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ALLRIS - Auszug

28.11.2023 - 4.1 Sachstand Übergangslösung "Schule am Kastanienweg"

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Terschüren erklärt, dass die Verwaltung sich die diversen Fragen aus dem JHA zum Anlass genommen habe und nun vorschlage, sich das gesamte Gefüge noch einmal anzuschauen, um es besser nachvollziehen zu können. Es sei eine Präsentation hierzu erstellt worden, damit im weiteren Verlauf den Fragen besser gefolgt werden könne.

Herr Landrat Schröder erklärt, dass die Präsentation ans Protokoll angehängt werde.

Frau Terschüren und Frau Lexau erläutern die Präsentation.

Herr Thedens erkundigt sich, ob der Kreis rechtlich immer der Schulträger gewesen sei.

Frau Terschüren erklärt, dass es nach den damaligen Regeln die Möglichkeit gegeben habe, die sächliche Schulträgerschaft mit Hilfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages an einen freien Träger zu übertragen. Dies sei seinerzeit mit allen Rechten und Pflichten erfolgt.

Herr Brunkhorst erwähnt, dass nur die Aufgaben übertragen worden seien, aber nicht die Schulträgerschaft,
Herr Landrat Schröder erläutert, dass die Aufgabe als Schulträger auf das Diakonische Werk übertragen worden sei und die sächliche Schulträgerschaft nicht mehr beim Kreis Segeberg gelegen habe. Dies sei ein bisschen so wie die Übertragung der Aufgabe der Müllentsorgung auf den WZV.

Frau Jung erkundigt sich, was „externe Kinder“ seien.

Frau Terschüren erklärt, dass dies nicht stationär untergebrachte Kinder seien, die mit dem entsprechenden Förderbedarf die Schule am Kastanienweg von extern besuchen. Diese explizit auszuweisen könne jedoch aufgrund des Datenschutzes nicht umgesetzt werden. Externe Kinder würden also zu Hause oder beispielsweise bei Pflegeeltern leben und die Schule am Kastanienweg oder die Außenstelle in Bad Bramstedt besuchen.

Auf Nachfrage von Herrn Becker erklärt Frau Lexau, dass in den für einen etwaigen Neubau ausgewiesenen Baukosten keine Sporthalle, aber ein Sportraum berücksichtigt werde. Ebenso gelte dies bei der Flächenberücksichtigung, wo ebenfalls ein Sportraum und keine Sporthalle angerechnet werde.

Frau Terschüren erklärt ergänzend, dass ein Neubau geschätzt fünf Jahre, eine Containerlösung ebenfalls lange dauern würde und die Miete für die notwendigen Übergangsräumlichkeiten in dieser Zeit parallel laufen müsse, also ebenfalls für mehrere Jahre.

Herr Thedens erklärt, dass die NGD das Gebäude hätte in Stand halten müssen, wenn die Schulträgerschaft ihre Aufgabe gewesen sei.

Frau Terschüren erklärt, dass die NGD ein freier Träger der Jugendhilfe sei und sich aus den mit den belegenden Jugendämtern vereinbarten Tagessätzen finanziere. Diese Kostensätze seien auf ein wirtschaftliches Maß gedeckelt und somit könne kein großer Gewinn erzielt werden. Daher sei die NGD auf den Kreis zugegangen. Ohne eine zusätzliche Unterstützung mit finanziellen Mitteln seien solche Instandhaltungsmaßnahmen kaum möglich. Der Träger müsse hier in Schutz genommen werden und auch anderen Trägern gehe es nicht anders, weshalb solche Anträge gestellt werden würden.

Herr Rydz erklärt, dass er dies verstanden habe. Trotzdem sei die Diakonie einen Vertrag eingegangen, der nicht nur die Instandhaltung, sondern auch Kündigungsfristen enthalte. Der Kreis solle sich an diesen halten, obwohl die NGD es nicht getan habe.

Herr Landrat Schröder erwidert, dass dieser Vertrag bestehe und die Diakonie kündigen wolle. Die Diakonie habe die Aufgabe der Schulträgerschaft und alles, was damit zusammenhänge. Die Diakonie wolle diese Aufgabe nicht mehr ausführen. Man könne lange streiten, ob die  NGD die Aufgabe ordnungsgemäß erfüllt habe oder nicht, dies hätte jedoch im laufenden Betrieb geprüft werden müssen. Nun bringe dies nichts mehr, da die Diakonie kündigen wolle.

