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ALLRIS - Auszug

07.11.2022 - 3.3 Sirenenförderprogramm des Landes

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Schröder erläutert die Vorlage. Herr Krysiak möchte wissen, wer darüber entscheide, wie viele Sirenen im Kreis Segeberg notwendig seien. Herr Lorenzen erklärt, dass diese Entscheidung gemeinsam mit dem Land getroffen werde. Bislang sei diese Frage jedoch ungeklärt. Denkbar wäre sowohl eine Quotierung als auch die Ermittlung mittels Gutachten.

 

Herr Krysiak fragt weiter, ob die bestehenden Sirenen für einen Katastrophenfall einsetzbar seien. Dies wird durch Herrn Lorenzen verneint. Hintergrund sei, dass diese Sirenen nicht ans Modulare Warnnetz (MoWaS) des Bundesamtes für Bevölkerungs- und Katastrophenhilfe (BBK) angeschlossen seien. Hierfür sei eine digitale Anknüpfpung erforderlich. Eine weitere Schwierigkeit für den Kreis sei, dass die vorhandenen Sirenen sich im Besitz der Kommunen befinden würden und diese warten auf Landesfördermittel.

 

Herr Schuchardt möchte wissen, wie die Angelegenheit rechtlich zu beurteilen sei. Herr Lorenzen erklärt, dass Bund, Land und Kreis für die Warnungen zuständig seien, die Kommunen seien ebenfalls in der Pflicht. Der Kreis könne aber die Kommunen nicht verpflichten, an bestimmten Standorten eine Sirene zu errichten.