28.11.2023 - 3.3 Sportförderung im Kreis Segeberg : Richtlinien ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Datum:
- Di., 28.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Susanne Schleicher
- Ziele:
- 8. kein strategisches Ziel betroffen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Neitzke erklärt, dass er die Förderung unbedingt aufrechterhalten solle. In vielen Vereinen gebe es mobile Bereiche, die einen extra Defibrillator benötigen würden. Dies solle gefördert werden. Die Nachbewilligung von Fördermitteln sei in den Richtlinien bisher immer enthalten gewesen. Dies beinhaltet z.B. die Bewilligung von Dingen bei Baumaßnahmen, die erst während der Baumaßnahmen aufgefallen seien. Die Fördermittel seien nach und nach nicht ausgeschöpft worden, aber der Sanierungsstau würde nicht weniger. Diese Flexibilität solle bestehen bleiben.
Frau Schleicher erklärt, dass sie den KSV verstehen könne, merkt aber an, dass es diese Regelung in anderen Richtlinien nicht gebe. Es könne aber trotzdem beschlossen werden.
Herr Landrat Schröder erwidert, dass die Nachbewilligung von Fördermitteln auch gleiches Recht für alle zur Folge haben könnte. Er hinterfragt ob ein Defibrillator ein Sportgerät sei, dass gefördert werden solle. Der Kreis Segeberg und der KSV seien sich dabei nicht einig und daher solle einfach abgestimmt werden.
Herr Wagner erkundigt sich nach Defibrillatoren, die z.B. bei Herzsportgruppen nötig seien. Außerdem fragt er wieso die Nachbewilligungen früher nicht getilgt worden seien.
Herr Landrat Schröder erklärt, dass Einzelmöglichkeiten immer drin seien. Diese müsse die Kreispolitik entscheiden. Die Verwaltung habe auf Ihre Sichtweise hingewiesen.
Herr Neitzke schlägt vor, die Defibrillatoren aus den langjährigen Sportgeräten rauszunehmen und sie extra erwähnen.
Herr Landrat Schröder ergänzt, dass es auch die Möglichkeit gebe die Defibrillatoren über den 1 Mio €-Kreisfond zu bekommen. So wäre der Aspekt des Sportes außen vor.
Herr Wagner beantrag für die SPD, die Nachbewilligung von Fördermitteln aus dem Beschlussvorschlag zu streichen.
Änderungsantrag der SPD:
Die SPD beantragt die Formulierung „sowie der Nachbewilligung von Fördermitteln“ aus dem Beschlussvorschlag zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung | Anwesende |
CDU | 5 |
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| 5 |
SPD | 2 |
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| 2 |
B 90/ Die Grünen | 2 |
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| 2 |
AfD | 1 |
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| 1 |
FDP | 1 |
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| 1 |
Freie Wähler | 1 |
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| 1 |
Gesamt | 12 |
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| 12 |
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Richtlinien des Kreises Segeberg zur finanziellen Förderung des Baues und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten gemäß Richtlinienentwurf entsprechend der Synopse der Anlage 4 zu der Beschlussvorlage DrS/2023/171. Der Förderung von Defibrillatoren wird nicht zugestimmt. Diesbezügliche Formulierungen sind aus dem Entwurf zu streichen. Die neuen Richtlinien treten zum 01.01.2024 in Kraft und ersetzen die seit dem 01.01.2018 geltenden Richtlinien.
Anlagen zur Vorlage
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3,1 MB
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