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ALLRIS - Auszug

12.10.2023 - 9 Vertrag zwischen dem Kreis Segeberg und dem Ver...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wagner erklärt, dass es viele Jahre zwischen den vom Kreis abgeordneten und den direkten Angestellten einen Gehaltsunterschied gegeben habe. Mit dem neuen Vertrag sei diese Schere etwas geschlossen worden. Dieser sei vor zwei Jahren gemeinsam beschlossen worden sein. Mit der Tarifeinigung im TVöD gehe diese Schere wieder auf, wenn nicht darauf reagiert werde. Wer wolle, dass der Verein weiterhin gute Arbeit mache und die Mitarbeiter*innen an Bord bleiben, der müsse gut bezahlen. Es sei richtig, dass die Verwaltung die Mehrkosten des TVöD überrollen wolle. Die SPD setze den Antrag hier an, da sonst der Verein aus den bestehenden Mitteln zahlen müsse. Dann bleibe aufgrund der steigenden Kosten nichts über und die Rücklagen müssten verwendet werden. Die Frage sei, ob man Rücklagen wolle oder fair bezahlte Arbeitsplätze. Man wolle fair bezahlte Arbeitsplätze. Daher sollten 86.000 € zusätzlich ausgezahlt werden. Passend dazu habe der Kreis Segeberg heute, am 12.10.2023, eine Auszeichnung für Personalmanagement bekommen.

Herr Schuchardt merkt an, dass das, was der VJKA leistet, unumstritten sei und von allen Seiten gewürdigt werde. Er übernehme Aufgaben, die sonst der Kreis und die Kommunen leisten müssten. Der Verein sei gegründet worden, um Personalkosten zu sparen. Das Sparmodell funktioniere nicht mehr. Rare Arbeitskräfte könnten sich den Arbeitgeber aussuchen. Es sei eher ein Arbeitnehmermarkt und die Arbeitgeber müssten konkurrenzfähige Voraussetzungen bieten. Es seien Personalsteigerungskosten von zwei Prozent zugrunde gelegt worden. Ein Jahr später würden sich diese zugrunde gelegten Daten aufgrund von Inflation und hohen Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst ändern. Der Kreis Segeberg könne nicht zurückziehen und sagen, dass es das Problem des Vereins sei, wie das Personal bezahlt werde. Die Freien Wähler stimmen daher dem Antrag der SPD zu.

Herr Flak erwidert, dass es etwas höhere Tarifabschlüsse als in den letzten Jahren gegeben habe. Es gäbe aber ein Vertragswesen, in dem Leistungen ausgelagert wurden und am Ende ein Entgelt dafür gezahlt werde. Man müsste die Preisgleit-Klausel an die Tarifabschlüsse des TVöD anbauen. Sie wüssten außerdem um das Problem der Energiekosten, aber hierzu liegt kein Antrag vor. Es sei ein anderer Grund, wenn man Personal wie im TVöD bezahlen wolle, dafür aber keine Grundlage im Vertrag habe, wobei ein solche einfach geschafft hätte werden können. Daher würde die AfD den Antrag der SPD ablehnen und a) zustimmen.

Frau Prohn erklärt, dass beschlossen wurde, dass gutes Arbeiten auch fair bezahlt werden solle. Die Fraktion B 90/Die Grünen werde daher für den SPD-Antrag stimmen.

Herr Scheunert stimmt zu, dass der Verein hervorragende Arbeit leistet. Für gleiche Arbeit solle es gleiche Bezahlungen geben. Die FDP stimmt daher dem Antrag der SPD zu.

Herr Flak stimmt zu, dass es gleichen Lohn für gleiche Arbeit geben solle. Wenn der Kreis Segeberg eine Aufgabe ausgliedere und wolle, dass nach TVöD bezahlt werde, dann wäre das eine Konsequenz. Dies müsse man in die Ausschreibung mit aufnehmen. So könnte man an einen Träger vergeben, der zusichert, dass er gleich bezahlt. Dies habe der Kreis Segeberg nicht getan. Außerdem gäbe es gleichen Lohn für gleiche Arbeit nicht immer. Wenn eine Person länger da ist, dann erhalte sie eine höhere Entgeltstufe und damit mehr Geld im TVöD. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit stimme somit nicht ganz. Tarifverträge wie der TVöD würden nach diesem Prinzip funktionieren.

 

 

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Beschluss:

a) Abgeordnete Mitarbeiter*innen
Dem Antrag des VJKA vom 19.07.2023 auf Übernahme der Mehrkosten durch die Tarifsteigerungen im TVöD für das vom Kreis Segeberg an den Verein ab­geordnete Personal wird wie folgt stattgegeben:

Der Kreis übernimmt für das Jahr 2023 die Mehrkosten i.H.v. 5.300 € zu­sätzlich zum vertraglich vereinbarten Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.740.500 € als einmalige Sonderzahlung an den VJKA. Die Deckung erfolgt aus dem Ge­samtbudget.


Der Kreis übernimmt für das Jahr 2024 die Mehrkosten i.H.v. 24.600 € zu­sätzlich zum vertraglich vereinbarten Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.798.000 € als einmalige Sonderzahlung an den VJKA. Der Mehrbedarf wird über die Än­derungsliste zum Haushalt 2024 nachgemeldet.


