28.09.2023 - 3.7 Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Gew...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 28.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Michael Krützfeldt
- Ziele:
- 1. Ziel 1 - moderner öffentlicher Dienstleister; 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 4. Ziel 4 - wirtschaftliche Entwicklung; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lüdemann stellt die Frage nach der Gegenfinanzierung durch zurückgeführte Mittel. Frau Schultz habe als Kita-Leitung in Coronazeiten den Eindruck gehabt, der Kreis Segeberg habe besonders viele Rückforderungen gestellt, so Herr Pohlmann.
Herr Krützfeldt betont, der gesetzliche Auftrag sei ernst genommen worden. Das SQKM erfordere die Beratung der Kitas. Es wurde unter anderem verstärkt darauf geachtet, ob das Personal wirklich beschäftigt ist. Es wurde teilweise zurückgefordert und der Fachkraft-Kind-Schlüssel reduziert. Während der Coronazeit sei viel Kulanz seitens des Kreises gegenüber der Kitas und Tagespflegepersonen gezeigt worden. Es habe keine Rechtsstreitigkeiten gegeben. Das Land habe bestätigt, dass der Kreis Segeberg richtig gehandelt habe. Auch Herr Wenzel bestätigt, dass es sich bei dem gesetzlichen Auftrag um eine „Soll“-Bestimmung seit dem 01.01.2020 handele und andere Kreise dieser Bestimmung nicht gefolgt seien, weil diese keinen Streit mit den Kitas provozieren wollten. Das gewonnene Geld solle wieder in die Fläche gegeben werden, damit die Kitas davon profitieren. Zum Beispiel sollen die Helfenden Hände hieraus finanziert werden. Frau Saggau stimmt Herrn Wenzel zu und befürwortet, dass das Geld zurück ins System fließt.
Pause: 19:50 – 20:15
Beschlussvorschlag:
a) Die „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften in der Kinderbetreuung“ werden mit allen Maßnahmen beschlossen. Sie lösen die gleichlautende Richtlinie vom 07.07.2022 ab.
b) Die „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften in der Kinderbetreuung“ werden mit folgenden Maßnahmen des 4-Säulen-Modells beschlossen:
Säule 1: Ausbildung Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) für Erzieher*innen (PiA ERZ), Heilerziehungspfleger*in (PiA HEP) sowie Sozialpädagogische/r Assistent*in (PiA SPA)
Säule 2: Aufnahme von Praktikant*innen in der Kita aus der schulischen Ausbildung (ERZ, SPA, HEP) sowie aus der Qualifikationsmaßnahme (3.Säule)
Säule 3: Berufsvorbereitende Qualifizierungsmaßnahme für Personen mit Migrationshintergrund
Säule 4: Grund- und Weiterqualifizierungsmaßnahmen bzw. Fortbildungsmaßnahmen von Kindertagespflegepersonen.
Sie löst die gleichlautende Richtlinie vom 07.07.2022 ab.
c) Entsprechende Haushaltsmittel für den Haushalt 2024 sind einzustellen. Die Deckung für die Mehrausgaben in 2023 erfolgt durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben im Teilplan 365.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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