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ALLRIS - Auszug

11.07.2023 - 4.1.1 Antrag der SPD-Fraktion zur Fortführung der "La...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ahrens stellt den Antrag vor und teilt mit, dass die Vertagung der Beschlussfassung nicht mehr Bestandteil des Antrag sei. Dennoch solle die Richtlinie dahingehend angepasst werden, dass der Begriff „natürliche Personen“ konkretisiert wird durch den Zusatz „Eigentümer*innen und Mieter*innen“. Weiter solle ein Prüfauftrag erteilt werden, dass die Verwaltung prüfen möge, inwieweit Vermieter*innen berücksichtigt werden können, ohne dass die Begrenzung von drei Säulen pro Standort gem. Punkt 5.2 greift. So könnten auch größere Projekte bezuschusst werden.

 

Der Landrat klärt auf, dass der Kreis bei der Bezuschussung bisher nicht unterschieden habe, ob ein Mieter oder ein Vermieter den Antrag stelle. Für größere Projekte rate er dazu, eine Obergrenze zu beschließen, damit nicht im Extremfall durch ein oder zwei Anträge alle Mittel ausgeschöpft werden. Auf Nachfrage von Herrn Scheunert teilt der Landrat mit, dass ihm derzeit keine Förderungen von Ladesäulen durch Bund und Land bekannt seien.

 

Herr Kowitz stimmt der Konkretisierung der Richtlinie zu. Herr Flak weist darauf hin, dass rechtlich ein Eigentumsübergang an den Vermieter stattfinden könnte, wenn der Mieter eine Ladesäule installiere. Weiter spricht er sich dagegen aus, auch große Wohnungsbauunternehmen zu fördern und teilt mit, dass eine Förderung der Ladesäulen aus seiner Sicht ohnehin obsolet sei. Jemand, der sich ein E-Auto leisten könne, sei mit hoher Wahrscheinlichkeit auch finanziell in der Lage, die Kosten für eine Ladesäule zu tragen. Außerdem handele sich bei der E-Mobilität lediglich um eine Übergangstechnologie, die ohne die hohen Subventionen gar nicht tragfähig wäre. Die Förderung der Ladesäulen sei lediglich ein Mitnahmeeffekt und würde niemanden dazu bewegen, sich ein E-Auto zu kaufen. Herr Scheunert erklärt, dass die E-Mobilität ein wichtiger Baustein für die Mobilitätswende sei. Mitnahmeeffekte seien jedoch unbedingt zu vermeiden. Er bittet die Verwaltung darum, diesen Aspekt bei den Prüfungen einzubeziehen.

 

Herr Ahrens erklärt, dass E-Autos häufig geleast werden, so dass nicht in jedem Fall von einer hohem Eigenkapital auszugehen sei. Die Gefahr des Eigentumsübergangs sehe er nicht. Frau Spörel spricht sich ebenfalls dagegen aus, Wohnungsbaugesellschaften zu fördern, es gehe um private Antragsteller*innen. Auch sie sehe Probleme mit der Ladesäule im Falle eines Auszugs.

 

Herr Schuchardt stimmt der Änderung der Richtlinie sowie dem Prüfauftrag zu und regt eine Prüfung an, auch justische Personen einzubeziehen. Der Landrat schlägt vor, den Prüfauftrag zu beschließen, so dass die Verwaltung über die Sommerpause tätig werden und danach einen ersten Entwurf vorlegen könne.

 

Herr Ahrens formuliert einen geänderten Antragstext, Frau Hahn-Fricke lässt darüber abstimmen. Der Landrat erklärt, dass die Verwaltungsvorlage wegen des Prüfauftrags zunächst zurückgezogen wird.

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Beschlussvorschlag:

Die SPD Kreistagsfraktion beantragt, in die Förderrichtlinie eine Klarstellung einzuarbeiten, dass mit „natürlichen Personen“ Immobilieneigentümer*innen und Mieter*innen gemeint sind. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie Vermieter*innen von Wohnraum, die Ladeinfrastruktur für ihre Mieter*innen zur Verfügung stellen wollen, in der Richtlinie berücksichtigt werden können, ohne die Begrenzung gem. Punkt 5.2 der Richtlinie auf drei Ladepunkte pro Standort.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

5

 

 

5

SPD

2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

AfD

 

1

 

1

FDP

1

 

 

1

Freie Wähler

1

 

 

1

Gesamt

12

 1

 

12

 

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Anlagen zur Vorlage