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ALLRIS - Auszug

10.10.2023 - 3.5 Vertrag zwischen dem Kreis Segeberg und dem Ver...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ahrens leitet in den Antrag der SPD-Fraktion ein.

Herr Kowitz beantragt die getrennte Abstimmung über a) und b) des Beschlussvorschlags. Er erklärt, dass die CDU a) zustimmen werde und b) ablehnen werde, genauso wie den SPD-Änderungsantrag. Wenn b) zugestimmt werden würde, hätte man diesen Vertrag nicht schließen müssen. Außerdem sei der VJKA ein Verein und ein solcher müsse mit den Mitgliedsbeiträgen arbeiten. Die Bezahlung aller Mitarbeiter*innen auf das Niveau des TVöD zu hebn sei schwierig. Der Schulverband würde so indirekt gezwungen, die Mehrkosten zu übernehmen. Dies würde bei der OGS eventuell eine Erhöhung der Elternbeiträge erzwingen. Die Geschäftsführung müsse daher die Verhandlung mit den Mitgliedern aufnehmen.

Herr Landrat Schröder erklärt, dass der Kreis Segeberg das abgeordnete Personal bezahlen würde, aber der Verein aufgrund des Vertrages verpflichtet sei, die Kosten dem Kreis zu erstatten. Der Verein habe nicht genug Geld erhalten, um die Personalkostensteigerung zu decken.

Herr Schuchardt erklärt, dass mit dem Vertrag erreicht werden sollte, dem Verein zu ermöglichen, seine Mitarbeiter*innen konkurrenzfähig zu bezahlen. Es müsse also nachgesteuert werden und die Freien Wähler würden daher den Antrag der SPD-Fraktion unterstützen.

Herr Ahrens erklärt, dass Leute für gleiche Arbeit, gleich bezahlt werden sollen. Wenn Leute nicht vernünftig bezahlt würden, gingen sie eben woanders hin. Auch der Verein kämpfe mit hohen Energiekosten etc. und lebe inzwischen von seinen Rücklagen.

Frau Eick erklärt, dass die Kräfte, die für die OGS arbeiten, nicht von der Stadt Bad Segeberg kämen. Der VJKA bediene die OGS und rechne dies bei der Stadt Bad Segeberg ab.

Herr Flak erklärt, dass Abordnung gewisse Problematiken mit sich bringen würden, aber man solle sich vertragsgetreu verhalten. Die Verträge bräuchten so nicht geschlossen werden, wenn die Bezahlung der Mitarbeiter*innen vom TVöD abhängig gemacht würde.

Herr Kowitz erklärt, dass es nicht um Finanzen gehe. Der Haushalt sei ausgeglichen. Es gehe darum, dass ein Vertrag besteht, der für eine Partei mal besser und mal schlechter sei. Dies sei nicht weiter dramatisch für beide Parteien. Wenn alle nach dem TVöD bezahlt werden würden, würde es keine Gespräche dazu geben. Die CDU wolle einfach, dass der Vertrag eingehalten werde.

Herr Scheunert erwidert, dass er zum Vertrag nichts sagen könne. Er sei jedoch skeptisch ob das Budget des Vereins angepasst werden müsse, denn man könne andere Einnahmequellen generieren wie z.B. Eintrittsgelder.

Frau Schultz wirbt nochmal für den Antrag. Die CDU habe darauf gedrungen, das Gebäude zu erwerben mit klarem Hinblick darauf, dass es eine energetische Katastrophe sei. Den Verein nach einer Explosion der Personalkosten allein zu lassen sei nicht richtig. Der Verein solle gesund bleiben und Rücklagen bilden können.

Herr Flak erwidert, dass man drüber reden könne, wenn ein Antrag aufgrund der gestiegenen Energiekosten vorläge und nicht aufgrund der Personalkosten. „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ sei bei gleichen Voraussetzungen grundsätzlich richtig. Manchmal gebe es aber auch ungleichen Lohn für gleiche Arbeit.

Herr Kowitz ergänzt, dass es die falschen Argumente für diesen Antrag seien. In den letzten Jahren sei immer alles bewilligt worden, das den Verein unterstützt.

