30.06.2022 - 16.1 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Unterstütz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 30.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Tanja Krüger
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mann stellt den Antrag vor und erläutert, dass nach über zwei Jahren Corona auch ökonomische Folgen zu verzeichnen seien. Hinzu käme der Krieg in der Ukraine, durch den sich unter anderem die Grundnahrungsmittel erheblich verteuert hätten. Dieses zwinge viele Menschen, das Angebot der Tafeln zu nutzen. Die Tafeln seien hierdurch sowohl personell als auch finanziell an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt und bräuchten Unterstützung. Der Kreis würde durch die Zustimmung zum Antrag seine Ausgleichsfunktion wahrnehmen.
Frau Schultz stellt dar, dass die SPD-Fraktion den Antrag unterstütze. Die ursprüngliche Idee der Tafeln sei zum einen das Entgegenwirken der Lebensmitttelverschwendung sowie zum anderen eine finanzielle Erleichterung der Kund*innen gewesen, damit diese sich von ihrem geringen Einkommen auch mal z. B. einen Kinobesuch leisten können. Mittlerweile seien Lebensmittel so teuer geworden, dass die Kund*innen auf die Tafeln angewiesen seien, um auch am Ende des Monats noch etwas zu Essen zu haben. Die soziale Sicherheit sei an dieser Stelle an das Ehrenamt abgeschoben worden, was nicht in Ordnung sei. Hier müsse der Bund dringend nachbessern, um das Grundprinzip des Sozialstaats aufrecht zu halten.
Herr Schroeder schließt sich den Ausführungen von Frau Schultz an und erklärt, dass auch die FDP-Fraktion den Antrag unterstütze. Es sei weder Aufgabe der ehrenamtlichen Tafeln, noch der Kommunen, Sozialpolitik zu betreiben. Es bestehe dringender Handlungsbedarf seitens des Bundes.
Auch Herr Flak stimmt seinen Vorredner*innen zu, dass die Tafeln für viele Notwendigkeit geworden seien. Er mahnt an, dass die gestiegenen Energiekosten durch staatliche Regelungen zur Energiewende im Vorwege bekannt und in Kauf genommen worden seien. Eine Möglichkeit zur Entlastung der Bürger*innen sei eine Mehrwertsteuersenkung für Lebensmittel. Dies werde in anderen Ländern bereits entsprechend praktiziert.
Beschluss:
Den im Kreis Segeberg ansässigen Tafeln wird ein Betrag in Höhe von zunächst bis zu 40.000 € (für die Tafeln in Norderstedt, Bad Bramstedt, Kaltenkirchen und Bad Segeberg) zur Verfügung gestellt. Die Summe wird prozentual, entsprechend der dem Kreis gemeldeten Kundenzahl, den Tafeln als Budget zur Verfügung gestellt. Die Tafeln können vom Kreis Segeberg eine Kostenübernahmeerklärung erhalten. Mit dieser Erklärung können
Sie dann bei einem örtlichen Händler oder bei einem Großhändler (wenn Sie z. B.
gemeinsam dort einkaufen) vorlegen und Lebensmittel kaufen. Die Rechnung bezahlt dann direkt der Kreis Segeberg. Die Zuwendungen sind für Kunden bestimmt, welche im Kreisgebiet wohnhaft sind.
Des Weiteren wird ein zweites Budget, in Höhe von 10.000 € (bis zu je 2.500 € für die Tafeln in Norderstedt, Bad Bramstedt, Kaltenkirchen und Bad Segeberg) bereitgestellt. Über dieses können die Tafeln eine Erstattung für Energiekosten (Strom, Heizkosten, Treibstoff), die im laufenden Kalenderjahr angefallen sind beantragen. Der Verwaltung ist die Verwendung der Mittel im Verwendungsnachweis zu belegen.
Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Sozialausschusses im September einen Bericht über die Inanspruchnahme des Betrages der Beträge durch die einzelnen Tafeln zu halten, damit der Ausschuss prüfen kann, ob das für Lebensmittel bereit gestellte Budget auskömmlich ist. Der Ausschuss entscheidet dann über eine mögliche weitere finanzielle Förderung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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