29.09.2022 - 15 Sicherstellung Hausärztliche Versorgung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 29.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt:
- Zur Pflege und Ausbau des Weiterbildungsverbundes werden die Tätigkeiten Monitoring des Weiterbildungsverbundes, administrative Tätigkeiten, Bewerbung der Ausbildung zur NäPä, Koordination und Moderation des Gesamtprojektes, Ansprechpartner*in für die Gesundheitskampagne sowie Entwicklung und Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes für Studierende extern vergeben. Beratungen von Kommunen oder hausärztlichen Praxen zur Sicherstellung hausärztlicher Versorgung werden in der Alternative A berücksichtigt, nicht aber in der Alternative B.
Alternative B:
Die Vergabe erfolgt in einem Los. Dies umfasst Monitoring des Weiterbildungsverbundes, administrative Tätigkeiten, Moderation des Gesamtprojektes, Bewerbung der Ausbildung zur NäPä, Ansprechpartner*in für die Gesundheitskampagne sowie Entwicklung und Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes für Studierende. Hierfür ist ein externer Kooperationspartner mit medizinischer und betriebswirtschaftlicher Expertise notwendig.
Hierfür werden 2023 und 2024 jeweils bis zu 60.000 € + MwSt eingestellt.
Das Vergabeverfahren ist entsprechend durchzuführen. Die Vergabe nach Durchführung des entsprechenden rechtlichen Vergabeverfahrens wird im Rahmen der Hauptsatzung durch den Landrat durchgeführt.
2. Es werden jährlich bis zu 5 Weiterbildungsplätze mit Beginn in den Jahren 2023 und 2024 gefördert. Jede Weiterbildungsstelle wird bis zu maximal 24 Monate in Vollzeit gefördert. Die maximale Fördersumme pro Monat beträgt 3.440 € im Bereich der Inneren Medizin und bis zu 2.460 € pro Monat in der Chirurgie und/oder unmittelbaren Patientenversorgung. Bei einer Durchführung in Teilzeit verlängert sich der Zeitraum entsprechend, die Fördersumme bleibt gleich. Die Förderung erfolgt gemäß der „Förderrichtlinie Gewährung von Zuschüssen für die Weiterbildung von Ärzt*innen zum/zur Fach*ärztin Allgemeinmedizin im Rahmen des Weiterbildungsverbundes Allgemeinmedizin und zur Bindung für eine anschließende hausärztliche Tätigkeit im Kreis Segeberg“. Diese Förderrichtlinie wird entsprechend der Beschlüsse des Kreistages am 29.09.2022 angepasst.
Hierfür werden maximal folgende Fördermittel zur Verfügung gestellt:
2024: 103.200 € (5 Weiterbildungsstellen * 6 Monate * 3.440 €)
2025: 309.600 € (5 Weiterbildungsstellen * 12 Monate * 3.440 € = 206.400 € und 5 Weiterbildungsstellen * 6 Monate * 3.440 € = 103.200 €)
2026: 309.600 € (5 Weiterbildungsstellen * 12 Monate * 3.440 € = 206.400 € und 5 Weiterbildungsplätze * 6 Monate * 3.440 € = 103.200 €)
2027: 103.200 € (5 Weiterbildungsstellen * 6 Monate * 3.440 €)
3. Es werden jährlich bis zu 5 Weiterbildungsärzt*innen mit Beginn in den Jahren 2023 und 2024 für maximal 5 Jahre mit einem Wohnkostenzuschuss von 300 € pro Monat bei Durchführung in Vollzeit gefördert. Diese Förderung wird an eine Teilnahme an dem Weiterbildungsverbund geknüpft. Bei einer Durchführung in Teilzeit verlängert sich der Zeitraum entsprechend, die Fördersumme bleibt gleich. Die Förderung erfolgt gemäß der „Förderrichtlinie Gewährung von Zuschüssen für die Weiterbildung von Ärzt*innen zum/zur Fach*ärztin Allgemeinmedizin im Rahmen des Weiterbildungsverbundes Allgemeinmedizin und zur Bindung für eine anschließende hausärztliche Tätigkeit im Kreis Segeberg“. Diese Förderrichtlinie wird entsprechend der Beschlüsse des Kreistages am 29.09.2022 angepasst. Hierfür werden maximal folgende Fördermittel zur Verfügung gestellt:
2023: 9.000 € (5 Weiterbildungsärzt*innen * 6 Monate * 300 €)
2024: 27.000 € (5 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 € = 18.000 und 5 Weiterbildungsärzt*innen * 6 Monate * 300 € = 9.000 €)
2025: 36.000 € (10 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 €)
2026: 36.000 € (10 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 €)
2027: 36.000 € (10 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 €)
2028: 27.000 € (5 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 € = 18.000 und 5 Weiterbildungsärzt*innen * 6 Monate * 300 € = 9.000 €)
2029: 9.000 € (5 Weiterbildungsärzt*innen * 6 Monate * 300 €)
4. Der erfolgreiche Abschluss zur Nicht-ärztlichen Praxisassistentin (NäPa) soll auch im Jahr 2022 für bis zu zehn NäPas mit je 1.000 € Arbeitgeberzuschuss
gefördert werden. Die Förderung erfolgt gemäß Förderrichtlinie: Nicht-ärztliche Praxisassistenz.
5. Der erfolgreiche Abschluss zur Nicht-ärztlichen Praxisassistentin (NäPa), wird in den Jahren 2023 und 2024 mit einem Arbeitgeberzuschuss von je 1.000 € für je zehn NäPas gefördert. Ein besonderer Fokus der Förderung soll auf den ländlichen Bereich gelegt werden. Förderrichtlinie: Nicht-ärztliche Praxisassistenz. Hierfür werden maximal folgende Fördermittel zur Verfügung gestellt:
2023: 10.000 € (10 NäPa´s * 1.000 €)
2024: 10.000 € (10 NäPa´s * 1.000 €)
6. Für Medizinstudierende in Blockpraktika und Famulaturen in der
hausärztlichen Versorgung werden zur Unterstützung der Mobilität in den Jahren 2023 und 2024 jeweils bis zu maximal 10.000 € pro Jahr bereitgestellt.
8. Die Verwaltung berichtet mindestens einmal jährlich zu den Maßnahmen,
möglichen Entwicklungen und zum Gesamtprojekt im OVG-Ausschuss.
Die entsprechenden Punkte des Beschlussvorschlages, die Auswirkungen auf den
Haushalt 2023ff haben, werden unter Vorbehalt der finanziellen Möglichkeiten
gestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
353,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
744,6 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
191,6 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
9,3 MB
|