Herr Rydz erklärt, dass ein wesentlicher Punkt der Verhandlungen mit der Diakonie der Termin sei, an dem die Schüler*innen bzw. die Schule das Gebäude verlassen. Eine Übergangslösung würde viel Geld kosten. Man solle daher die Vertragsverletzung nutzen, um den Beendigungstermin verschieben zu können. So hätte man Zeit und Geld gewonnen.

Herr Pohlmann erwidert, dass die NGD ein Kündigungsrecht innerhalb der Kündigungsfrist habe und der Kreis Segeberg nichts dagegen unternehmen könne.

Frau Terschüren erklärt, dass die Verwaltung für die Variante der Übergangslösung plädiere. Im Anschluss daran könne man sich in Zusammenarbeit mit sozial- und sonderpädagogischen Fachkräften für eine flächendeckende Lösung stark machen.

Herr Wagner berichtet, dass viel über die verschiedenen Varianten gesprochen worden sei, auch innerhalb der Fraktionen. Es gebe daher einen interfraktionellen Antrag, der aufgerufen werde. Er lobt die Zusammenarbeit der Fraktionen zu diesem Thema.

Herr Füller erklärt auf Nachfrage von Herrn Brunkhorst, dass Norderstedt im Flächenmodell nicht berücksichtigt worden sei, da Norderstedt ein eigenes Jugendamt besitze.

Herr Rydz erkundigt sich, was das öffentliche Interesse sei und ob eine flächendeckende Idee ähnlich wie Greenfield-Projekte erfasst worden sei.

Frau Terschüren erläutert, dass es hier naturgemäß kein öffentliches Interesse geben könne, da es sich um Individualansprüche im Rahmen von Hilfen zur Erziehung handele. Das Konstrukt beinhalte eine stationäre Maßnahme oder eine Beschulung von Externen. Beides seien einzeln zu entscheidende Individualleistungen.

Herr Füller ergänzt, dass die Vorlage 238 alle Aufgaben zu TiP-Maßnahmen beinhalte. Über das Finanzbudget könnten bestehende Maßnahmen gefördert und fortgeführt werden.

Auf Nachfrage von Herrn Rydz berichtet er, dass im JHA jüngst 837.000 € für die Umsetzung von TiP-Maßnahmen beschlossen worden seien.

Auf Nachfrage von Frau Jung erklärt Frau Terschüren, dass, sofern man sich rein an den gesetzlichen Vorgaben orientiere, Kinder mit dem Förderbedarf E an die Förderzentren L anzugliedern seien.

Frau Jung erkundigt sich, ob dies bedeute, dass die Kinder mit Inklusionsbedarf in eine „normale“ Klasse gehen würden.

Herr Füller erklärt, dass es Extra-Räume für Kinder im Bereich TiP, L oder anderen Bereichen gebe. Bei allen L-Bereichen gebe es Grundschulen und Förderzentren parallel. TiP werde immer an Schulen angedockt sein, Förderzentren L seien eigenständige Schulen und sollen eine regionale flächendeckende Abdeckung gewährleisten. In den Förderzentren werde jedoch alles angeboten und nicht nur Maßnahmen im Bereich L.

Frau Terschüren ergänzt, dass das oberste Ziel im Hinblick auf alle Kinder immer sei, diesen den Besuch einer öffentlichen Schule zu ermöglichen. Dafür gebe es entsprechende Zielvorgaben, die sich besonders genau angeschaut würden. Die individuellen Bedarfe würden betrachtet, um die Kinder schnellmöglich in den regulären Unterricht zu integrieren.

Herr Wagner berichtet, dass ein Förderzentrum immer einen Fokus auf den speziellen Förderbedarf lege. Die Schule am Kastanienweg sei ein reines Förderzentrum E.

Frau Prohn erklärt, dass die Kinder auf der Schule am Kastanienweg alle Fördermaßnahmen durchlaufen hätten und die Schule die Endstation für sie sei. Sie erkundigt sich, was mit den „Systemsprengern“ passiere.

