28.06.2023 - 4.1 Fortführung der "Ladeinfrastrukturförderung für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Datum:
- Mi., 28.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Heiko Birnbaum
- Ziele:
- 7. Ziel 7 - Natur-, Landschafts- und Klimaschutz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf Nachfrage von Frau Brandt teilt Herr Birnbaum mit, dass die Anträge in 2022 bis auf wenige Ausnahmen von privaten Antragsteller*innen stammen. Dies liege vermutlich an der vermehrten Presseberichterstattung. Die Stadt Norderstedt habe zudem proaktiv dafür geworben. Herr Brauer fragt nach, ob Autohäuser ggf. vermehrt auf die mögliche Bezuschussung hingewiesen hätten. Herr Birnbaum erklärt, dass er dies nicht feststellen könne. Außerdem würde häufig zunächst eine Wallbox installiert und anschließend ein E-Auto gekauft. Frau Jung spricht sich dafür aus, in ländlichen Gemeinden vermehrt auf die Zuschüsse aufmerksam zu machen, da es dort noch wenig öffentliche Säulen gebe. Herr Birnbaum teilt mit, dass das Förderprogramm in den Kommunen stark beworben werde und auch viele Anträge von Mieter*innen gestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Fortführung der Förderung von Ladeinfrastruktur im Kreis Segeberg für die Haushaltsjahre 2024-2026 mit einem jährlichen Budget in Höhe von 300.000,-€ gemäß der am 20.3.2020 beschlossenen und am 24.03.2022 aktualisierten Richtlinie.
Da es sich um neue (bisher nicht beschlossene) freiwillige Leistungen des Kreises handelt, erfolgt die Beschlussfassung unter Finanzierungsvorbehalt bis zum endgültigen Haushaltsbeschluss des Kreistages für das Haushaltsjahr 2024.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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584,6 kB
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457 kB
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