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ALLRIS - Auszug

21.06.2022 - 3.6 Entscheidung über die Förderung von Vorhaben ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Klimpel teilt mit, dass alle vorliegenden Anträge förderfähig seien und noch genügend Mittel vorhanden sind. Es wurde über Pressemitteilungen und die Homepage des Kreises darauf hingewiesen, dass noch Anträge gestellt werden können.

 

Herr Wagner erkundigt sich, was aus dem von der VHS Bad Segeberg beantragten Vituell Reality Projekt geworden sei. Frau Klimpel sagt eine Beantwortung zum Protokoll zu.

 

Mitteilung der Verwaltung:

Das Projekt gehörte zu den ersten, das nach den 2018 neu eingeführten Grundsätzen gefördert wurde. Beschlossen wurde dieses (wie auch andere) mit Vorlage DrS/2018/125 Entscheidung über die Förderung von Vorhaben gemäß der Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg im September 2018 im BKS, HA u. KT.

 

Der Beschluss lautete: Der Kreistag beschließt die Volkshochschule Bad Segeberg als Träger des Museums Alt-Segeberger Bürgerhaus in den Jahren 2018 und 2019 mit jeweils maximal 4.480 EUR für die Realisierung des virtuellen Stadtmodells „Segeberg ANNO DOM. 1600“ zu unterstützen.

 

Am 09.09.2019 wurde der Förderbescheid über insgesamt 8.960 EUR erstellt. Es wurden im Jahr 2019 nur 4.480 EUR ausgezahlt. Der zweite Teil der Förderung wäre nach Verbrauch der Eigenmittel und etwaiger Drittmittel abzufordern gewesen. Am 24.10.2020 wurde ein Verwendungsnachweis vorgelegt. Darin wurde deutlich gemacht, dass das Projekt „Virtuelle Realität (VR)“ in Zusammenarbeit mit der HafenCity Universität Hamburg fertig gestellt wurde, der geplante Einsatz der VR-Brille ab Frühjahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie aber nicht möglich war.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Einrichtung von zeitgemäßen Präsentationsformen der Ausstellungen im Mu­seum Segeberger Bürgerhaus in Trägerschaft der VHS Bad Segeberg wird im Jahr 2022 mit einem Betrag in Höhe von maximal 3.500 EUR (~50% der Kosten) gefördert.

 

Der genannte Betrag stellt die Förderobergrenze dar. Maßgeblich für den konkre­ten Förderbetrag ist die Sicherstellung des eingereichten Finanzierungsplanes. Die Beschlussfassung erfolgt insofern vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch die Verwaltung, ebenso zur Prüfung der Mittelverwendung und evtl. Rück­forderung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

  3 

 

 

3

SPD

 3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

FDP

 1

 

 

1

AfD

 1

 

 

1

WI-SE

 1

 

 

1

Gesamt

 11

 

 

11

 

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Anlagen zur Vorlage