22.03.2022 - 3.18.3 2. Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.18.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 22.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Tanja Krüger
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hansen erläutert, dass der Ergänzungsantrag um einen 2. Änderungsantrag ergänzt worden sei, weil mit Herrn Axmann am Sitzungstag noch einige Fragen geklärt werden konnten und die Punkte zur Sperrmüll- und Grünabfallentsorgung nicht mehr abgestimmt werden müssen. Herr Schuchardt erinnert an die Diskussion im UNK, dass der WZV ein eigenes Satzungsrecht habe und der Kreistag über bestimmte Dinge nicht entscheiden dürfe. Herr Axmann stimmt dem zu und erläutert, dass der Kreis die Zuständigkeit der Entsorgungsträgerschaft an den WZV und die Stadt Norderstedt übertragen habe. Dem Abfallwirtschaftskonzept müsse der Kreistag zustimmen. Bei den Anträgen zur Sperrmüll- und Grünabfallentsorgung handele es sich um reine Satzungsinhalte, die keine Kreistagsangelegenheit mehr seien. Hier sei das Landesabfallgesetz zu beachten, die inhaltliche Ausgestaltung bestimme die Verbandsversammlung. Das Landesabfallgesetz lege außerdem fest, was im Abfallwirtschaftskonzept stehen müsse. Das Gebührenmodell sei explizit nicht enthalten. Wenn der Kreistag konträre Beschlüsse zur Verbandsversammlung fasse, werde es Umsetzungsprobleme geben. Der Landrat bekräftigt dies und teilt mit, dass es sich um eine Aufgabenübertragung analog zur RKiSH handele. Über Gebührenfragen könne der Kreistag keine Beschlüsse fassen. Die Verbandsversammlung habe diese intensiv diskutiert und abgewogen. Die Entscheidung sei mehrheitlich gefallen.
Frau Prof. Täck erklärt, dass es darum gehe, soziale Gerechtigkeit zu erhalten. Es verfüge nicht jeder über ein Auto und einen Anhänger, um Sperrmüll oder Grünabfälle anzuliefern. Bei Abholung müssten Bürger*innen künftig bezahlen.
Der Kreispräsident hält es für wichtig, ein politisches Votum abzugeben, allerdings dürfe der Kreistag sich nicht in Gebührenfragen einmischen. Er schlägt vor, die Beschlüsse als Empfehlungen an die Verbandsversammlung zu formulieren. Herr Ahrens äußert Unzufriedenheit darüber, aufgrund der Aufgabenübertragung keinen politischen Rahmen mehr stecken zu können. Frau Marcussen ergänzt, dass viele Bürger*innen auf die Kreistagsabgeordneten zukämen und das neue System bemängeln würden. Sie spricht sich dafür aus, die Empfehlungen zu beschließen.
Auf Nachfrage von Frau Schultz teilt der Landrat mit, dass die sozialen Härten intensiv und kontrovers diskutiert worden seien. Nach dem jetzigen Gebührenmodell würden auch Anwohner in Wohnblöcken über die Gebühr für die Tonnenabholung für die Grünabfuhr bezahlen, obwohl hier kaum Grünschnitt anfalle. Dies ändere sich künftig und die Kosten für die Restmüllbehälter würden sinken. Es sei ggf. zu prüfen, ob er einem Beschluss widersprechen müsste.
Herr Schroeder bekräftigt, dass Politik Erwartungen formulieren sollte. Er erkundigt sich, welche Beschlüsse die Verbandsversammlung wann gefasst hat, und in wieweit die vorliegenden Anträge gegen diese Beschlüsse sprechen. Herr Axmann erläutert, dass die Verbandsversammlung nach mehrmonatiger umfassender Diskussion inklusive gutachterlicher Begleitung am 30.08.2021 durchzuführende Änderungen beschlossen habe. Diese werden jetzt in die Gebührenkalkulation überführt. Dies betrifft unter anderem die Stärkung des Bringsystems, das Abholsystem bleibe aber gegen Gebühr bestehen. Die Gebührenhöhen seien noch zu ermitteln.
Zu Punkt 4/Deponie schlägt Frau Prof. Täck vor, Vertreter*innen des Kreises Hechingen für eine Bericht einzuladen. Diese hätten bereits Untersuchungen zum Rückbau vorgenommen. Laut Antrag solle hierzu eine Machbarkeitsstudie beauftragt werden. Man könne Universitäten beauftragen und Fördermittel einwerben, so dass sich die Kosten in Grenzen halten werden. Frau Berger unterstützt dies und verweist auf das Umwelt-Bundesamt, das bereits Leitfragen erarbeitet habe. Herr Axmann erklärt, dass die anfallenden Kosten nicht gebührenfähig seien und deshalb nicht vom WZV getragen werden können. Die Idee, Vertreter*innen des Kreises Hechingen einzuladen, unterstützt er ausdrücklich. Er stellt aber gleichzeitig dar, dass er davon ausgehe, dass in Hechingen noch keinerlei Rohstoffe aus der Deponie gewonnen wurden, da dies zum derzeitigen Zeitpunkt nicht wirtschaftlich sei. Diese Ergebnisse seien auf die Deponien im Kreis Segeberg übertragbar, so dass die Kosten für eine Machbarkeitsstudie aus seiner Sicht nicht aufgewendet werden müssen.