Der Kreis stellt in Aussicht die zu erwartenden Mehrkosten für das vom Kreis abgeordnete Personal bei einer Tarifvertragsverlängerung über den 31.12.2024 hinaus als Sonderzahlung an den VJKA in den Jahren 2025 und 2026 zu leisten. Hierfür soll der VJKA die konkreten Beträge so frühzeitig mit­teilen, dass sie in die jeweilige Haushaltsplanung einfließen können.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

25

 

 

  25 

SPD

 12

 

 

 12

B 90/ Die Grünen

 10

 

 

 10

AfD

 7

 

 

 7

FDP

 5

 

 

 5

Freie Wähler

 3

 

 

 3

die LINKE

 

 

 

 

dieBasis

 1

 

 

 1

die PARTEI

 1

 

 

 1

Gesamt

64

 

 

64

 

 

 

Beschluss des Änderungsantrags der SPD-Fraktion:

Beschlusspunkt b) wird wie folgt geändert:

 

Dem Antrag des VJKA vom 19.07.2023 auf Übernahme der Mehrkosten durch die analoge Anwendung der Tarifsteigerungen im TVöD für das vereinseigene Personal wird wie folgt stattgegeben:

Der Kreis gestattet dem Verein im Jahr 2023 aus dem Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.740.500 € eine höhere Bezahlung der 66 vereinseigenen Beschäftigten mit vsl. Gesamtkosten i.H.v. 86.700 € vorzunehmen. Der Aufwand für diese Mittel (Mehr­kosten) ist konkret im Verwendungsnachweis für das Jahr 2023 darzustellen.

 

Der Kreis übernimmt die Mehrkosten i.H.v. 86.700 € für 2023 und 137.000 € für 2024 zusätzlich zum vertraglich für 2024 vereinbarten Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.798.000 € als einmalige Sonderzahlungen an den VJKA. Die Mitarbeitenden sind vom Verein darauf hinzuweisen, dass sie daraus keine Ansprüche für eine mögliche TVöD-Verlängerung über den 31.12.2024  oder Erhöhung desselben ableiten können. Der Mehrbedarf wird über die Änderungsliste zum Haushalt 2024 nachgemel­det.

 

Der Kreis stellt für die Jahre 2025 und 2026 eine Erhöhung des Zuwendungs­betrages für eine analoge Anwendung des Tarifrechts, d.h. der in diesem Jahr beschlossenen Erhöhungen bei einer möglichen Verlängerung des Tarifvertra­ges über den 31.12.2024 hinaus oder neuer Tarifeinigung in Aussicht. Hierfür soll der VJKA die konkreten Beträge so frühzeitig mit­teilen, dass sie in die jeweilige Haushaltsplanung einfließen können. Hierüber ist ggf. im Einzelfall für jedes Jahr – auch in Abhängigkeit von der Haushaltslage des Kreises zu entscheiden.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

 

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 

 25

 

  25 

SPD

 12

 

 

 12

B 90/ Die Grünen

 9

 1

 

 10

AfD

 

 7

 

 7

FDP

 5

 

 

 5

Freie Wähler

 3

 

 

 3

die LINKE

 

 

 

 

dieBasis

 1

 

 

 1

die PARTEI

 1

 

 

 1

Gesamt

31

33

 

64

 

 

 

Beschluss:

b) Vereinseigenes Personal

Dem Antrag des VJKA vom 19.07.2023 auf Übernahme der Mehrkosten durch die analoge Anwendung der Tarifsteigerungen im TVöD für das vereinseigene Personal wird wie folgt stattgegeben:

Der Kreis gestattet dem Verein im Jahr 2023 aus dem Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.740.500 € eine höhere Bezahlung der 66 vereinseigenen Beschäftigten vorzunehmen, sofern die Mittel nicht vollständig entsprechend der ursprüngli­chen Kalkulation ausgeschöpft werden. Die Verwendung dieser Mittel (Mehr­kosten) ist konkret im Verwendungsnachweise für das Jahr 2023 darzustellen.


Der Kreis übernimmt für das Jahr 2024 die Mehrkosten i.H.v. 137.000 € zu-sätzlich zum vertraglich vereinbarten Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.798.000 € als einmalige Sonderzahlung an den VJKA. Die Mitarbeitenden sind vom Verein darauf hinzuweisen, dass sie daraus keine Ansprüche für eine mögliche TVöD-Verlängerung über den 31.12.2024 oder Erhöhung desselben ableiten können. Der Mehrbedarf wirdt über die Änderungsliste zum Haushalt 2024 nachgemel­det.


Der Kreis stellt für die Jahre 2025 und 2026 eine Erhöhung des Zuwendungs­betrages für eine analoge Anwendung des Tarifrechts, d.h. der in diesem Jahr beschlossenen Erhöhungen bei einer möglichen Verlängerung des Tarifvertra­ges über den 31.12.2024 hinaus oder neuer Tarifeinigung nicht in Aussicht. Hierüber ist ggf. im Einzelfall für jedes Jahr – auch in Abhängigkeit von der Haushaltslage des Kreises zu entscheiden.

 

Soweit den Anträgen stattgegeben wird, wird die Verwaltung beauftragt, die zu­sätzlichen zweckgebundenen Zuwendungsbeträge zu § 12 Abs. 2 des Vertrages vom 15.12.2021 zur Übertragung und Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturarbeit des Kreises Segeberg und Bezuschussung derselben in Form ei­ner institutionellen Förderung entsprechend dieser Beschlussfassung gesondert schriftlich zu vereinbaren.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

 

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 

 25

 

  25 

SPD

 12

 

 

 12

B 90/ Die Grünen

 10

 

 

 10

AfD

 

 7

 

 7

FDP

 5

 

 

 5

Freie Wähler

 3

 

 

 3

die LINKE

 

 

 

 

dieBasis

 1

 

 

 1

die PARTEI

 1

 

 

 1

Gesamt

32

32

 

64

 

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Anlagen zur Vorlage