Frau Terschüren erklärt, dass die individuellen Bedarfe der Schüler*innen am Kastanienweg nicht bekannt seien und sie daher keine genaue Antwort geben könne. Sie gehe davon aus, dass im Gesamtbild nicht genau hingeschaut wurde, ob Schüler*innen gegebenenfalls ins reguläre Schulsystem zurückgeführt werden könnten. Sie habe einige Eindrücke erhalten und der Auftritt von einigen Schüler*innen sei bemerkenswert. Dabei würde die Frage aufkommen, ob diese in einem „normalen“ Schulsystem nicht inzwischen besser aufgehoben seien. Sie bevorzuge überdies die Formulierung „vom System gesprengtes Kind“. Ein solches Kind sei ihres Erachtens überhaupt nicht in der Lage, in einem Ausschuss über Stunden zu folgen und dort in der Öffentlichkeit eine Rede zu halten.

Herr Brunkhorst fragt sich, ob die NGD Berichte über die Schüler*innen an das Schulamt geschickt habe, da sie keine Berichte an den Kreis geliefert habe.

Herr Schwarz erklärt, dass es am Schulamt keine Entwicklungsberichte seit 2019 gegeben habe. In der Regel würden die Schüler*innen von den Lehrkräften beschult und diese seien mit den Erziehungsverantwortlichen in Kontakt und würden so die Förderpläne aufstellen. Dabei werde auf die Entwicklung des Kindes geguckt und ob die Förderpläne noch angemessen seien. Nach dem neuesten Erziehungserlassen entscheide das Schulamt, in welche Schule die Kinder kommen. Die Kinder hätten nicht sofort einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Ein neues Kind in einem Heim werde dem Schulamt gemeldet und dies koordiniere alles Weitere.

Herr Rydz meint, dass die untere Schulaufsichtsbehörde Kenntnis über den Stand der Kinder haben müsse.

Frau Harder korrigiert, dass das Schulamt für ca. 18.000 Kinder zuständig sei. Die Verantwortung liege bei den Lehrer*innen und Schulen. Einzelne Schüler*innen würden vom Schulamt nicht betreut.

Frau Terschüren erklärt auf Nachfrage von Herrn Thedens, dass es keine seitens des Kreises organisierten Maßnahmen mehr gebe, die angeboten werden können, wenn Schüler*innen nicht in die Regelbeschulung zurück könnten.

 

Pause: 19:22 bis 19:39

 

(nichtöffentlich)

 

Herr Brunkhorst erklärt, dass es einen Änderungsantrag zur Vorlage der Verwaltung gebe. Er fragt, ob die Antworten darauf, im nichtöffentlichen Teil gegeben werden könnten.

Herr Wagner erwidert, dass grundsätzlich alles nichtöffentlich sei, das persönliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse enthalte und die Position des Kreises in Verhandlung beeinflusse. Dies sehe er hier nicht, weshalb er darum bittet, die Nichtöffentlichkeit zu erklären.

Herr Brunkhörst bezieht sich auf die Bereitschaft der NGD, die Schule weiterzuführen in einer Übergangsphase bzw. die Gelegenheit zur Nutzung des Gebäudes zu geben. Dies sei Vertragsangelegenheit.

Herr Wagner erklärt, dass er dies nicht einschätzen könne, da der Vertrag öffentlich sei.

Herr Landrat Schröder erklärt, dass die Diakonie ein Kündigungsrecht innehabe. Es könne über ein weiteres gemeinsames Vorgehen beraten werden. Zunächst solle ein Brief der Diakonie verlesen werden, da durch diesen noch einiges klar werde.

Frau Terschüren ergänzt, dass die NGD gebeten worden sei, sich zur geplanten einvernehmlichen Auflösung des Vertrages zu verhalten. Sie verliest den Brief der NGD. Dieser besagt im Wesentlichen, dass der Schulkostensatz nicht auskömmlich sei und dadurch nicht die notwendigen Instandhaltungen und Sanierungen durchgeführt werden könnten. Dies beeinträchtige die Qualität der Bildung. Es gebe nur geringe Möglichkeiten für moderne Lernmethoden und zeitgemäße Bildungsmöglichkeiten. Daher werde eine einvernehmliche Beendigung der Schule am Kastanienweg angestrebt. So könnte langfristig und nachhaltig eine bessere Bildung für die Kinder sichergestellt werden.

