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ALLRIS - Auszug

16.06.2022 - 3.1.1 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Unterstütz...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Glage dankt der Verwaltung für den Verwaltungsvorschlag und die Kontaktaufnahme zu den Tafeln. Frau Tödt spricht ihren Dank aus, dass an die Tafeln gedacht werde. Sie weist darauf hin, dass aufgrund des Grundsatzes, dass Lebensmittel nicht verschwendet werden sollen, ein zusätzlicher Ankauf ausgeschlossen sei. Die Mittel könnten aber gut für andere Zwecke verwendet werden. Beispielsweise plane die Tafel Bad Segeberg eine Photovoltaikanlage, um Stromkosten für den Kühlraum zu optimieren.

 

Herr Hein erklärkt, dass der Einkauf von Lebensmitteln einen zusätzlichen und großen Aufwand bedeuten würde. Es fehle manchmal auch an kleinen Dingen wie einer Kaffeemaschine für die Ehrenamlichen. Die Ausstattung sei wichtig für die Wertschätzung und Motivation der Mitarbeitenden. Frau Tödt bekräftigt dies und teilt mit, dass die Ehrenamtlichen vielfach schon recht betagt seien und trotzdem täglich mit hoher Motivation ihre Arbeit verrichten.

 

Herr Giesecke gibt zu bedenken, dass Kostenbürgschaftsscheine ggf. besser seien, als die Ausgabe von Gutscheinen, da die Abrechnung der einzelnen Gutscheine, mit denen Kunden einkaufen gehen, ganz erheblichen Verwaltungsaufwand bedeute. Herr Hein ergänzt, dass der Aufwand für die Tafeln ebenfalls höher wäre. Frau Brocks stellt klar, dass es wichtig sei, dass das Geld bei den Tafeln ankomme. Wenn die Ausgabe der Kostenübernahmeerklärungen der bessere Weg sei, könne dies so erfolgen. Ein zusätzchlicher wichter Aspekt des Antrags sei allerdings, dass die Verteilung der Gelder nach Anzahl der Kunden erfolgen soll. Sie teilt mit, dass der Antrag entsprechend geändert werde. Frau Glage ergänzt, dass der vorletzte Satz des ersten Absatzes „Alternativ können die Beträge von den Tafeln…“ gestrichen wird.

 

Auf Nachfrage von Herrn Giesecke einigen sich die Ausschussmitglieder darauf, dass der Energiekostenzuschuss zu je 2.500 € -unabhängig von der Kundenzahl- an die Tafel verteilt werden soll. Herr Giesecke sagt zu, stichtagsbezogen noch einmal aktuelle Zahlen für die Verteilung der Mittel einzuholen.

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Beschlussvorschlag:

Den im Kreis Segeberg ansässigen Tafeln wird ein Betrag in Höhe von zunächst bis zu 40.000 € (für die Tafeln in Norderstedt, Bad Bramstedt, Kaltenkirchen und Bad Segeberg) zur Verfügung gestellt. Die Summe wird prozentual, entsprechend der dem Kreis gemeldeten Kundenzahl, den Tafeln als Budget zur Verfügung gestellt. Die Tafeln können vom Kreis Segeberg eine Kostenübernahmeerklärung erhalten. Mit dieser Erklärung können

sie dann bei einem örtlichen Händler oder bei einem Großhändler (wenn sie z. B.

gemeinsam dort einkaufen) vorlegen und Lebensmittel kaufen. Die Rechnung bezahlt dann direkt der Kreis Segeberg. Die Zuwendungen sind für Kunden bestimmt, welche im Kreisgebiet wohnhaft sind.

 

Des Weiteren wird ein zweites Budget, in Höhe von 10.000 € (bis zu je 2.500 € für die Tafeln in Norderstedt, Bad Bramstedt, Kaltenkirchen und Bad Segeberg) bereitgestellt. Über dieses können die Tafeln eine Erstattung für Energiekosten (Strom, Heizkosten, Treibstoff), die im laufenden Kalenderjahr angefallen sind beantragen. Der Verwaltung ist die Verwendung der Mittel im Verwendungsnachweis zu belegen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Sozialausschusses im September einen Bericht über die Inanspruchnahme der Beträge durch die einzelnen Tafeln zu halten, damit der Ausschuss prüfen kann, ob das für Lebensmittel bereit gestellte Budget auskömmlich ist. Der Ausschuss entscheidet dann über eine mögliche weitere finanzielle Förderung.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 4

 

 

4

SPD

 3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

FDP

 1

 

 

1

AfD

 1

 

 

1

WI-SE

 1

 

 

1

Gesamt

 12

 

 

12

 

Pause: 18:35 – 18:50 Uhr

 

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Anlagen zur Vorlage