25.08.2022 - 3.1 Förderung der Frauenfachberatungsstellen/Veränd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 25.08.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Bearbeitung:
- Tanja Brodzinski
- Ziele:
- 1. Ziel 1 - moderner öffentlicher Dienstleister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schuchardt erklärt, dass er die Zusammenarbeit gut und richtig finde. Er fragt nach, warum in der Vorlage unterschiedliche Auszahlungsfaktoren (1 und 1,5) für die Verteilung genannt werden. Frau Höppner-Reher erklärt, dass dies die Auszahlungsmodalitäten des Landes seien. Die Summe werde durch 2,5 geteilt und davon 1 Teil an das Frauenzimmer und 1,5 Teile an die Beratungsstelle Norderstedt und Kaltenkirchen ausgezahlt.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt, die Förderung der Frauenfachberatungsstellen ab 01.01.2023 entsprechend der Fördermodalitäten des Landes Schleswig-Holstein durchzuführen. Die Verteilung der Gesamtsumme erfolgt anteilig mit 1,0 an das Frauenzimmer e.V. (Standort Bad Segeberg) und 1,5 an die Frauenräume e.V. (Standorte Norderstedt und Kaltenkirchen). Der Betrag wird für jeden Träger folgendermaßen ausgezahlt: je 50 % der Fördersumme zu Beginn eines Haushaltjahres und 50% in der Mitte des Jahres.
Die Auszahlung in einem Sockelbetrag von 80 Prozent und wirkungsorientiert anhand der geleisteten Beratungskontakte in Höhe von 20 Prozent entfällt. (s. Beschluss vom 28.08.2006 Drs/2006/069)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,1 kB
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