28.09.2023 - 3.5 Vertrag zwischen dem Kreis Segeberg und dem Ver...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 28.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Ziele:
- 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Pohlmann verweist auf den Änderungsantrag. Herr Kohlmorgen ergänzt, dass der Kreis die Aufgaben an den VJKA übergeben habe, welcher gute Arbeit leiste. Er fordert deshalb eine analoge Erhöhung auch für das VJKA Personal. Auch Frau Prohn stimmt zu, denn die Inflation habe für alle die gleichen Auswirkungen.
Frau Saggau macht deutlich, dass man sich damals für den Verein entschieden habe, um sich vom öffentlichen Dienst zu trennen. Sie stellt die Frage, welche Auswirkungen die Erhöhung auf den Schulverband hätte, der auch zum VJKA Personal gehört. Herr Schuchardt merkt an, dass über die Personalkosten bei der Neufassung des Kooperationsvertrages beraten worden sei. Der VJKA habe Schwierigkeiten, Personal zu bekommen, daraufhin wurde der Ansatz für Personalmittel im VJKA erhöht. Eine jetzige Angleichung wäre daher nur logisch.
Frau Lüdemann erklärt, es sei eine Bewegung gewesen, Personal außertariflich zu beschäftigen um Personalkosten zu sparen. Mittlerweile gebe es jedoch einen Arbeitnehmermarkt. Herr Rydz und Herr Pohlmann möchten wissen, ob es sich um eine Angleichung der Löhne handelt oder um eine Angleichung an den Tarifvertrag. Herr Lück geht auf die Fragen ein. Der Verein sei vor 25 Jahren gegründet worden mit dem Ziel Personalkosten zu sparen. Dieses sei erreicht worden. Es gebe keine VBL-Zahlungen etc. mehr. Es gebe jetzt aber einen Fachkräftemangel und Personal könne nur bei entsprechender Zahlung gehalten werden. Zu der Frage von Frau Saggau erwähnt Herr Lück, dass der Schulverband gemeinsam mit der Stadt Bad Segeberg die Kosten trage. Abschließend betont er, dass die Stadt Kiel einstimmig beschlossen habe, alle freien Träger entsprechend zu bezahlen.
Beschlussvorschlag:
a) Abgeordnete Mitarbeiter*innen
Dem Antrag des VJKA vom 19.07.2023 auf Übernahme der Mehrkosten durch die Tarifsteigerungen im TVöD für das vom Kreis Segeberg an den Verein abgeordnete Personal wird wie folgt stattgegeben:
Der Kreis übernimmt für das Jahr 2023 die Mehrkosten i.H.v. 5.300 € zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.740.500 € als einmalige Sonderzahlung an den VJKA. Die Deckung erfolgt aus dem Gesamtbudget.
Der Kreis übernimmt für das Jahr 2024 die Mehrkosten i.H.v. 24.600 € zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.798.000 € als einmalige Sonderzahlung an den VJKA. Der Mehrbedarf wird über die Änderungsliste zum Haushalt 2024 nachgemeldet.
Der Kreis stellt in Aussicht die zu erwartenden Mehrkosten für das vom Kreis abgeordnete Personal bei einer Tarifvertragsverlängerung über den 31.12.2024 hinaus als Sonderzahlung an den VJKA in den Jahren 2025 und 2026 zu leisten. Hierfür soll der VJKA die konkreten Beträge so frühzeitig mitteilen, dass sie in die jeweilige Haushaltsplanung einfließen können.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung | Anwesende |
CDU | 3 |
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| 3 |
SPD | 2 |
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| 2 |
B 90/ Die Grünen | 2 |
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| 2 |
AfD | 1 |
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| 1 |
FDP | 1 |
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| 1 |
Freie Träger | 3 |
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| 3 |
Gesamt | 12 |
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| 12 |
Antrag der SPD-Fraktion
Beschlusspunkt b) wird wie folgt geändert:
Dem Antrag des VJKA vom 19.07.2023 auf Übernahme der Mehrkosten durch die analoge Anwendung der Tarifsteigerungen im TVöD für das vereinseigene Personal wird wie folgt stattgegeben:
Der Kreis gestattet dem Verein im Jahr 2023 aus dem Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.740.500 € eine höhere Bezahlung der 66 vereinseigenen Beschäftigten mit vsl. Gesamtkosten i.H.v. 86.700 € vorzunehmen. Der Aufwand für diese Mittel (Mehrkosten) ist konkret im Verwendungsnachweis für das Jahr 2023 darzustellen.
Der Kreis übernimmt die Mehrkosten i.H.v. 86.700 € für 2023 und 137.000 € für 2024 zusätzlich zum vertraglich für 2024 vereinbarten Zuwendungsbetrag i.H.v. 2.798.000 € als einmalige Sonderzahlungen an den VJKA. Die Mitarbeitenden sind vom Verein darauf hinzuweisen, dass sie daraus keine Ansprüche für eine mögliche TVöD-Verlängerung über den 31.12.2024 oder Erhöhung desselben ableiten können. Der Mehrbedarf wird über die Änderungsliste zum Haushalt 2024 nachgemeldet.
Der Kreis stellt für die Jahre 2025 und 2026 eine Erhöhung des Zuwendungsbetrages für eine analoge Anwendung des Tarifrechts, d.h. der in diesem Jahr beschlossenen Erhöhungen bei einer möglichen Verlängerung des Tarifvertrages über den 31.12.2024 hinaus oder neuer Tarifeinigung in Aussicht. Hierfür soll der VJKA die konkreten Beträge so frühzeitig mitteilen, dass sie in die jeweilige Haushaltsplanung einfließen können. Hierüber ist ggf. im Einzelfall für jedes Jahr – auch in Abhängigkeit von der Haushaltslage des Kreises zu entscheiden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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249,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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249,7 kB
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