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ALLRIS - Auszug

24.11.2022 - 3.21 Verlängerung der Zuwendungsrichtlinie zur Förde...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kowitz trägt Änderungswünsche zum Beschlussvorschlag vor. Er begrüßt die Aufnahme der privaten Hilfsorganisationen, spricht sich aber gegen die Laufzeitverlängerung bis 2028 aus. Weiter befürworte er eine Reduzierung der Gesamtkosten einer Maßnahme auf 10.000 € sowohl für private Hilfsorganisationen als auch für Kommunen. Die Mittelabforderung der Kommunen sei in der Vergangenheit eher schleppend gewesen.

 

Frau Lessing weist darauf hin, dass über die Richtlinie sehr ausführlich in der Haushaltsvorberatung gesprochen worden sei und sich dort alle Fraktionen mit dem Inhalt einverstanden erklärt hätten. Die Vorberatungen seien genau dafür da, um Fragen zu stellen und die Informationen in die Fraktionen zu tragen. Auch die Frage, warum die Kommunen kaum Anträge stellen, sei erörtert worden. Sie wundere sich über die vorgetragenen Änderungswünsche. Der Landrat ergänzt, dass sich in der Anlage eine Auflistung zum Mittelabfluss befinde. Die privaten Hilfsorganisationen wie DRK oder THW werden ohnehin gefördert, da sie Versorgungseinheiten des Katastrophenschutzes seien. Durch die Laufzeitverlängerung würden die Kommunen länger Gelegenheit erhalten, die Mittel abzurufen. Gleichwohl werde die Verwaltung konkret nachfragen, warum nicht so viele Anträge gestellt werden.

 

Herr Schroeder äußert, dass die CDU ebenfalls Befürworder des 10 Mio. € Programms gewesen sei. Er empfinde es nicht als richtig, die nicht abgeforderten Mittel zu streichen. Es gehe um die Verlässlichkeit der Richtlinie. Herr Kowitz erwidert, dass er die Diskussion in der öffentlichen Sitzung statt in der Haushaltsvorberatung für richtig halte. Es sollen keine Gelder gestrichen werden, da diese noch bis Ende 2023 zur Verfügung stünden. Die Antragstellung sei zu kompliziert und könne digitalisiert werden, zumal der Landrat stets betone, dass die Verwaltung sich „zu Tode verwalte“.

 

Frau McGregor führt aus, dass seit Sommer mehrfach angekündigt worden sei, dass über die Richtlinie gesprochen werden müsse. Die Zahl der Anträge sei jährlich gestiegen. Bezüglich der Antragstellung seien im Förderrecht gewisse Formalitäten und Vorschriften einzuhalten. Soweit möglich seien bereits Vereinfachungen erfolgt, z. B. beim Z-Bau. Der Landrat ergänzt, dass die Vorlage länger bekannt gewesen sei und ein frühzeitiger Änderungsantrag eine bessere Vorbereitung möglich gemacht hätte. Dass die Verwaltung sich durch immer mehr Vorschriften „zu Tode verwalte“ liege an anderen Vorschriften und nicht an der vorliegenden Förderrichtlinie. Sollte die Richtlinie auf Ende 2023 begrenzt werden, werde es insbesondere für die Hilfsorganisationen schwer, die Mittel nutzen zu können. Die Organisationen erfahren jetzt, dass sie überhaupt einen Antrag stellen können. Dieser muss gestellt und die Bewilligung abgewartet werden. Weiter müsse eine Ausschreibung erfolgen, der Auftrag vergeben und das Programm umgesetzt werden. Und bis Ende 2023 müsse der  Verwendungsnachweis erstellt werden, sonst gebe es keine Fördermittel.

 

Herr Kowitz stellt den Änderungsantrag, die Kosten pro Maßnahme auf 10.000 € für Kommunen und private Hilfsorganisationen festzulegen. Frau Lessing erinnert daran, dass die Mittel für die Unterstützung bei großen Investitionen gedacht sei und die Antragstellung nicht zu kleinteilig möglich sein sollte. Der Landrat stimmt dem zu und gibt zu bedenken, dass der Aufwand in der Verwaltung sich deutlich erhöhen könnte, weil die Zahl der Anträge steige. Frau Grote erklärt, dass möglicherweise der zu hoch festgelegte Betrag der Grund dafür sei, dass nicht so viele Anträge gestellt werden. Herr Schroeder teilt mit, dass er der Grenze von 10.000 € zustimmen würde. Man müsse aber gleichzeitig im Blick behalten, dass der Personalbedarf steigen könnte und dies müsse im Rahmen der Personaldiskussion für die kommenden Jahre berücksichtigt werden. Auf Nachfrage von Herrn Flak erläutert Frau McGregor, dass genaue Zeitanteile für die Bearbeitung der Anträge spontan nicht zu beziffern seien. Die Anträge müssten auf Richtlinienrelevanz geprüft werden, Z-Bau sei ggf. zu berücksichtigen, ein Bewilligungsbescheid müsse erstellt werden. Häufig seien Fragen zur Antragstellung zu beantworten und im Falle von Kostensteigerungen müsse der Antrag neu geprüft werden. Mit steigender Zahl der Anträge steige der personelle Aufwand.

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Antrag der CDU-Fraktion:

Der 3. Absatz zu Ziffer 5 der Richtlinie wird wie folgt geändert:

Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 10.000 € werden nicht gefördert.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 4

 

 

4

SPD

 

 3

 

3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

FDP

 1

 

 

1

AfD

 

 

 1

1

Die LINKE

 

 1

 

1

Gesamt

 7

 4

 1

12

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die Verlängerung des Investitionsförderprogramms bis Ende 2028 unter Beibehaltung des Gesamtvolumens von maximal 10 Mio. €. Die Förderung von privaten Hilfsorganisationen im Bevölkerungsschutz wird zugelassen gemäß Richtlinienentwurf.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 4

 

 

4

SPD

 3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

FDP

 1

 

 

1

AfD

 1

 

 

1

Die LINKE

 1

 

 

1

Gesamt

 12

 

 

12

 

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Anlagen zur Vorlage