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ALLRIS - Auszug

21.06.2022 - 3.1 Sportförderung im Kreis Segeberg: Anpassung des...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wenzel dankt den Vertreter*innen des KSV für den konstruktiven Austausch. Eine Mittelerhöhung müsse sachlich und inhaltlich begründet werden, dies sei in den Vorlagen gut gelungen.

 

Herr Wagner erkundigt sich, wie viele Vereine im Kreis als Jugendhilfeträger zugelassen seien und wie lange eine Zulassung etwa dauere. Frau Klimpel teilt mit, dass die Zahl zu Protokoll gegeben werde. Rund 80 % der Zulassungen seien aus den 80er Jahren und sollten unbedingt überprüft werden.

 

Herr Wagner regt eine Übergangszeit an, da die Beantragung Führungszeugnisse länger dauern könnte. Die Regelungen seien zwar sinnvoll, würden aber Aufwand verursachen. Herr Neitzke bestätigt dies und erklärt, dass die Digitalisierung kaum Arbeitsersparnisse mit sich bringe. Die Motivation der Übungsleiter*innen müsse erhalten werden. Es sei geplant, eine Datenbank zu schaffen, in der z. B. Lizenzen oder die Daten der Vorlage der Führungszeugnisse hinterlegt werden könnten. So könne eine Erinnerung vor Ablauf erfolgen. Die Vereinbarung für den Kinderschutz, die mit jeder Übungsleiterlizenz unterschrieben werden muss, könne ebenfalls hinterlegt werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Holtz erklärt Herr Neitzke, dass die Aufgaben auf den KSV übertragen worden seien. Die Kalkulation habe ergeben, dass schon länger eine Unterdeckung vorhanden gewesen sei. Durch die Rücklagen und Zuschüsse des LSV (nach Mitgliederzahlen) konnten diese gedeckt werden. Durch Rückgänge bei den Mitgliederzahlen und das notwendige zusätzliche Personal sei dies nun nicht mehr möglich.

 

Frau Dr. Künzel äußert den Wunsch, dass ein Konzept für den Umgang mit sexualisierter Gewalt erstellt werden möge, das in den Vertrag aufzunehmen sei. Jugendliche müssten über die Möglichkeiten, sich zu wehren, aufgeklärt werden. Der LSV biete entsprechende Seminare an. Herr Neitzke teilt mit, dass dies ein wichtiges Thema sei, das gerne vorangetrieben werde. Allerdings sei es wichtiger, dass entsprechende Arbeit direkt in den Vereinen geleistet werde. Der KSV sei lediglich die Interessenvertretung der Vereine. Auf den LSV werde auf der Homepage verwiesen. Frau Terschüren verweist auf das neue SGB VIII, worin der Kreis verpflichtet werde, Kinderschutzkonzepte für die unterschiedlichen Bereiche wie offene Ganztagsschule, Vereine, Schulen, Kitas zu erstellen. Angedacht seien Rahmenkonzepte, die Formulierungen seien in Arbeit.

 

Herr Wagner stellt dar, dass der KSV Segeberg landesweit in vielen Bereichen an der Spitze agiere. Der vorliegende Vertrag solle den Status quo „legalisieren“. Die Verwaltungskosten seien bisher aus anderen Mitteln gedeckt worden, nun stelle der Kreis entsprechende Mittel zur Verfügung. Herr Wenzel erklärt auf Nachfrage von Herrn Wagner, dass die Umsatzsteuerpflicht gem. § 2b UStG unter Einbeziehung des Rechtsamts geprüft worden sei. Das Ergebnis werde er zu Protokoll geben.

 

Herr Wendorf beantragt, § 13 (Gender Mainstreaming) aus dem Vertrag zu streichen, da es sich um inkorrekte deutsche Rechtschreibung handele.

 

Mitteilungen der Verwaltung:

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

Insgesamt gibt es im Kreis zzt. 321 Anerkennungen. Der KSV hatte im März genau 200 Mitgliedsvereine, von denen 84 eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) haben. Der Kreissportverband Segeberg wird selbst unter der laufenden Nr. 235 gemäß Bescheid vom 17.05.1982 im Anerkennungsverzeichnis des Kreises Segeberg geführt.

 

Ein Sportverein muss nach dem Gesetz keine Anerkennung haben, insbesondere dann nicht, wenn er keine Kinder- und Jugendangebote vorhält. Bei einer regelmäßigen und auf Dauer angelegten Zusammenarbeit oder Förderung soll der freie Träger - auf Antrag und unter den Voraussetzungen nach Bundes- und Landesrecht - als „Träger der freien Jugendhilfe“ anerkannt werden (§ 75 SGB VIII i.V.m. § 54 JuFöG). Einige Förderrichtlinien / Vorschriften (zuletzt u.a. Corona-Hilfen) setzen voraus, dass Träger anerkannt sind.

 

Im Rahmen der Prüfung von Anerkennungsanträgen sind heute

  • Angaben zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII und
  • zur Sicherstellung der persönlichen Eignung des Personals (haupt- und ehrenamtlich) nach § 72a SGB VIII

zu überprüfen.

 

Umsatzsteuerpflicht:

Steuerliche Relevanz für den Kreis ist nicht gegeben, da vertraglich Bruttoentgelte vereinbart worden sind bzw. werden (§ 7) und somit bei einer möglichen steuerlichen Pflicht auf Seiten des KSV (sofern die Finanzverwaltung von steuerpflichtigen Zuwendungen ausgeht) keine Nachforderungen an den Kreis zu erwarten sind.

 

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Antrag der AfD-Fraktion:

§ 13 (Gender Mainstreaming) wird gestrichen.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 

 4

 

4

SPD

 

 3

 

3

B 90/ Die Grünen

 

 1

 

1

FDP

 

 1

 

1

AfD

  1 

 

 

1

WI-SE

 

 1

 

1

Gesamt

 1

 10

 

11

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreis stimmt den Änderungen des Aufgabenübertragungsvertrages zur Sportförderung zwischen dem Kreis Segeberg und dem Kreissportverband e.V. gemäß Anlage 3 (Entwurf Vertrag neu) zur DrS/2022/062 zu.

Der Vertrag tritt zum 01.07.2022 in Kraft und ersetzt den Vertrag vom 01.01.2011.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 4

 

 

4

SPD

 3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

 1

 

 

1

FDP

 1

 

 

1

AfD

 

1

 

1

WI-SE

 1

 

 

1

Gesamt

 10

1

 

11

 

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Anlagen zur Vorlage