29.08.2022 - 5.1 Informationen und Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Mo., 29.08.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Schulz fragt nach, wie die aktuelle Umtauschsituation der Führerscheine läuft?
Herr Schröder (FBL) informiert alle Anwesenden darüber, dass viele Bürger*innen bereits jetzt ihren Antrag zum Umtausch des Führerscheins einreichen, obwohl sie zeitlich noch nicht dran sind. Hierzu gab es bereits eine Pressemeldung, dass ausschließlich der betroffene Jahrgang den Antrag einreichen möchte.
Herr Weihe erkundigt sich nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung in Kisdorf.
Herr Schröder bittet Herrn Weihe sich direkt mit der Verkehrsaufsicht in Verbindung zu setzen.
Herr Frahm fragt nach, wie Fahranfänger vorgehen sollen, wenn ihnen durch das erhöhte Aufkommen in der Fahrerlaubnisbehörde kein Führerschein ausgestellt werden kann.
Herr Schröder rät dazu, auf jeden Fall Kontakt zur Führerscheinstelle aufzunehmen, hier könne man ggf. eine vorläufige Fahrerlaubnis ausstellen.
Herr Krysiak hakt nach, wie viele Fälle aktuell nicht abgearbeitet werden können
Nach Rücksprache mit der Verwaltung kann dazu folgende Antwort gegeben werden:
Die zu erwartende Anzahl an Pflichtumtauschanträgen wurde in Anlehnung an die Einwohnerzahlen für den Kreis Segeberg mit 14.000 Anträgen pro Jahr bis 2033 vorgegeben. Seit 2013 werden auf 15 Jahre befristete Kartenführerscheine ausgestellt. Somit kommen ab 2028 die ersten Verlängerungsanträge hinzu und die Erneuerung der Führerscheindokumente stellt fortan eine Daueraufgabe dar.
Die seit Oktober 2021 eingegangenen Anträge der ersten Jahrgänge (1953 – 1958) mit Fristende 19.07.2022 sind nunmehr zu 95% bearbeitet. Die nächste Umtauschfrist für die Jahrgänge 1959-1964 endet am 19.01.2023. Zurzeit liegen noch ca. 2.500 unbearbeitete Anträge vor.
Frau Hahn-Fricke fragt, nach welchen Kriterien die eingehenden Anträge abgearbeitet werden.
Herr Schröder teilt mit, dass die Anträge nach Eingang und nach Priorität des Ablaufs (Pflichtumtausch) bearbeitet werden.
Herr Frahm möchte noch einmal wissen, ob angedacht ist die Umtauschaktion der Führerscheine zukünftig zu digitalisieren. Sodass die betroffenen Personen ggf. drei Monate vor dem Pflichtumtausch per Post/Mail informiert werden und vorab ein neues Passbild zusenden.
Herr Schröder stimmt zu, dass dies eine optimale Vorstellung sei und er große Hoffnung habe diesen Vorgang zu digitalisieren. Weiterhin habe das OZG wohl auch eine Lösung hierfür.
Herr Hövermann fügt hinzu, dass er einen vorläufigen Führerschein hatte, mit welchem er offiziell Auto fahren durfte. Man benötige also nicht direkt den originalen Führerschein.
Frau Hahn-Fricke erkundigt sich, wie die Waldbrandübung verlaufen sei?
Der Landrat teilt mit, dass die Auswertung noch bekannt gegeben werde. Die Wasserzuführung müsse stabiler sein, ggf. muss ein Brunnen im Wald installiert werden, damit nicht von Kilometern her Wasser beschafft werden muss.
Am kommenden Donnerstag findet der erste Termin zur Evaluierung der Waldbrandübung durch den Kreisfeuerwehrverband statt.
Herr Schröder informiert alle Anwesenden über das „come together“ des Kreisfeuerwehrverbands am 09. September ab 14:00 Uhr an der Kreisfeuerwehrzentrale in Bad Segeberg.