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ALLRIS - Auszug

15.11.2023 - 3.2 Anmeldung zum Stellenplan für das Haushaltsjahr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wenzel erklärt, dass unter 3.2 und 3.3 jeweils 0,5 Stellen angemeldet seien. Er erkundigt sich, ob dies später eine Vollzeitstelle werde und ob bundesweit ausgeschrieben werde.

Herr Schrenk erwidert, dass es sich um unterschiedliche Aufgaben mit gänzlich unterschiedlichen Anforderungsprofilen handeln würde und es daher nicht möglich sei, eine Vollzeitstelle aus den beiden Stellen zu machen. Es würde außerdem über die üblichen Kanäle bundesweit und sogar international ausgeschrieben.

Herr Nobis merkt an, dass der Stellenmehrbedarf für die Geothermie auf die Zukunft ausgerichtet sei und er den Bedarf noch nicht sehen könne.

Frau Jensen-Schmidt erklärt, dass die Stelle nicht nur auf die Zukunft ausgerichtet sei. Schon jetzt steige über einen längeren Zeitraum die Anzahl der Anträge. Die Antragsbearbeitung sei zudem umfangreicher und komplexer geworden und benötigen mehr Zeit. Der aktuelle Bedarf sei heute schon da.

Herr Nobis erkundigt sich, wie viel Zeit für die Bearbeitung eines Antrags benötigt werde.

Frau Jensen-Schmidt erläutert, dass die Bearbeitungszeiten sehr unterschiedlich seien. Derzeit werden die Anträge zu Erdwärmesonden und zu Wasserwärmepumpen von 2 unterschiedlichen Sachbearbeitern bearbeitet. Auf beiden Stellen werden auch noch andere Aufgaben wahrgenommen. Für eine vorliegende Anfrage zu einer Grundwasserwärmepumpe in Norderstedt sind z. B. auch Abstimmungen mit Behörden in Hamburg erforderlich, da auch eine Betroffenheit der Hamburgischen Trinkwasserversorgung zu prüfen ist. Derartige Abstimmungserfordernisse nehmen sehr viel Zeit in Anspruch.

Herr Nobis fragt, ob es die Möglichkeit gebe, jemanden aus einem anderen Fachdienst abzuziehen, bevor man eine neue Stelle schaffe.

Frau Jensen-Schmidt erklärt, dass es hinsichtlich der Qualifikation niemanden gebe, die/den sie auf der Stelle einsetzen könne und dass alle anderen Sachgebiete auch ausgelastet seien.

Herr Landrat Schröder erklärt, dass es diese Diskussion jedes Jahr gebe. Man müsse sich dabei einigen, welche Stellen vernachlässigt werden könnten. Wenn man an einer Stelle einsparen würde, dann könne es sein, dass Leistungen an anderer Stelle nicht mehr erbracht werden könnten. Dass die Verwaltung nur verbrauche, stimme nicht, da sie auch Aufträge auslöse, an denen andere verdienen.

Herr Hansen hebt hervor, dass es wichtig sei, alle Facetten zu betrachten. Es gehe hier aber vor allem um den Grundwasserschutz. Niemand wolle, dass das Grundwasser auf Grund unvollständiger bzw. fehlender Prüfung verunreinigt würde.

 

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Beschlussvorschlag:

Der UNK empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme der Stelle 0.56100.0011.1 (0,50 VZS) in den Stellenplan 2024.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 5

 

 

5

SPD

 2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

AfD

 

 1

 

1

FDP

 1

 

 

1

Freie Wähler

 1

 

 

1

Gesamt

11

1

 

12