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ALLRIS - Auszug

14.09.2022 - 3.6.1 Änderungsantrag der Fraktionen CDU und B'90/Die...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Axmann erläutert den Antrag und stellt dar, dass das Vorhaben gut in das Klimaschutzkonzept integrierbar sei. Er erläutert das Prinzip einer Bioabfallvergärungsanlage (BAV). Für den weiteren Planungsvorgang sei es unabdingbar, dass der Kreis Segeberg dem WZV das angedachte Grundstück in Damsdorf zu Verfügung stellt. Sofern dies nicht geschehe, würde die Planung für den Standort Damsdorf nicht weiter fortgesetzt werden und es würden nur noch die anderen Standorte betrachtet werden.

 

Herr Barkowsky erläutert den Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion B‘90/Die Grünen. Er ergänzt, dass seit 2009 der Gedanke zum Bau einer gemeinschaftlichen BAV bestehe (Zusammenschluss der Kreise Plön, Segeberg und Neumünster). Er stellt dar, dass ein Beschluss, wie von der Verwaltung vorgelegt, nicht in Frage komme. Der WZV solle die Planung vorantreiben. Wenn später festgestellt werde, dass der Standort Damsdorf der wirtschaftlicherere sei, werde der Kreis Segeberg dem WZV den Standort zu Verfügung stellen.


Herr Riemenschneider schließt sich dem an. Der WZV solle die Kosten für den Bau und die Infrastruktur bewerten. Ihm erschließe sich nicht, warum das Grundstück bereits jetzt fest überschrieben werden müsse. Entscheidet sich der WZV zum Bau der Anlage in Damsdorf, werde der Kreis Segeberg ein Grundstück in Damsdorf zur Verfügung stellen.

 

Herr Weber erklärt, dass auch die FDP dem Änderungsantrag folge. Das Vorgehen, erst das Gutachten zur Klärung der Standortfrage abzuwarten, sei richtig.

 

Herr Axmann betont erneut, dass er jetzt einen Beschluss für das Grundstück benötige, ansonsten werde der Bau der Anlage in Damsdorf nicht weiter verfolgt. Herr Axmann schlägt vor, die Bereitstellung des Grundstückes mit einer auflösenden Bedingung zu versehen. Sofern der WZV sich gegen den Bau einer BAV in Damsdorf entscheide, werde das Grundstück wieder an der Kreis Segeberg zurück gegeben. Es gehe auch um ein wichtiges Klimaschutzprojekt, dessen weitere Planungen nun in der Hand der Kreispolitik liegen. Werde jetzt gegen die Überlassung des Grundstückes gestimmt, sei dieses auch eine Entscheidung gegen den Bau der Anlage in Damsdorf.

Herr Weber möchte wissen, warum genau jetzt die Zusage erfolgen müsse und warum eine Zusage, dass das Grundstück zu Verfügung gestellt werde, sofern der WZV in Damsdorf bauen wolle, nicht ausreichend sei. Herr Axmann erklärt, dass die weiteren Planungsschritte mit Kosten zwischen 300.000-700.000€ verbunden seien. Diese würden nur aufgewendet werden, wenn ein Grundstück zu Verfügung stehe.

 

Herr Riemenscheider erklärt, dass dies nicht nachvollziehbar sei. Er erwarte, dass erst geplant und analysiert werde und auf Grundlage dieser Kalkulationen eine Standortentscheidung getroffen werde.

Herr Dr. Pranzas erläutert, dass für das Vorhaben eine immissionsrechtliche Genehmigung erforderlich sei. Diese liege für die Anlage in Neumünster bereits vor, was ein Vorteil sei. Er schlägt eine Machbarkeitsstudie für beide Standorte vor, bevor für beide Standorte detaillierte Planungen für viel Geld erfolgen. 

 

Herr Schrenk erklärt, dass die Verwaltung das Projekt aufgrund seiner Wirkungen für den Klimaschutz und energiepolitisch als sinnvoll erachte. Es ginge beiden Seiten, WZV und Selbstverwaltung, darum, Erkenntnisse darüber zu erlangen, ob das Vorhaben machbar sei. Dies sei aber nur möglich, wenn dies tief genug analysiert werde. Auch in der Kreisverwaltung werde erst geplant, wenn die Standortfrage bzw. die Verfügbarkeit der Grundstücke geklärt sei. So gehe auch Herr Axmann vor. Sein Bedürfnis nach Planungssicherheit sei verständlich. Herr Schrenk schlägt vor, eine auflösende Bedingung in den Beschluss mit einzubauen.

 

Herr Hansen schlägt vor, statt einer auflösenden Bedingung einen Vorbehalt zu formulieren. Sollte das Gutachten ergeben, dass es sich bei dem Grundstück in Damsdorf/Tensfeld um das für die Errichtung einer Bioabgasvergärungsanlage günstigere / geeignetere herausstellt, werde das Grundstück zu Verfügung gestellt, ansonsten nicht. Dies sei eine Sicherheit für den WZV. Der Kreis Segeberg wolle sicherstellen, dass das ökologischste und wirtschaftlichste Angebot verwendet werde. Herr Riemenschneider hält eine auflösende Bedingung nicht für erforderlich. Die Daten für das Grundstück seien vorhanden, damit könne der WZV planen.


Herr Axmann sei mit der Formulierung einer auflösenden Bedingung einverstanden. Er macht deutlich, dass der Bedingungseintritt klar und eindeutig definiert werden müsse. Dies sei aus seiner Sicht die Beschlussfassung in der Verbandsversammlung des WZV.

 

Herr Barkowsky spricht sich dagegen aus und bittet um Abstimmung des Änderungsantrags. Er betont, dass die Fraktionen sich einig seien, das Grundstück zur Verfügung zu stellen, wenn die Verbandsversammlung beschließt, in Damsdorf zu bauen.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz empfiehlt dem Hauptausschuss/ dem Kreistag zu beschließen:

 

Dem WZV soll das Grundstück 26/1 Flur 7 Gemarkung Damsdorf langfristig überlassen werden, wenn nach Vorliegen der noch durchzuführenden vergleichenden Kalkulation (LSP-Kalkulation) das Gutachten in der

Gesamtbetrachtung zu dem Ergebnis kommen sollte, dass Damsdorf/Tensfeld der günstigere / besser geeignete Standort für eine Biogasvergärungsanlage darstellt.

   

Erst danach wird der Landrat beauftragt, mit dem WZV eine entsprechende Vereinbarung vorzubereiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

  4 

 

 

4

SPD

 3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

FDP

 1

 

 

1

AfD

 

 

 

-

WI-SE

 1

 

 

1

Gesamt

 11

 

 

11

 

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Anlagen zur Vorlage