Herr Wagner bittet um die Einschätzung der Verwaltung zu diesem Schreiben.

Frau Terschüren berichtet, dass die Rahmenbedingungen an der Schule am Kastanienweg nicht zeitgemäß seien im Vergleich zu den herkömmlichen Beschulungsformen. Im Vergleich zu anderen Schule im Kreis hänge die Schule sozusagen immer etwas hinterher. Alle anderen hätten beispielsweise digital boards, während es diese an der Schule am Kastanienweg nicht gebe. Die sanitären Anlagen seien grenzwertig, die Sporthalle habe ein undichtes Dach und noch weitere Mängel seien bekannt. Dies müsse auch alles berücksichtigt werden. Bei einer Brandschutzbegehung bestehe aufgrund der Mängel immer die Gefahr, dass die Schule sofort geschlossen würde. Außerdem führt sie aus, dass die Kinder in Heimunterbringung durch die NGD in den heilpädagogischen Kinderheimen Stipsdorf aufgefangen werden sollen. Das Ministerium müsse dies stattgeben, aber dann könnten Kinder in Bad Bramstedt und in Stipsdorf im Heim beschult werden.

Herr Wagner stellt klar, dass die NGD nur bereit war, diesen Brief zu schreiben, wenn er nichtöffentlich vorgetragen werde.

Frau Terschüren äußert Verständnis und dass sie das Gefühl habe, dass keine Finanzmittel zur Verfügung stünden, so dass die Dinge sich im Laufe der Jahre so entwickelt hätten. Ein Risiko bestehe außerdem in Bezug auf die Presse, da nicht gesteuert werden könne, in welcher Form diese berichtet. Die NGD habe außerdem nachdrücklich zugesagt, die Bedarfe des Kreises Segeberg in die Planungen zur Neu-Ausgestaltung des Angebotes in Stipsdorf einzuschließen. Es gebe mehr stationäre Plätze und eine gleichzeitige Beschulungs-Möglichkeit der Kinder, sofern das Ministerium hier mitgehe. Es kämen unterschiedliche Aspekte zusammen, die berücksichtigt werden müssten.

Herr Brunkhorst erkundigt sich, wie die NGD das Gebäude nach dem Auszug der Schule nutzen wolle.

Frau Terschüren antwortet, hierüber bislang keine konkrete Kenntnis zu haben.

Klar sei jedoch, dass die schulbaurechtlichen Vorgaben andere seien als die Heimunterbringungsvorgaben. Die Heimaufsicht des Landes denke außerdem, wenn es nötig sei, über Standardabsenkungen nach, um dem Defizit an Plätzen für unversorgte Minderjährige entgegen zu wirken.

Herr Brunkhorst erkundigt sich nach den Kindern, die beschult würden und nicht aus dem Kreis Segeberg kämen.

Frau Terschüren erklärt, dass dies ein Thema für den JHA sei. Der Kreis finanziere die Plätze und entscheide, wer diese bekomme. Es gebe von den Jugendämtern Tagessätze für die Unterbringung von Kindern, die anders seien als die Schulunterbringung. Die Renovierung des Gebäudes zu einem Heim sei außerdem günstiger als für eine Schule.

Herr Füller ergänzt, dass der Tagessatz für eine Schulunterbringung 5,80 € und der Beitrag für eine Heimunterbringung im Durchschnitt etwa 6.000 € pro Monat betrage.

Herr Hansen erwidert, dass die Konsequenz aus diesem Dilemma sei, dass die stationäre Unterbringung Voraussetzung der Bildungsmaßnahme sei und diese würde dann entfallen.

