Inhalt
ALLRIS - Auszug

22.09.2022 - 3.1 Richtlinie des Kreises Segeberg zur Kita-Invest...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Herrn Schuchardt erläutert Herr Wenzel, dass die Stadt Norderstedt ein eigenständiger Träger der Jugendhilfe sei und eigene Landesmittel erhalte. Diese werden gemäß dem Vertrag mit der Stadt gegengerechnet. Bei Kreisprojekten werde die Stadt Norderstedt selbstverständlich berücksichtigt, bei Bundes- oder Landesförderung allerdings nicht. Auch die Bearbeitung erfolge ausnahmslos durch Mitarbeiter*innen der Stadt.

 

Er führt weiter aus, dass aus dem 10 Mio. Euro Proramm noch nicht alle Mittel ausgegeben worden seien, da relativ hohe Landes- und Bundesmittel eingeworben werden konnten. Bei den Gesprächen mit den Kommunen werde immer wieder deutlich, dass es nach wie vor an Plätzen fehle und der Ausbau forciert werden müsse. Entgegen stehe der Fachkräftemangel, da neue Gruppen auch personell besetzt werden müssen. Der Kreis Segeberg sei landesweit der einzige Kreis, der bisher alle Anträge bedienen konnte.

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss/der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die Richtlinie des Kreises Segeberg zur Kita-Investitionsförderung mit Kreismitteln (2022 – 2028). Die Kreismittel sind gegenüber eventuellen Investitionsförderungen Dritter nachrangig einzusetzen und wie folgt mit HH-Ansätzen und Verpflichtungsermächtigungen auf die Haushaltsjahre 2022 bis 2028 zu verteilen:

HH-Jahr

Ansatz EUR

VE EUR

2022

500.000

4.000.000

2023

2.000.000

3.000.000

2024

4.500.000

3.000.000

2025

3.000.000

4.000.000

2026

3.000.000

4.500.000

2027

4.000.000

0

2028

3.000.000

0

SUMME

20.000.000

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 4

 

 

4

SPD

 2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

 1

 

 

1

FDP

 1

 

 

1

AfD

 -

 

 

-

Freie Träger

 6

 

 

6

Gesamt

 14

 

 

14

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage