11.05.2022 - 1 Einwohnerfragestunde I
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Datum:
- Mi., 11.05.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Seitens der Aktionsgemeinschaft „Unser Auenland Bad Bramstedt“ werden Fragen zur Bauleitplanung für das sog. „Auenland-Quartier“ gestellt.
1) Sind Abweichungen von den Zielen der Raumordnung möglich?
Herr Hartmann verweist auf §13 Landesplanungsgesetz, der die Anforderungen an eine Zielabweichung regelt.
2) Wie werden die Belange des ÖPNV bei derartigen großflächigen Gebietsentwicklungen berücksichtigt?
Herr Hartmann verweist auf §1 Abs. 6 BauGB, wonach auch die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind. Zu diesem Zweck werden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange u.a. SVG, HVV und beauftragte Verkehrsunternehmen eingebunden.
3) Gibt es Vorgaben seitens einer Generalentwässerungsplanung?
Die Stadt Bad Bramstedt hat die Erstellung eines Generalentwässerungs-planes in Auftrag gegeben. In diesem finden neben den Bestandseinleit-stellen auch die geplanten Baugebiete, wie z.B. das „Auenland-Quartier“, Berücksichtigung. Ergebnisse liegen hierzu derzeit nicht vor.
Bisher wurde die Niederschlagswasserableitung im „Quartier Auenland“ nicht mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Segeberg abgestimmt. Neben der EU-WRRL, dem WHG sowie dem LWG-SH sind bei der Planung natürlich auch die sonstigen aktuellen Regelwerke zu beachten.