24.08.2022 - 3.2 Sachstandsbericht: Ostküstenleitung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Datum:
- Mi., 24.08.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Alina Frenz
- Ziele:
- 4. Ziel 4 - wirtschaftliche Entwicklung; 7. Ziel 7 - Natur-, Landschafts- und Klimaschutz
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Hendricks erläutert, dass es im Planfeststellungsverfahren Einwände aus Henstedt-Ulzburg gegeben habe. Er hoffe, dass im nächsten Jahr der Planfeststellungsbeschluss gefasst werden könne. Die bestehende Leitung werde erneuert, somit sei dies die beste Trassenführung.
Herr Giering entgegnet, dass Henstedt-Ulzburg die Hauptlast der Trasse trage und das Projekt deshalb sehr kritisch gesehen werde. Er erkundigt sich, um wieviel höher die Masten der neuen Trasse werden. Auch das geplante Umspannwerk stoße auf Kritik. Herr Hendricks erklärt, dass das Umspannwerk einen Einriff für Henstedt-Ulzburg bedeute. Im Rahmen der Abwägung habe sich der gewählte Standort als der optimale erwiesen. Außerdem biete das Umspannwerk Potentiale für die gewerbliche Entwicklung der Gemeinden. Auf weitere Nachfragen von Herrn Giering teilt Herr Hendricks mit, dass er Informationen zur 220-kv-Leitung in Bezug auf die Verlegung im Düker von Kollegen einholen und zu Protokoll geben werde.
Herr Freier weist darauf hin, dass die Stellungnahmen der Gemeinde kaum Gehör bei den Planungen gefunden hätten. Dies sei sehr unglücklich. Herr Hendricks teilt mit, dass alle Stellungnahmen genau geprüft worden seien. Die Entscheidung treffe die Genehmigungsbehörde. Zu den Mehrkosten erklärt er, dass die Ostküstenleitung Pilotprojekt sei, bei dem die Erdkabelverlegung in der Dükerbauweise getestet werden solle. Hierdurch entstehen Verbesserungen in der Stromversorgung, aber auch höhere Kosten für den Stromkunden. Die Entscheidung, ob Überlandleitung oder Erdkabel ändere aber nichts an der Abwägung zum Trassenverlauf.
Nachgereichte Antworten der TenneT zu offenen Fragen:
Zu den Fragen zur Ostküstenleitung:
Wie hoch sind die aktuellen 220-kV-Masten und wie hoch die 380-kV-Masten im Bereich Henstedt-Ulzburg?
Die 220-kV-Masten im Bereich Henstedt-Ulzburg haben eine Höhe von ca. 46 – 56 m, die Höhen der neuen 380-kV-Masten betragen ca. 59 – 67 m.
Warum werden nicht sämtliche 220-kV-Leitungen in Henstedt-Ulzburg im Düker mitgeführt?
Zum einen sprechen planungsrechtliche, technische und wirtschaftliche Gründe gegen diese Lösung. Zum anderen wird und wurde die 220-kV-Spannungsebene in Henstedt-Ulzburg bereits sukzessive abgebaut:
- Bereits vor einigen Jahren (im Zuge des Ersatzneubaus der Mittelachse) wurde eine 220-kV-Freileitung in Henstedt-Ulzburg abgebaut.
- Der aktuell geplante Ersatzneubau im Zuge des 1. Abschnitts der Ostküstenleitung hat einen weiteren Rückbau von Teilen einer 220-kV-Leitung zur Folge.
- Damit verbleibt das UW Hamburg/Nord (TenneT) als 220-kV-/110-kV-Umspannwerk, das eine Versorgungsaufgabe für die Region und die Aufgabe der Notstromversorgung des KKW Brokdorf hat.
Die Versorgungsfunktion der Region obliegt dem Verteilnetzbetreiber SH Netz AG – es gibt erste Überlegungen, in Zukunft einen weiteren Rückbau am UW Hamburg/Nord (TenneT) durchzuführen. Die noch bestehende 220-kV-Infrastruktur in dem Bereich ist damit ohnehin perspektivisch abgängig. Wann genau diese Projekte umgesetzt werden – und ob wirklich die gesamte Infrastruktur abgebaut wird (oder Teile von Leitungen z.B. für die 110-kV-Spannungsebene weiter genutzt werden) - kann heute jedoch nicht abschließend gesagt werden.
Existieren 90 Mio. Euro Mehrkosten, die sich durch eine Verlegung der Ostküstenleitung an die A20 vermeiden ließen?
Grundsätzlich gilt: Um die Kosten zwischen zwei Korridorvarianten zu vergleichen, muss die gesetzliche Grundlage beachtet werden:
- Es wird ausschließlich „Freileitungsvariante“ mit „Freileitungsvariante“ verglichen. Anschließend wird (nur) bei der Vorzugsvariante geprüft, ob z.B. eine Erdverkabelung nötig ist.
- Ein Vergleich der Kosten „Freileitung plus Erdkabel“ mit „Freileitung“ ist nicht zulässig. Das ist darin begründet, dass auch bei der verworfenen Variante eine Erdverkabelung nötig sein könnte, sollte eine Prüfung zu diesem Ergebnis kommen.
- Vergleicht man die Kosten der beiden Freileitungsvarianten in Henstedt-Ulzburg (A20-Variante und 220-kV-Variante) miteinander, ist die Korridorvariante A20 um 15 % teurer.
Vor diesem Hintergrund kann TenneT die Argumentation hinsichtlich 90 Mio. Euro Mehrkosten nicht nachvollziehen.
Anlagen zur Vorlage
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