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ALLRIS - Auszug

23.02.2023 - 5.1 Konzeptpapier des Arbeitskreises Frauenhaus Kre...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Schmidt gibt bekannt, dass die Punkte 5.1 und 5.3 zusammen behandelt werden. Er informiert die Teilnehmenden über eine Nachricht von Frau Raudies, Mitglied des Landtages der SPD. In der vergangenen Woche habe Frau Raudies im Rahmen der Haushaltsberatungen nach der Finanzierung für das zweite Haus gefragt und die Regierung sei nach kurzer Debatte einstimmig beauftragt worden, Kontakt mit dem Kreis aufzunehmen. Ziel sei es, zu ermitteln, um welchen Betrag die FAG-Mittel erhöht werden müssten, wenn neue Plätze entstehen. Frau Raudies werde das Thema auf Landesebene weiter verfolgen. Herr Dr. Schmidt habe diese Entwicklung nicht für möglich gehalten. Frau Rimbach antwortet auf Nachfrage, dass es bisher keinen Kontakt vom Land gegeben habe..

 

Frau Glage lobt die Arbeit des Arbeitskreises Frauenhaus und weist darauf hin, dass in einer Sozialausschusssitzung im Juni 2021 schon einmal zu einem ähnlichen Thema ein Positionspapier an die Fraktionen und Verwaltung während der Sitzung verteilt wurde. In der aktuellen Drucksache 030 finde sie viele Punkte wieder, die auch in 2021 schon im Positionspapier als Denkanstoß gegeben wurden. Sie gibt bekannt, dass eine Umbenennung des Konzeptpapieres begrüßt werden würde. Die Umbenennung könne lauten: „Bedarfsanalyse für gewaltbedrohte Frauen und Kinder im Kreis Segeberg“. Die Formulierung  gewaltbedrohte Frauen und Kinder“ werde auch häufig im Landtag verwendet. Diese Bedarfsanalyse könne dem Kreistag und der Verwaltung helfen. Aus diesem Grund haben die CDU Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen einen geänderten Beschlussvorschlag zu dieser Drucksache vorgelegt.

 

Frau Osterloh berichtet, dass ausführlich im Arbeitskreis gesprochen worden sei. Die Bedarfsanalyse 2021 habe gezeigt, dass akut Ausbauplätze fehlen. Das Land dürfe nicht aus der Pflicht genommen werden. Jedoch halte sie das Wort „Bedarfsanalyse“ für falsch, denn über diese sei bereits ausführlich besprochen worden. Letztendlich werden alternative Konzepte und ggf. ein runder Tisch benötigt, welcher stetig tagen kann, so dass immer wieder Ideen entwickelt und neue Probleme besprochen werden können. Frau Osterloh weist auch noch einmal auf die Leuchtturmprojekte für kleine Wohneinheiten hin, um auf besondere Bedürfnisse eingehen zu können.

 

Frau Eick freue sich über die Signale vom Land. Sie betont, dass das Land in der Pflicht sei und es gehe nicht nur um ein Konzept, was man mal erstellt hat. Der Bedarf sei hoch und dies müsse deutlich gemacht werden. Das sei der Hintergrund des Änderungsantrages zur Umbenennung.

 