Frau Terschüren antwortet, dass sich andere Resultate ergeben würden. Externe Kinder müssten einen erzieherischen Bedarf haben. Es werden an einer Optimierung der Einzelbedarfe gearbeitet, damit die Kinder irgendwann wieder an einer regulären Beschulung teilnehmen könnten. Kinder kämen durch verschiedene Umstände in als schwierig wahrgenommene Verhaltensweisen. Es sei die Aufgabe der Jugendhilfe, herauszufinden, was in der Biographie der Kinder unglücklich gelaufen sei oder welche Traumatisierung vorliege, die ein Kind zwinge, sich so auszudrücken, um überlebensfähig zu sein. Es sei auch Aufgabe der Schule, hierauf zu schauen.

Herr Landrat Schröder stellt klar, dass es nicht um die Schule, sondern um Hilfen zur Erziehung gehe. Dafür müsse ein Setting gefunden werden. Im JHA wurde dafür das Budget für nicht stationär untergebrachte Kinder beschlossen, damit diese irgendwann wieder an eine „normale“ Schule gehen könnten. Die Stipsdorfer Kinder blieben in Stipsdorf und um den Rest müsse sich der Kreis kümmern.

Herr Kowitz gibt den Brief mit seinen Worten wieder. Der Kreis Segeberg helfe der NGD, ihr System umzustellen, da die Kinder nicht ertragsreich genug seien. Die alleinige Schulträgerschaft habe die NGD. Diese habe geäußert, dass sie nur die sächliche Trägerschaft hätten und damit würde ein Widerspruch bestehen. Er verstehe nicht, wie man die Schulträgerschaft kündigen wolle. Es gebe keinen Vertrag nach dem BGB. Der Kreis könne auch nicht dem Bildungsministerium kündigen. Er bitte um Aufklärung.

Herr Landrat Schröder erläutert, dass der Kreis Segeberg der Schulträger sei. Er habe die sächliche Schulträgerschaft mit einem Vertrag 1983 an die NDG übertragen. Dabei handele es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit einer Kündigungsregelung. Die NGD wolle diese in Anspruch nehmen. Der Kreis Segeberg bleibe mit dieser Kündigung weiterhin Schulträger und müsse sich um die Kinder kümmern. Dabei gehe es um 15 Kinder, die im Kreis Segeberg schulpflichtig seien. Um diese müsse sich gekümmert werden, wenn sie beschulungsunfähig seien. Wenn der Kreis kein Schulträger sein wolle, dann müsse er dies beim Land beantragen und eine Alternative vorschlagen. Bei diesem Vorschlag handele es sich um den vom Fachbereich Jugend und Schule im JHA vorgetragenen.

Frau Bernitt erkundigt sich, ob die NGD nur einen Teil kündigen könne, da die Kinder in Stipsdorf auch weiterbeschult werden müssten.

Frau Terschüren erklärt, dass die Kinder aus Stipsdorf ohnehin überwiegend auf „normale“ Schulen im Kreis Segeberg gehen würden. Für alle in Zukunft dort aufzunehmenden  Kinder werde die NGD beim Land einen Antrag auf Genehmigung stellen, um eines der Häuser zu ertüchtigen und diese Kinder dort schulisch im Rahmen einer anderweitigen Beschulung zu betreuen.

Frau Bernitt erkundigt sich, ob die 15 Kinder, die im Kreis Segeberg schulpflichtig seien, bis zum Abschluss mit auf diese Schule gehen könnten.

Herr Füller berichtet, dass von den 33 Kindern insgesamt acht Kinder in Stipsdorf seien und neun in Bad Bramstedt. Einige würden dieses Jahr noch ihren Abschluss machen. Beim Förderstatus E gebe es nur TiP-Angebote.

Herr Pohlmann erinnert an den letzten JHA am 16.11.2023. Dieser sei sehr emotional gewesen und es sei viel über pädagogische Aspekte gesprochen worden. Das Ergebnis der Abstimmung habe gezeigt, dass es noch Beratungsbedarf gebe. Am 30.11.2023 finde der Bildungsausschuss des Landes statt, bei dem die Schule am Kastanienweg auf der Tagesordnung stehe. Er schlägt vor, den Änderungsantrag zurückzustellen, da sich die SPD nicht einstimmig äußern könne.

