen demnach beibehalten werden: Die Möglichkeit, im Kastanienweg noch weiter zu unterrichten und den Bestand von Lehrkräften und Schüler*innen möglichst lang beizubehalten.

Herr Wagner äußert sich zum vorletzten Satz in Ziffer zwei. Dieser sei irreführend, da die Übergangslösung besprochen worden sei und in der Vorlage DrS/2023/238 mit gebündelten TiP-Maßnahmen enthalten sei.

Frau Jung erkundigt sich, ob in den TiP-Maßnahmen ebenfalls gesichert sei, dass Lehrkräfte und Schüler*innen zusammenblieben.

Frau Terschüren erklärt, dass sich nochmal mit der Schule ausgetauscht werden könne, um die Belange der Schule mitzuverarbeiten. Es sei kein Problem nochmal darzustellen, was dem Ministerium vorgestellt werde.

Herr Pohlmann bittet darum, dies nochmal aufzubereiten und Herr Brunkhorst erinnert an den zweiten Schritt, die Rücknahme der Schulträgerschaft beim Land zu beantragen.

Herr Wagner fasst zusammen, dass die substantielle Änderung im Änderungsantrag sei, dass die Beendigung der Schulträgerschaft von den Antragstellern gesehen werde. Es werde über alle Ziffern einzeln abgestimmt.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Fraktionen der CDU, B90/Die Grünen, FDP und Freie Wähler beantragen, die Drucksache DrS/2023/231 „Antrag auf Beendigung der Schulträgerschaft Schule am Kastanienweg“ in geänderter Form zu beschließen:

 

1. Der Landrat wird beauftragt, eine einvernehmliche Vertragslösung mit der NGD und die damit verbundene Rückübertragung der alleinigen Schulträgerschaft für die „Schule am Kastanienweg“ an den Kreis zum 31.07.2024 zu vereinbaren, wobei zu prüfen ist, ob eine weitere Nutzung des Gebäudes am Kastanienweg 4 bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025 oder darüber hinaus ermöglicht werden kann oder eine anderweitig geeignete Räumlichkeit durch die Verwaltung gefunden wird.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 5

 

 

5

SPD

 

2 

 

2

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

AfD

 1

 

 

1

FDP

 1

 

 

1

Freie Wähler

 1

 

 

1

Gesamt

10

2

 

12

 

 

2. Der Kreis wird beauftragt, gemeinsam mit dem Schulamt ein Konzept zur Übergangslösung zur Beendigung des Förderzentrums zu erarbeiten, die eine Beschulung der ab dem Schuljahr 2024/2025 verbleibenden Schülerschaft sicherstellt und dem bereits hoch belasteten System der Regelschulen Rechnung trägt. Das gemeinsame Konzept für eine Übergangslösung ist im ersten Quartal 2024 den zuständigen Ausschüssen BKS und JHA vorzulegen. In dieser Übergangslösung soll eine Beschulung an einem gemeinsamen Ort umgesetzt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 5

 

 

5

SPD

 2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

AfD

 1

 

 

1

FDP

 1

 

 

1

Freie Wähler

 1

 

 

1

Gesamt

12

 

 

12

 

 

3. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Kreistag, die Auflösung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Diakonischen Werk (jetzt NGD) und dem Kreis Segeberg vom 26.10.1983 über die Übernahme der Schulträgerschaft der Schule für Erziehungshilfe in Bad Segeberg, Kastanienweg, zu beschließen und die Beendigung der alleinigen Schulträgerschaft des Kreises Segeberg zum Ende des Schuljahres 2023/2024 beim MBWFK durch den Landrat zu beantragen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 5

 

 

5

SPD

 2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

AfD

 

 

 1 

1

FDP

 

 

1

1

Freie Wähler

 1

 

 

1

Gesamt

10

 

2

12

 

 

4. Für die Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedarfen im schulischen Kontext, insbesondere mit emotionalem und sozialem Förderbedarf, entwickeln Kreis und Schulamt in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung ein tragfähiges Konzept für die kooperative Erziehungshilfe im Kreis Segeberg in den folgenden Schuljahren und legt es dem BKS und dem JHA im 3. Quartal 2024 als Entwurf vor.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 5

 

 

5

SPD

 2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

AfD

 1

 

 

1

FDP

 1

 

 

1

Freie Wähler

 1

 

 

1

Gesamt

12

 

 

12

 

 

 

 

 

 

 

5. Der Kreis wird beauftragt, über den Landkreistag auf eine gemeinsame Positionierung der Kreise in dieser Sache hinzuwirken mit dem Ziel, auf dieser Ebene an das Land heranzutreten, um eine sachgerechte pädagogische und finanzielle Lösung anzustreben.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 5

 

 

5

SPD

 2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

AfD

 1

 

 

1

FDP

 1

 

 

1

Freie Wähler

 1

 

 

1

Gesamt

12

 

 

12

 

 

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Anlagen zur Vorlage