Herr Scheunert richtet an Herrn Flak, dass die Beobachtung natürlich richtig sei, dass es aufgrund der Umstände manchmal andere Löhne gebe. Dieser Zustand solle aber gerade in der heutigen Zeit geändert werde.

Herr Weidler erwidert zu Herrn Ahrens, dass es sich aktuell um einen kleinen Beitrag von 223.000 € handeln würde. Am Ende wäre es über eine halbe Million Euro. Er ergänzt, dass das ein arbeitsrechtliches Thema sei.

Herr Landrat Schröder verdeutlicht, dass gerade über den Zuschuss verhandelt würde. Das arbeitsrechtliche Risiko habe Herr Lück. Er erläutert, dass der Kreis die Kosten nicht übernehmen müsse, weil es eine freiwillige Leistung sei und daher sei es so formuliert worden.

Herr Lück erklärt in Bezug auf die Regelung zum Schulverband der Stadt Bad Segeberg, dass die Stadtvertretung vor zwei Jahren beschlossen habe, dies anzupassen. Der VJKA habe ausschließlich kommunale Mitglieder. Bis auf den Kreis Segeberg würde keiner einen Mitgliedsbeitrag zahlen, woran sich nichts ändern werde. Man könne lediglich das Entgelt für z.B. die Musikschüler erhöhen. Der VJKA würde versuchen, die hohen Energiekosten ohne Hilfe des Kreis Segeberg zu bewältigen. Dazu würde kein separater Antrag gestellt. Es sei zunehmend schwieriger Fachkräfte zu gewinnen. Dies könne man erst recht nicht, wenn weniger Geld gezahlt würde. 

 

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Beschlussvorschlag:

a) Abgeordnete Mitarbeiter*innen
Dem Antrag des VJKA vom 19.07.2023 auf Übernahme der Mehrkosten durch die Tarifsteigerungen im TVöD für das vom Kreis Segeberg an den Verein ab­geordnete Personal wird wie folgt stattgegeben:

Der Kreis übernimmt für das Jahr 2023 die Mehrkosten i.H.v. 5.300 € zu­sätzlich zum vertraglich vereinbarten Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.740.500 € als einmalige Sonderzahlung an den VJKA. Die Deckung erfolgt aus dem Ge­samtbudget.


Der Kreis übernimmt für das Jahr 2024 die Mehrkosten i.H.v. 24.600 € zu­sätzlich zum vertraglich vereinbarten Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.798.000 € als einmalige Sonderzahlung an den VJKA. Der Mehrbedarf wird über die Än­derungsliste zum Haushalt 2024 nachgemeldet.


Der Kreis stellt in Aussicht die zu erwartenden Mehrkosten für das vom Kreis abgeordnete Personal bei einer Tarifvertragsverlängerung über den 31.12.2024 hinaus als Sonderzahlung an den VJKA in den Jahren 2025 und 2026 zu leisten. Hierfür soll der VJKA die konkreten Beträge so frühzeitig mit­teilen, dass sie in die jeweilige Haushaltsplanung einfließen können.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

  5 

 

 

5

SPD

 2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

AfD

 1

 

 

1

FDP

 1

 

 

1

Freie Wähler

1

 

 

1

Gesamt

 12

 

 

12

 

 

Antrag der SPD-Fraktion:

Beschlusspunkt b) wird wie folgt geändert:

 

Dem Antrag des VJKA vom 19.07.2023 auf Übernahme der Mehrkosten durch die analoge Anwendung der Tarifsteigerungen im TVöD für das vereinseigene Personal wird wie folgt stattgegeben:

Der Kreis gestattet dem Verein im Jahr 2023 aus dem Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.740.500 € eine höhere Bezahlung der 66 vereinseigenen Beschäftigten mit vsl. Gesamtkosten i.H.v. 86.700 € vorzunehmen. Der Aufwand für diese Mittel (Mehr­kosten) ist konkret im Verwendungsnachweis für das Jahr 2023 darzustellen.