Herr Rydz wiederholt, dass nach seiner Überzeugung die Diakonie mit der Schulträgerschaft beauftragt worden sei, dieser aber beim Kreis Segeberg liege. Die Schule könne gekündigt werden und diese müsse an das Land gehen. Dies müsse mit einem Alternativvorschlag und dem Beschulungsplan unterstützt werden. Dafür müssten alle an der Schule befragt werden, um zu wissen, welche/r Schüler*in welche Bedarfe habe. Dies trage zur Zustimmung des Bildungsministeriums bei. Die Idee mit Stipsdorf bringe jedoch das Problem „Zeit“ mit sich. Bis man das Gebäude schulisch nutzen könne, werde Zeit vergehen, die es bei der Kündigung nicht gebe. Beim Bedarf würden Zahlen verwendet werden, die auf dem Ausnahmestopp basieren und nicht auf dem tatsächlichen Bedarf im Kreis Segeberg. Er fragt sich, was mit weiteren Schüler*innen passiere, die in Frage kämen. Er richtet sich an Frau Terschüren und korrigiert, dass die Äußerung über das Verhalten der Schüler*innen im Ausschuss nicht negativ zu sehen sei, sondern der Beweis für den Erfolg der Schule sei.

Frau Terschüren erwidert, lediglich festgestellt zu haben, dass Ihrem Dafürhalten nach ein vom System gesprengtes Kind kaum in der Lage sein dürfte, öffentlich vor einem Ausschuss zu reden. Niemand könne einschätzen, ob dasselbe Kind eine derart positive Entwicklung nicht auch mit einer TiP-Maßnahmen hätte erreichen können. Dies könne keiner wissen.

Herr Landrat Schröder korrigiert, dass keiner gesagt habe, dass die Schule keine Daseinsberechtigung habe. Würden alle Bedarfe berücksichtigt werden, dann seien alle Zahlen falsch, weil es 100 bis 120 Kinder seien. Dann seien auch die Zahlen von Frau Lexau deutlich höher. Das Land habe sich gegen Landesförderzentren ausgesprochen. Die NGD habe außerdem gekündigt und dagegen könne nichts unternommen werden. Die Aufgabe der sächlichen Schulträgerschaft sei übertragen worden und die Kündigungsmöglichkeit werde jetzt in Anspruch genommen. Der Kreis müsse hingegen beim Land beantragen, die Schulträgerschaft zurückzugeben.

Herr Schwarz erklärt, dass ein Aufnahmestopp im Schulamt kein Thema gewesen sei und weitere Kinder aufgenommen worden seien. Es sei jedoch ein Auftrag an die Schule am Kastanienweg, ganz sensibel zu prüfen, ob es in jedem Einzelfall nötig sei, das jeweilige Kind an der Schule am Kastanienweg aufzunehmen. Es sei also kein Aufnahmestopp gewesen. Es solle geguckt werden, ob es eine andere Möglichkeit aufgrund der aktuellen Lage für die Kinder gebe, damit sie nicht nur für ein paar Monate an der Schule seien.

Frau Jung erläutert, dass die Kinder aufgeteilt würden und einige weiterhin in Stipsdorf unterrichtet würden. Dafür würden Räume hergerichtet werden und es entstehe keine neue Schule. Sie fragt, wieso die Diakonie ihre Kinder dort unterrichten könne, aber nicht die anderen Kinder.

Frau Terschüren antwortet, dass es sich hierbei um Jugendhilfemaßnahmen handele und nicht um eine Schule. Es sei eine so genannte „anderweitige Beschulung“.

Herr Füller ergänzt, dass dies nur geschehe, wenn es keinen Förderbedarf gebe und das Kind in eine öffentliche Schule zurücksolle. Von den Kindern mit Förderstatus E würde keins in reguläre Beschulung zurückgeführt werden, wenn der Förderstatus E Bestand habe. Nach dem Stand am 28.11.2023 werde jedes der 16 Kinder seinen Förderstatus E behalten.

Herr Brunkhorst erklärt, dass die NGD nach seiner Meinung Vertragsbruch begangen habe und sie daher verklagt werden müsse. Der Kreis Segeberg wolle die NGD jedoch nicht auf Nichterfüllung des Vertrages verklagen, obwohl die Beschulung nicht angemessen gewesen sei, keine Sanierung des Gebäudes erfolgt sei und noch vieles mehr. Der Kreis wolle es nicht, weil sie angewiesen seien auf die NGD.