Herr Weber schließt sich Frau Osterloh an, denn über das Thema Bedarfsanalyse sei man schon hinaus. Er sei dafür, den aktuellen Begriff so zu belassen und kündigt deshalb an, dem Änderungsantrag nicht zuzustimmen. Weiterhin spricht er sich dafür aus, sich nicht, wie im Beschlussvorschlag vorgeschlagen, alle zwei Jahre zu treffen, sondern einmal jährlich. Herr Weihe bekräftigt, dass mit der Bedarfsanalyse vor zwei Jahren begonnen wurde. Deshalb sollte die Formulierung in Richtung Bedarfsanalyse und Handlungsrahmen für von Gewalt betroffenen Frauen gehen. Herr Weihe empfiehlt, dass der Kreistag sich das Papier zu eigen macht und es umbennt in: „Bedarfsanalyse und Handlungsempfehlung für von Gewalt betroffenen Frauen.“ Er erklärt, dass der Ursprungsantrag sagt, man wolle dranbleiben und die Verwaltung werde aufgefordert mitzuwirken. Der Vorschlag der CDU Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen nehme dies ganz und gar raus und besagt, man wolle sich nur noch damit beschäftigen, wenn das Land oder der Bund dafür Mittel zur Verfügung stellt.  Man habe jetzt auch eine Verantwortung der aktuell im Kreis unterversorgten Frauen. Herr Weihe stimmt dem jährlichen Treffen, wie von Herrn Weber vorgeschlagen, zu.

 

Frau Höppner merkt positiv an, wie hier parteiübergreifend an diesem Thema gearbeitet werde und bedankt sich dafür. Sie gibt den Hinweis, dass das Land aus dem FAG zahle. Die Voraussetzung sei aber, dass die Kommunen sich mit einem gleich hohen Anteil beteiligen. Zum Begriff Bedarfsanalyse schließt sie sich ihren Vorredner*innen an. Man könne schauen, ob man es weiterhin Konzeptpapier nennt, was Frau Höppner immer noch für richtig halte. Von einer zu langen Benennung rät sie ab. Es sei wichtig, dass der Kreis zum Ausdruck bringe, dass man die Istanbul-Konvention ernst nehme und man aktiv ist, diese auch umzusetzen. Dies sei natürlich nicht ohne das Land möglich.

 

Herr Dr. Schmidt berichtet, dass die Verwaltung vorgeschlagen habe, es so zu benennen, dass die Bedarfsanalyse vorkommt, es aber ergänzt wird durch „ und konzeptionelle Eckpunkte für Schutzplätze für gewaltbedrohte, oder von Gewalt betroffene Frauen und Kinder.“ Das Konzeptpapier sei bewusst so ausgearbeitet worden, dass nicht vorgegriffen werde für die nächste Periode in der konkreten Umsetzung. Herr Dr. Schmidt informiert, dass sich dieser Antrag ausschließlich auf die Umbenennung beziehe und empfiehlt den letzten Satz zu streichen. Denn dieser greif auch in den Beschlussvorschlag der ursprünglichen Vorlage ein. Es geht um folgenden Satz: „Sollte der Bund oder das Land zusätzlich Mittel freigeben oder in Aussicht stellen.

 

Frau Eick teilt mit, dass im letzten Jahr der Wunsch geäußert wurde, dass Vertreter*innen des Sozialministeriums mal an einem Sozialausschuss teilnehmen. Sie würde hierzu auch gerne den Druck erhöhen. Dies sei auch der Grund weshalb die letzte Formulierung so gewählt worden sei. Frau Eick fügt hinzu, dass im heutigen Ausschuss positive Neuigkeiten mitgeteilt wurden und sie den Vorschlag der Verwaltung sehr gut finde. Weeiter stimmt sie Herrn Weber zu, dass ein Gespräch in kürzeren Abständen stattfinden solle.

 

Frau Glage merkt an, dass sie dem Ganzen natürlich auch folgen könne und auch dem Vorschlag der Verwaltung. Sie sagt zu, dass der letzte Absatz gern ersetzt werden könne. Ggf. könne man hinzufügen, dass die Verwaltung einmal jährlich im Sozialausschuss über den aktuellen Stand berichtet.