Herr Kowitz regt an, den Beschluss aus dem UNK (s. DrS/2022/040-1) zu übernehmen, da dieser die derzeitige Diskussion abbilde. Herr Hansen erklärt sich einverstanden.
Der Kreispräsident schlägt vor, einzeln über die Beschlusspunkte abzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss möge empfehlen, dass der Kreistag beschließt, das Abfallwirtschaftskonzept für den Zeitraum 2022 – 2026 mit folgenden Ergänzungen / Änderungen zur DrS/2022/040 fortzuschreiben und die Umsetzung durch den WZV der Gemeinden des Kreises Segeberg und die Stadt Norderstedt zu befürworten:
1. Änderung zu 3.4 Gelber Sack / Wertstofftonne / Konzept:
Der WZV wird mit den Systemträgern in Verhandlungen treten mit dem Ziel schnellstmöglich die Wertstofftonne im Kreis einzuführen, jedoch spätestens zum 01.01.2026. Die verwaltungsseitigen Vorbereitungen sind vorher zu tätigen.
Ferner soll der Ausschuss regelmäßig über die Vorbereitungsmaßnahmen und Verhandlungen informiert werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung | Anwesende |
CDU | 4 |
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| 4 |
SPD | 3 |
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| 3 |
B 90/ Die Grünen | 2 |
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| 2 |
FDP | 1 |
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| 1 |
AfD |
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| - |
WI-SE | 1 |
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| 1 |
Gesamt | 11 |
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| 11 |
- Änderung zu 3.6 Sperrmüll / Konzept:
Das bewährte Abrufverfahren sollte bestehen bleiben. Alternativ sollte eine jährliche Freimenge Sperrmüll auch zu einem der Recyclinghöfe angeliefert werden können.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung | Anwesende |
CDU | 4 |
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| 4 |
SPD | 3 |
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| 3 |
B 90/ Die Grünen | 2 |
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| 2 |
FDP | 1 |
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| 1 |
AfD |
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| - |
WI-SE | 1 |
|
| 1 |
Gesamt | 11 |
|
| 11 |
- Änderung zu 3.11 Grünabfälle / Konzept:
Die Selbstanlieferung einer jährlichen Freimenge Grünabfälle sollte möglich sein.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung | Anwesende |
CDU | 4 |
|
| 4 |
SPD | 3 |
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| 3 |
B 90/ Die Grünen | 2 |
|
| 2 |
FDP | 1 |
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| 1 |
AfD |
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| - |
WI-SE |
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| 1 | 1 |
Gesamt | 10 |
| 1 | 11 |
- Änderung zu 5.2 Deponie
Äußerungen zu Verfahren und Rechtsauffassungen Dritter und laufender Verfahren sind in einem Abfallwirtschaftskonzept unangemessen. Folgendes soll gestrichen werden: „Seit Februar 2021 werden auf der Zentraldeponie keine Abfallablagerungen mehr vorgenommen, nachdem das LLUR die Rechtsauffassung geäußert hat, die planfestgestellte Einlagerungsmenge sei bereits erreicht. Der WZV betreibt ein Genehmigungsverfahren für die Einlagerung zusätzlicher Mengen.“ Außerdem soll gestrichen werden: „Der WZV betreibt aus den vorgenannten Gründen ein Planfeststellungsverfahren mit dem Ziel, durch eine Erhöhung der Deponie weitere Abfallmengen ablagern zu können. Hierbei sind auch die Planungen des Landes hinsichtlich des Deponierungsbedarfs anderer Kreise und kreisfreier Städte zu bedenken.“
Stattdessen sollte das Deponieren von Abfall sukzessive verringert werden. In der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes soll aufgenommen werden, dass bis 2025 eine Strategie entwickelt wird, die eingetragenen Müllvolumina zu verringern und in Zusammenarbeit mit dem Land Schleswig-Holstein langfristig einen Rückbau der Deponien durch die Hebung von Wertstoffen zu vollführen.
Die Verstromung des Deponiegases durch Kraftwärmekoppelung ist ein möglicher Weg, das Gas einer Nutzung zukommen zu lassen. Jedoch ist eine Zumischung von Erdgas wegen sinkender Deponiegasmengen zu unterlassen und bis 2025 eine von fossilen Brennstoffen freie Alternative zu entwickeln. (Statt: „Da zunächst ein Verwertungsweg angestrebt werden sollte, wäre ein denkbarer Weg, dem sogenannten Schlechtgas künftig entsprechende Mengen an Erdgas zuzumischen, um so letztendlich die vorhandene Motorentechnik weiter nutzen zu können. Auch ein der verschlechterten Gasqualität angepasster Mietmotor oder eine sogenannte Gasfackel wären denkbare Möglichkeiten.“)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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240,5 kB
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