Herr Landrat Schröder erwidert, dass es fraglich sei, worauf die NGD verklagt werden solle. Die nicht erfolge Sanierung beziehe sich auf ein Gebäude im Besitz der NGD. Eine nicht angemessene Beschulung müsste festgestellt werden, obwohl gute Ergebnisse zu sehen seien. Bis auf ein/e Schüler*in hätte alle Schüler*innen ihren Schulabschluss geschafft. Die Nichterfüllung des Vertrages könne demnach nicht belegt werden.

Herr Brunkhorst erklärt, dass die Ansprüche an das Gebäude eine Voraussetzung für die Beschulung der Kinder sei. Die NGD solle auf Regress verklagt werden.

Her Landrat Schröder antwortet, dass die NGD nicht auf eine Vertragsverlängerung verklagt werden könne und eine Klage würde nicht erfolgreich sein. Außerdem sei die NGD in anderen Zusammenhängen wichtig für den Kreis Segeberg.

Frau Terschüren ergänzt, dass der Kreis Segeberg sich die Schule jahrelang angeschaut habe, ohne dass jemand etwas gegen Zustand unternommen habe. Regressansprüche könnten demnach nicht begründet werden, da es keine Aktenlage gebe.

Herr Landrat Schröder führt aus, dass der Kreis Segeberg ebenso vor Jahren den Vertrag hätte kündigen können, wenn er mit der Arbeit der NGD nicht zufrieden gewesen sei.

Frau Terschüren erklärt, dass niemand die Schule akut im Blick gehabt habe. Es habe 2009 beim Schulleiterwechsel Bestrebungen gegeben, die Schule in ein anderes System zu überführen. 2009 wurde jedoch dafür geworben, die Schulleiterstelle neu zu besetzen, obwohl das Land dies nicht gewollt habe. Es habe sich jedoch offenbar überreden lassen und ebenfalls nicht genauer hingeschaut.

Herr Wagner wirft ein, dass es eine vertrackte Situation sei, in der alle Seiten Fehler gemacht hätten.

Herr Rydz richtet sich an Herrn Brunkhorst und widerspricht, dass es nicht um Regressansprüche gehe, sondern darum, die Möglichkeit zu geben, mehr Zeit bei den Verhandlungen zu erhalten, um die Maßnahmen umsetzen zu können.

Herr Landrat Schröder widerspricht, dass die Verhandlungsoptionen nahe null seien bei einer Kündigung. Wenn die NGD kündige, sei der Vertrag Ende 2024 zu Ende.

 

 

 

 

(öffentlich)

 

Herr Wagner erklärt, dass die NGD eine Projektschule plane. Er erkundigt sich, wie es sich mit einer Genehmigung für eine solche Schule verhalte, wenn weiterhin ein Förderzentrum E betrieben würde.

Frau Harder antwortet, dass dies nicht miteinander zu tun habe. Schüler*innen, die eine anderweitige Beschulung erhielten, würde für diese Zeit freigestellt werden. Die Projektschule habe nichts mit dem Förderzentrum zu tun und beide könnten parallel existieren.

Herr Schwarz ergänzt, dass das Sozialministerium dafür zuständig sei, da es sich um eine Jugendbildungsmaßnahme handele.

Herr Brunkhorst erkundigt sich nach den nicht kreisangehörigen Kindern.

Frau Terschüren erklärt, dass die Zuordnung über die Schulträte des Kreises Segeberg laufen würde, wenn die Kinder im Kreis schulpflichtig seien. Dabei müsse zunächst beachtet werden, wie die Planung für diese Kinder aussehe und das Rückführungsgebot müsse beachtet werden. Der Anspruch an die Jugendämter sei, die Kinder stärker zu machen und auch die Elternarbeit zu verstärken, damit die Kinder an ihren ursprünglichen Wohnort zurück könnten. Es gehe bei den nicht kreisangehörigen Kindern um eine geringe Anzahl. Es gebe auch in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern Maßnahmen und in diese müssten die Kinder zurückgegeben werden.

 

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