 

Frau Dr. Künzel geht auf den Beitrag von Herrn Weihe ein. Denn man verlasse sich nicht darauf, ob das Land etwas macht und was das Land macht, denn es wurde ja für die Umsetzung schon ziemlich schnell reagiert. Man habe dies nicht von Vorlagen des Landes abhängig gemacht, denn der Kreis habe sich hier engagiert, noch weitere Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Frau Dr. Künzel schließt sich bei der Formulierung Frau Höppner an, sie sollte nicht zu lang sein. Sowohl die Formulierung Konzeptpapier als auch Bedarfsanalyse sind beide sehr passiv. Frau Dr. Künzel fügt noch die Begriffe Bedarfsmeldung oder Bedarfsanmeldung hinzu.

 

Auf Vorschlag von Frau Makies formuliert Herr Dr. Schmidt die Benennung „Bedarfsanalyse und Umsetzungsempfehlungen zum Ausbau von Schutzplätzen für von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kinder“. Herr Dr. Schmidt geht davon aus, dass der Arbeitskreis seinen vom Ausschuss gesetzten Auftrag erfüllt habe. Daher sehe er die Arbeit des Arbeitskreis Frauenhaus für beendet. Außerdem gehe er davon aus, wenn dass es keinen Beschluss bedürfe, wenn die Verwaltung einen Bericht vorlegen soll. Frau Glage stimmt dem zu. Es sei gängige Praxis, dass die handelnden Akteure zu dem entsprechenden Thema gehört werden und ihre Stellungnahme abgeben. Frau Glage findet das Format sehr gut, um sich als Träger auch immer wieder einzubringen. Herr Weber wirft ein, dass ihm ein Bericht zum Frauenhaus zu wenig sei, weil es sich um ein sehr wichtiges Thema handele. Herr Dr. Schmidt fasst noch einmal zusammen, dass der vorliegende Antrag den Ursprungsantrag ersetzt:

 

„Der Sozialausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, das „Konzeptpapier des Arbeitskreises Frauenhaus Kreis Segeberg zum Ausbau von Schutzplätzen im Kreis Segeberg“ in “Bedarfsanalyse und Umsetzungsempfehlungen zum Ausbau von Schutzplätzen für von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kindern” umzubenennen und beschließt dieses als Arbeitsergebnis des vom Kreistag und Sozialausschuss eingesetzten AK Frauenhaus als Empfehlung und Handlungsgrundlage.

Um die Umsetzung des Konzepts auszuloten und ggfs. voranzutreiben sowie den produktiven Austausch fortzuführen, möge die Verwaltung ein regelmäßiges Gesprächsformat in größeren zeitlichen Abständen, z. B. jährlich, anbieten, dessen Ausgestaltung sich an dem im August 2022 durchgeführten Fachgespräch orientieren kann, solange dies als zielführend angesehen wird. Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss regelmäßig.“

 

Herr Dr. Schmidt gibt zu Protokoll, dass dieser Beschluss auch bedeutet, dass der scheidende Ausschuss sich wünscht, dass die Verwaltung noch in diesem Jahr das Gesprächsformat vorbereitet für den neuen Ausschuss.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, das „Konzeptpapier des Arbeitskreises Frauenhaus Kreis Segeberg zum Ausbau von Schutzplätzen im Kreis Segeberg“ in “Bedarfsanalyse und Umsetzungsempfehlungen zum Ausbau von Schutzplätzen für von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kindern” umzubenennen und beschließt dieses als Arbeitsergebnis des vom Kreistag und SozA eingesetzten AK Frauenhaus als Empfehlung und Handlungsgrundlage.

Um die Umsetzung des Konzepts auszuloten und ggfs. voranzutreiben sowie den produktiven Austausch fortzuführen, möge die Verwaltung ein regelmäßiges Gesprächsformat in größeren zeitlichen Abständen (z.B. jährlich) anbieten, dessen Ausgestaltung sich an dem im August 2022 durchgeführten Fachgespräch orientieren kann, solange dies als zielführend angesehen wird. Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss regelmäßig.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

  2 

 

 

2

SPD

 3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

FDP

 1

 

 

1

AfD

 1

 

 

1

Die LINKE

 1

 

 

1

Gesamt

 10

 

 

10