 

Der Kreis übernimmt die Mehrkosten i.H.v. 86.700 € für 2023 und 137.000 € für 2024 zusätzlich zum vertraglich für 2024 vereinbarten Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.798.000 € als einmalige Sonderzahlungen an den VJKA. Die Mitarbeitenden sind vom Verein darauf hinzuweisen, dass sie daraus keine Ansprüche für eine mögliche TVöD-Verlängerung über den 31.12.2024  oder Erhöhung desselben ableiten können. Der Mehrbedarf wird über die Änderungsliste zum Haushalt 2024 nachgemel­det.

 

Der Kreis stellt für die Jahre 2025 und 2026 eine Erhöhung des Zuwendungs­betrages für eine analoge Anwendung des Tarifrechts, d.h. der in diesem Jahr beschlossenen Erhöhungen bei einer möglichen Verlängerung des Tarifvertra­ges über den 31.12.2024 hinaus oder neuer Tarifeinigung in Aussicht. Hierfür soll der VJKA die konkreten Beträge so frühzeitig mit­teilen, dass sie in die jeweilige Haushaltsplanung einfließen können. Hierüber ist ggf. im Einzelfall für jedes Jahr – auch in Abhängigkeit von der Haushaltslage des Kreises zu entscheiden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 

5 

 

5

SPD

2 

 

 

2

B 90/ Die Grünen

 

 

2 

2

AfD

 

 1

 

1

FDP

 

 1

 

1

Freie Wähler

1

 

 

1

Gesamt

 3

 7

 2

12

 

 

 

Beschlussvorschlag:

b) Vereinseigenes Personal

Dem Antrag des VJKA vom 19.07.2023 auf Übernahme der Mehrkosten durch die analoge Anwendung der Tarifsteigerungen im TVöD für das vereinseigene Personal wird wie folgt stattgegeben:

Der Kreis gestattet dem Verein im Jahr 2023 aus dem Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.740.500 € eine höhere Bezahlung der 66 vereinseigenen Beschäftigten vorzunehmen, sofern die Mittel nicht vollständig entsprechend der ursprüngli­chen Kalkulation ausgeschöpft werden. Die Verwendung dieser Mittel (Mehr­kosten) ist konkret im Verwendungsnachweise für das Jahr 2023 darzustellen.


Der Kreis übernimmt für das Jahr 2024 die Mehrkosten i.H.v. 137.000 € zu-sätzlich zum vertraglich vereinbarten Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.798.000 € als einmalige Sonderzahlung an den VJKA. Die Mitarbeitenden sind vom Verein darauf hinzuweisen, dass sie daraus keine Ansprüche für eine mögliche TVöD-Verlängerung über den 31.12.2024 oder Erhöhung desselben ableiten können. Der Mehrbedarf wirdt über die Änderungsliste zum Haushalt 2024 nachgemel­det.


Der Kreis stellt für die Jahre 2025 und 2026 eine Erhöhung des Zuwendungs­betrages für eine analoge Anwendung des Tarifrechts, d.h. der in diesem Jahr beschlossenen Erhöhungen bei einer möglichen Verlängerung des Tarifvertra­ges über den 31.12.2024 hinaus oder neuer Tarifeinigung nicht in Aussicht. Hierüber ist ggf. im Einzelfall für jedes Jahr – auch in Abhängigkeit von der Haushaltslage des Kreises zu entscheiden.

 

Soweit den Anträgen stattgegeben wird, wird die Verwaltung beauftragt, die zu­sätzlichen zweckgebundenen Zuwendungsbeträge zu § 12 Abs. 2 des Vertrages vom 15.12.2021 zur Übertragung und Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturarbeit des Kreises Segeberg und Bezuschussung derselben in Form ei­ner institutionellen Förderung entsprechend dieser Beschlussfassung gesondert schriftlich zu vereinbaren.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 

5 

 

5

SPD

2 

 

 

2

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

AfD

 

 1

 

1

FDP

1 

 

 

1

Freie Wähler

1

 

 

1

Gesamt

 6

 6

 

12

 

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Anlagen zur Vorlage